Wahlen im Rathaus durchführen
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 10.1.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 10.1.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, die Wahlen der gemeinsamen Elternbeiräte der Landeshauptstadt München (GEbKri, GEBHT und GKB) zukünftig wieder in den Räumen des Rathauses abzuhalten.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport (RBS) nimmt gerne Ihre Anregung auf. Diese wurde ebenfalls von den Mitgliedern der Gemeinsamen Elternbeiräte geäußert.
Für dieses Kalenderjahr 2019 und für das Kalenderjahr 2020 sind bereits Räume durch das RBS angefragt beziehungsweise gebucht worden, so dass die Wahlen der Gemeinsamen Elternbeiräte der Landeshauptstadt München im November im Rathaus stattfinden werden.
Ich bedanke mich für die Unterstützung aus dem Stadtrat.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.