Bar statt Kinderkrippe hinter der Hochschule für Fernsehen und Film?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 29.10.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (l) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 29.10.2018 haben Sie gemäß Paragraph 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Auf dem Gelände der staatlichen Filmhochschule (HFF) am Bernd-Eichinger-Platz befindet sich auf der Rückseite ein Gebäude (kleiner kubistischer Bau, siehe unten), das nach längerem Leerstand mittlerweile wohl als Bar genutzt wird“.
Frage 1:
Zu welchem Zweck wurde dieses Gebäude errichtet? Mit welchen Kosten? Ist es richtig, dass dort ursprünglich eine Kinderkrippe oder ein Kindergar- ten eingerichtet werden sollten?
Antwort:
Vom Freistaat Bayern v. d. d. Staatliche Bauamt München 2, welches von uns als Grundstückseigentümer hierzu angefragt wurde, wurde zu der Frage folgende Stellungnahme abgegeben:
„Das sogenannte ‚Graue Haus‘, welches sich südlich des Hauptgebäudes der Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) in den Außenanlagen befindet, war Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme ‚Neubauten für die Hochschule für Fernsehen und Film München und das Staatliche Museum Ägyptische Kunst auf dem sogenannten Süd-Ost-Gelände der Technischen Universität München‘. Die finanzielle Abwicklung, die bauliche Fertigstellung und die Übergabe erfolgten im Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme 2011/2012.
Es ist nicht zutreffend, dass an dieser Stelle ursprünglich eine Kinderkrippe oder ein Kindergarten errichtet werden sollte. Das Gebäude wurde ohne Heizung und Wasseranschluss als Drehort geplant und errichtet, welcher für Studienzwecke an der HFF für Filmdreharbeiten sowohl von außen als auch von innen notwendig ist. Es dient der Lehre, studentischen Produktionen und Qualifizierungsprojekten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der HFF“.
Frage 2:
Ist es richtig, dass die Filmhochschule dieses Gebäude zwischenzeitlich als Bar nutzt?
Falls ja, wurde diese Umnutzung genehmigt? Gibt es im Umkreis keinen Bedarf mehr an Kindertageseinrichtungen?
Antwort:
Das Staatliche Bauamt München 2 teilt hierzu folgendes mit:
„Laut Auskunft der HFF erfolgen weitere Nutzungen im Rahmen von Hochschul-Festivals, wie zum Beispiel dem Dokumentarfilmfestival, und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule. Zudem können Studierende in belegungsfreien Zeiten im Sommerhalbjahr das Graue Haus für interne Studententreffs vor und nach dem wöchentlichen ‚Konvent-Kino‘ nutzen, was von der Hochschulleitung ausdrücklich erwünscht und gefördert wird.
Die HFF bestätigt, dass kein Barbetrieb stattfindet.
Eine Kindertageseinrichtung wurde im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme im zweiten Obergeschoss des Hauptgebäudes der HFF geplant und errichtet. Die Einrichtung ist nach wie vor in Betrieb.
Bezüglich des Bedarfes an Kindertageseinrichtungen im Umkreis wird darauf hingewiesen, dass am Standort Bernd-Eichinger-Platz 1 sich bereits seit 2011 eine Einrichtung, die Kinder im Krippenalter betreut, befindet; die studentische-Eltern-Kind-Initiative Pünktchen & Anton mit zwölf Plätzen. Der wohnortnahe Krippenversorgungsgrad im dritten Stadtbezirk Maxvorstadt beträgt aktuell 48 Prozent. Damit besteht in diesem Stadtbezirk noch Krippenbedarf“.