Regierung von Oberbayern plant Luftreinhalteplan ohne Fahrverbote Archiv
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Rathaus Umschau 50 / 2019, veröffentlicht am 13.03.2019
In der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses des Stadtrats hat Umweltreferentin Stephanie Jacobs den Stadtrat über die Luftsituation in München und das weitere Vorgehen der Regierung von Oberbayern zur Erstellung der 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet München informiert. Fahrverbote sind darin nicht vorgesehen.
Jacobs: „Wir haben für München eine gute Nachricht: Die Luftqualität war 2018 deutlich besser als vielfach angenommen und vom Freistaat 2017 berechnet wurde. Darüber bin ich sehr froh. Die Münchnerinnen und Münchner können in den Wohngebieten, wo sie sich dauerhaft aufhalten, unbesorgt sein, dort ist die Luft gut. Und auch an vielen Straßenabschnitten kann 2018 der gesetzliche Jahresgrenzwert für NO2 eingehalten werden. Allerdings sind die Werte an den stark verkehrsreichen Straßenabschnitten – insbesondere am Mittleren Ring – noch zu hoch. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, unseren im Juli 2018 beschlossenen Masterplan zur Luftreinhaltung konsequent weiter umzusetzen.“
Rückläufige NO2-Werte im Jahr 2018
Die Jahresmittelwerte der 20 von der Landeshauptstadt München beauftragten NO2-Messstellen zeigen für 2018 eine deutlich rückläufige Entwicklung der NO2-Belastung in München. An 16 von 20 Standorten wird der gesetzliche Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ eingehalten. Erwartungsgemäß liegen die Werte an den Messstellen in Wohngebieten deutlich unter dem Jahresgrenzwert auf dem Niveau der städtischen Hintergrundbelastung in Höhe von rund 20 µg/m³. An den beiden Messstellen an stark verkehrsbelasteten Straßenabschnitten des Mittleren Rings liegen die Werte hingegen bei 58 beziehungsweise 57 µg/m³. Die einzelnen Werte der 20 Messstationen können unter www.muenchen.de/messergebnisse abgerufen werden. Auch an den fünf LÜB-Messstationen des Landesamts für Umwelt (LfU) sind die NO2-Werte 2018 rückläufig. So fiel nach vorläufigen Angaben des LfU der NO2-Jahreswert an der Landshuter Allee von 78 µg/m³ in 2017 auf 66 µg/m³ in 2018, am Stachus von 53 auf 48 µg/m³, an der Lothstraße von 32 auf 27 µg/m³ in Allach von 25 auf 24 µg/m³ und in Johanneskirchen von 21 auf 20 µg/m³. Auch der gesetzliche 1-Stundengrenzwert für NO2 (200 µg/m³ ) wurde 2018 eingehalten.
Die seit 2012 in München eingehaltenen gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) wurden 2018 ebenfalls eingehalten. An der Landshuter Allee lag der Jahresmittelwert bei 25 µg/m³ (gesetzlicher Grenzwert 40 µg/ m3); der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ wurde bei 35 erlaubten Überschreitungen im Jahr 2018 16 Mal überschritten.
Masterplan zur Luftreinhaltung
Da die NO2-Belastung im Wesentlichen aus dem Diesel-Verkehr hervorgeht, ist es Ziel der 127 Maßnahmen des Masterplans zur Luftreinhaltung, die Attraktivität der umweltfreundlichen Verkehrsarten wie U-Bahn, Tram und Bus sowie des Radverkehrs in München deutlich zu steigern. Gleichzeitig wird die Verkehrswende hin zu vor Ort emissionsfreien Elektromobilität intensiv forciert. Die Stadt geht mit gutem Beispiel voran und stellt un- ter anderem ihre Fahrzeugflotte auf E-Antriebe um und baut die öffentliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 1.100 Ladepunkten bis Ende 2019 deutlich aus. Auch wird ab 2020 die erste Buslinie mit E-Fahrzeugen im Regelbetrieb sein.
7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
Über die Notwendigkeit von Fahrverboten zur Einhaltung der gesetzlichen Luftgrenzwerte entscheidet nicht die Landeshauptstadt selbst, sondern der für die Luftreinhaltung zuständige Freistaat Bayern beziehungsweise die mit der Aufstellung und Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet München beauftragte Regierung von Oberbayern.
Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschluss des Ministerrats vom 12. Februar2019 die Regierung von Oberbayern beauftragt, eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorzunehmen, die angesichts der 2018 gemessenen deutlich besseren Luftsituation keine Fahrverbote vorsieht. Dieselfahrverbote an den Messstandorten, die 2018 den NO2-Jahresgrenzwert nicht einhalten konnten, scheiden als zulässige Maßnahmen aus folgenden Gründen aus:
- An den Streckenabschnitten mit Werten über 50 µg/m³ (Mittlerer Ring) ist mit erstmaligen oder weiteren Grenzwertüberschreitungen an anderen Stellen aufgrund des Ausweichverkehrs auszugehen, so dass nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts streckenbezogene Fahrverbote kein geeignetes Mittel darstellen
- Und : Für Bereiche unter dem Schwellenwert von 50 µg/m³ werden nach Novellierung des BImSchG durch die Bundesregierung Fahrverbote als unverhältnismäßig eingestuft, weil die Grenzwerteinhaltung mit anderen Mitteln für möglich erachtet wird.
Die Regierung will den Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet München ohne strecken- oder flächenbezogene Fahrverbote – wie vom Ministerrat beauftragt – zügig im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt München fortschreiben und hat die Landeshauptstadt aufgefordert, bis 20. März 2019 Maßnahmenvorschläge einzubringen.
Bereits Mitte Dezember 2018 hat die Stadtverwaltung bei der Regierung von Oberbayern basierend auf dem im Juli 2018 beschlossenen Masterplan zur Luftreinhaltung (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12218) 128 Maßnahmenblätter eingereicht (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13611). Zudem wird die Stadtverwaltung kurzfristig wirksame Verbesserungsmaßnahmen für die Standorte mit einem 2018 gemessenen NO2-Jahresmittelwert über 40 µg/m³ prüfen und sie ggf. in die 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Regierung von Oberbayern für das Stadtgebiet München einbringen. Jacobs: „Auch wenn die Luft an vielen Stellen besser ist als angenommen, müssen wir weiterhin volles Engagement zeigen, um die Luft auch an den verkehrsreichen Straßenabschnitten zu verbessern. Wichtig dabei ist, dass die Diesel-Flotte auf Münchens Straßen generell zügig ausgetauscht beziehungsweise erneuert wird, damit die Ursache der NO2-Werte an der Quelle behoben wird. Als Landeshauptstadt wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen. So werden wir zum Beispiel die ersten E-Busse auf der Linie 100 und sukzessive auf den Strecken an den hochbelasteten Straßenabschnitten einsetzen. Auch unsere eigene Fahrzeugflotte werden wir weiter elektrifizieren, nachrüsten und erneuern, um damit unseren Beitrag zur Reduzierung der Fahrzeugemissionen zu leisten.“