Defekte Trambahnen auf der Linie 23
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 6.11.2018
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 6.11.2018 führten Sie als Begründung aus:
„Laut MVG sind die häufigen Defekte an den Hubliften der Tramlinie 23 im Winter 2017/2018 auf Streusalz und Split zurückzuführen. Aufgrund der intensivierten Instandhaltung fielen die Züge künftig seltener aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass mehrere Züge gleichzeitig ausfielen sei gering, so dass bei den vier Zügen auf der Linie 23 auch der Transport von Rollstuhlfahrern nicht gefährdet sei.“
Die hierzu um Stellungnahme gebetene Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) teilte zu den im Einzelnen gestellten Fragen jeweils Folgendes mit:
Frage 1:
Trifft es zu, dass im Zeitraum vom 17.-28. September immer die gleichen vier Züge auf der Linie 23 im Einsatz waren?
Antwort der MVG:
„In dem genannten Zeitraum waren in der Regel täglich unterschiedliche Fahrzeuge auf der Linie 23 im Einsatz. Die Fahrzeuge rücken von der Linie 23 am Ende jedes Betriebstages im Straßenbetriebshof ein.“
Frage 2:
Trifft es zu, dass zwei dieser Züge in diesem Zeitraum durchgehend wegen defekter Hublifte nur eingeschränkt einsatzfähig waren (dadurch kein barrierefreier Zugang möglich war)?
Antwort der MVG:
„Wir haben keine Erkenntnisse darüber, dass in dem genannten Zeitraum täglich zwei der vier eingesetzten Fahrzeuge auf der Linie 23 durchgehend mit defektem Hublift unterwegs waren.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt mehrere Fahrzeuge mit defektem Hublift im Einsatz waren.“
Frage 3:
Haben die anderen beiden Züge im besagten Zeitraum durchgehend fehlerfrei funktioniert oder kam es dort zusätzlich zu kurzfristigen Ausfällen?
Antwort der MVG:
„Im Zeitraum von 17.9.2018 bis 28.9.2018 traten auf der Linie 23 insgesamt 3 Störungen auf, die auf Schäden/Defekte an Fahrzeugen zurückzuführen sind.
In einem der drei Fälle war ein Hublift defekt, der nach kurzer Zeit durch einen Bediensteten des Unfallhilfswagens entstört werden und seine Fahrt fortsetzen konnte.
Zwei weitere Fahrzeugstörungen hatten andere Ursachen. In einem Fall musste das Fahrzeug in den Betriebshof einrücken.“
Frage 4:
Wie lange waren die Züge tatsächlich defekt bzw. nicht barrierefrei nutzbar? Wurde die Barrierefreiheit auf der Linie 23 auf allen Zügen inzwischen wiederhergestellt?
Antwort der MVG:
„Anspruch der MVG ist es, die mit Hublift ausgestatteten Fahrzeuge funktionsfähig im Einsatz zu halten. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass der Hublift wegen eines technischen Defektes zeitweise außer Betrieb ist.“
Frage 5:
Trifft es zu, dass es eine „schnelle Einsatztruppe“ gibt, um Schäden an Trambahnen kurzfristig zu beheben?
Antwort der MVG:
„Insbesondere für Unfälle und technische Störungen hält die MVG rund um die Uhr Betriebspersonal bereit, das mit sog. Unfallhilfswägen die Fahrzeugführer bei der Entstörung unterstützt. Ggf. wird weiteres Fachpersonal der Werkstätten hinzugezogen.
Soweit die Entstörung vor Ort nicht möglich ist, wird das Fahrzeug in den Straßenbahnbetriebshof verbracht. Eine Überführung des Fahrzeuges in den Betriebshof ist in vielen Fällen notwendig, da der Zugang zu technischen Komponenten nur mit Hilfe spezieller Arbeitsvorrichtungen möglich ist und überdies Ersatzteile benötigt werden, die nur im Betriebshof verbaut werden können.“
Frage 6:
War diese Einsatztruppe auch auf der Linie 23 aktiv? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: warum konnten die Defekte nicht schneller behoben werden?
Antwort der MVG:
„Hier wird auf die Antwort in Frage 3 verwiesen.“
Frage 7:
Trifft es zu, dass die Ersatzteile nicht mehr gelagert werden und dann lange Lieferzeiten in Kauf genommen werden müssen?
Antwort der MVG:
„Die benötigten Ersatzteile für unsere Instandhaltung werden grundsätzlich bestandsgeführt und auf Lager gehalten.
Dennoch treten, abhängig von der Termintreue der Lieferanten, hin und wieder auch Engpässe an Lagermaterialien auf.
Die heute üblichen, sehr arbeitsteiligen Lieferketten sind tendenziell sensibel gegen Terminverfehlungen. Beispielsweise hängen auch Lieferanten von Großkomponenten – wie z.B. die des hier gegenständlichen Hubliftes – wiederum von Lieferanten von Einzelteilen ab. Hier kann eine Verzögerung in der Lieferkette bis zu uns als Endabnehmer durchschlagen.
Darüber hinaus führte insbesondere die Qualität der benötigten Ersatzteile im zweiten Halbjahr 2018 zu einem Rückgang der Verfügbarkeit der Hublifte. Durch einen Wechsel einzelner Ersatzteilkomponenten konnte die Verfügbarkeit seit Anfang des Jahres 2019 deutlich erhöht werden. Mitte Januar waren von 122 Hubliften 116 Komponenten verfügbar. Zielsetzung der MVG ist, dass mindestens 95% der Hublifte dauerhaft funktionieren.“
Frage 8:
Warum wurde kein Zug ausgetauscht, um auf der Linie 23 auch den Rollstuhlfahrern eine Transportquote von über 50% zusichern zu können?
Antwort der MVG:
„Grundsätzlich wird darauf geachtet, dass die Fahrzeuge barrierefrei zu nutzen sind. Soweit genaue Angaben vorliegen, wann mehrere Fahrzeuge unmittelbar hintereinander mit defektem Hublift unterwegs waren, bitten wir um detaillierte Angaben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.“
Frage 9:
Warum fallen die Hublifte nun auch im Sommer so nachhaltig aus, in einem Zeitraum, in dem Split und Streusalz nicht im Einsatz sind?
Antwort der MVG:
„Erkenntnisse über eine Häufung der Hubliftausfälle im Sommer liegen uns nicht vor.“
Frage 10:
Wie bereitet sich die MVG auf den kommenden Winter vor, um auch Rollstuhlfahrern einen Transport auf der Linie 23 spätestens mit dem 2. Zug anbieten zu können? (Stichwort: Herstellung der Barrierefreiheit)
Antwort der MVG:
„Die Funktionsfähigkeit der Hublifte wird im Rahmen regelmäßiger Wartungen und Inspektionen überprüft und ggf. wiederhergestellt.“
Auf Bitte des Behindertenbeirats, konkret aufzuzeigen, wie zukünftig ein besserer Service für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer erfolgen soll, teilte die MVG Folgendes mit:
„Anfang diesen Jahres wurde eine große Reparaturaktion durchgeführt, bei der die defekten Hublifte an den Trambahnen zum größten Teil wieder funktionsfähig gemacht werden konnten. Ursache für die im letzten Jahr leider länger dauernde Verfügbarkeitskrise waren nicht nur die allgemeinen Erschwernisse durch unsere in Teilen gesperrte Hauptwerkstatt, sondern auch fehlende Teile von Sublieferanten, welche begonnene Reparaturen erschwert haben.
Konkret ging es dabei um den Ausstand von Druckluftkompressoren, die für den Antrieb des Hubliftes essentiell sind. Unser Werkstatt-Team hatte zum einen Kompressoren zur Reparatur bei unserem Lieferanten und zweitens dort modernere ölfreie Kompressoren bestellt. Beide Vorgänge waren lange im Termin-Rückstand und bewegen sich nun endlich. Das gibt für die Hublifte ab jetzt grundsätzlich bessere Perspektiven, zeigt aber, wie Terminverzüge von Lieferanten uns treffen können. Das Thema Hublifte wurde bei uns, seit die Teileverfügbarkeit der erforderlichen Ersatzteile verbessert werden konnte, intensiv bearbeitet. Es zeigen sich deutliche Verbesserungen gegenüber dem zu Recht beklagten Zustand im letzten Jahr.Mit der Lieferung sanierter bzw. neuer Kompressoren werden wir die Verfügbarkeit auf dem heutigen Niveau stabilisieren und verbessern. Ein Ereignis wie das beklagte sollte somit ab jetzt sehr unwahrscheinlich sein und nicht mehr vorkommen.
Unabhängig davon erarbeiten die Stadtwerke München aktuell ein Konzept, wie die barrierefreie Zugänglichkeit des Tramsystems durch abgestimmte Infrastruktur- und Fahrzeugbeschaffungsmaßnahmen grundsätzlich verbessert werden kann. Zielsetzung der MVG ist es, Fahrzeuge und Infrastruktur mittel- bis langfristig so aufeinander abzustimmen und anzupassen, dass der Einsatz des Hubliftes an möglichst vielen Haltestellen obsolet wird.“
Wir hoffen, dass Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantwortet werden konnten.