Anfrage zu E-Sport
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Rathaus Umschau 70 / 2019, veröffentlicht am 10.04.2019
Anfrage zu E-Sport
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 6.2.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 6.2.2019 nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Da E-Sport, also virtuelle Sportarten wie E-Gaming und digitale Sportartensimulationen, immer beliebter wird, bitten wir die Stadtverwaltung, folgende Fragen zu beantworten.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie befasst sich die Landeshauptstadt München bislang mit diesem Sport- Segment? Und wie sind die bisherigen Erfahrungen?
Antwort:
E-Sport nimmt auch in München in den Vereinen rasant zu. So haben beispielsweise der TSV München von 1860 eine eigene E-Sport-Sparte sowie die Basketball-Abteilung des FC Bayern München eine eigene E-Sport-Basketball-Mannschaft gegründet. Der Bayerische Fußballverband (BFV) als größter Landesverband innerhalb des DFB hat mit Unterstützung durch den Telekommunikationsanbieter eine entsprechende E-Sport-Plattform eingerichtet. Hier wird der Boom mit dem Focus aufgegriffen, sich dem wachsenden und finanzstarken Markt zu öffnen, aber auch, um mehr Kinder- und Jugendliche für die realen Sportarten zu gewinnen.
Dabei gilt generell, dass E-Sport bisher (noch) nicht vom Deutschen Olympischen Sportbund als Sportart anerkannt ist. Voraussetzungen für eine Anerkennung als Sportart sind unter anderem die sportartenspezifische Motorik, der Aufbau einer Verbandsstruktur sowie die Anerkennung durch einen Sportdachverband. Frühestens im Sommer 2019 will sich der DOSB wieder mit diesem Thema befassen.
Für die Landeshauptstadt München gelten bislang und auch bei einer entsprechenden Anerkennung als Sportart für die Förderungen/Zuschüsse die„Richtlinien der Landeshauptstadt München zur Förderung des Sports“, wonach eine Förderung nur dann in Frage kommt, wenn sich in den Vereinen E-Sport-Abteilungen bilden, die dann zum Beispiel im Rahmen der Vereinspauschale (Paragraph 3 SpoFöR) förderungsfähig sind. Die diesjährige Auswertung der Sportbetriebspauschale lässt noch keine aktiven oder passiv gemeldeten Mitglieder erkennen.
Zudem kommt eine Berücksichtigung von E-Sport bei der Vergabe von Sportstätten und Hallenzeiten nach Paragraph 8 SpoFöR bereits jetzt in Betracht, jedoch als nachrangig gegenüber bereits anerkannten Sportarten. Bei Anerkennung als Sportart könnte eine gleichberechtigte Berücksichtigung zu vorhandenen Sportarten erfolgen.
Frage 2:
Welche Entwicklungen wird es künftig im Hinblick auf künftige Förderungen und Zuschüsse, inklusiven Sport und Hallenbelegungen geben?
Antwort:
Im Falle der Anerkennung der Sportart E-Sport durch den DOSB wird mit einem erheblichen Mitgliederzuwachs gerechnet, der erhöhte Zuschussbedarfe und Hallenzeiten nach sich ziehen könnte. Je nach Art der E-Gaming-Veranstaltung könnte dieses unterschiedliche Hallenanforderungen nach sich ziehen, die teilweise bereits jetzt ein erhebliches Zuschauerinteresse auslösen, das nur über die vorhandenen Großsporthallen (zum Beispiel Olympiahalle oder neue Multifunktionsarena) abgedeckt werden könnte.
Im inklusiven Sport bietet E-Sport viele Chancen und Möglichkeiten. Einzelne Großunternehmen arbeiten bereits an einem „behindertengerechten Gaming-Controller“. Aktuell gibt es zudem Überlegungen, ob der Bereich E-Sport in Zukunft auch einen Platz bei den paralympischen Spielen einnehmen könnte.