Bis kommenden Sonntag, 5. Mai, sollten alle wahlberechtigten Münchnerinnen und Münchner eine Wahlbenachrichtigung zur Europawahl erhalten haben. Voraussetzung für die Teilnahme an der Europawahl ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen europäischen Mitgliedstaates. Außerdem muss man am Wahltag, 26. Mai, mindestens 18 Jahre alt sein. Um in München wählen zu können, ist die Eintragung im Münchner Wählerverzeichnis Voraussetzung, außerdem muss man seit mindestens drei Monaten in München oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnen.
Wer glaubt, in München stimmberechtigt zu sein, bis zum 5. Mai jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, setzt sich bitte unter der Hotline 233-9 62 33 oder per E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de mit dem Wahlamt in Verbindung.
Im Internet steht unter www.briefwahl-muenchen.de bis Mittwoch, 22. Mai, 11 Uhr, ein Online-Formular zur Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zur Verfügung. Die Briefwahlunterlagen lassen sich auch mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung beantragen. Dazu wird die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und mit einem frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgeschickt. Auch ein formloser Antrag per Fax an 233 45 772, per Brief an das Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt, Ruppertstraße 19, 80466 München, oder per E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de ist möglich. Der Antrag auf Briefwahl muss nicht begründet werden.
Die Unterlagen können weltweit an jeden gewünschten Ort verschickt werden. Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden, damit die Zustellung per Post – vor allem ins Ausland – gewährleistet werden kann. Bei jeder Form der Briefwahlbeantragung und vor allem für den Rückversand sind die Postlaufzeiten zu beachten. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 26. Mai, 18 Uhr, beim Wahlamt des Kreisverwaltungsreferats eingegangen sein.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich die Briefwahlunterlagen persönlich ausstellen zu lassen. Im Kreisverwaltungsreferat oder in einer der fünf Bezirksinspektionen ist das ab Montag, 6. Mai, möglich. Es gelten erweiterte Öffnungszeiten für die Briefwahlausstellung. Erforderlich ist die Wahlbenachrichtigung und ein Lichtbildausweis. Für die wahlberechtigten Personen werden dann die Briefwahlunterlagen sowie der Wahlschein gleich dort ausgestellt und man kann auch sofort vor Ort wählen. Weitere Informationen zur Europawahl gibt es im Internet unter dem Link www.muenchen.de/europawahl. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts unter der Wahlhotline 233 96 233 zur Verfügung.