Frauenhäuser in München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 31.3.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy.
In Ihrer Anfrage vom 31.3.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Durch die Covid-19 Maßnahmen sind viele Menschen in häuslicher Quarantäne auf teilweise engem Raum nahe beieinander. Auf Nachfrage war zu erfahren, dass Frauenhäuser und die Polizei erwarten, dass es mit zunehmendem Zeitverlauf zu einer Zunahme häuslicher Gewalt besonders gegenüber Kindern und Frauen kommen könnte.
Schon jetzt sind viele Einrichtungen voll besetzt. Es müssen aber auch Kapazitäten in virusbedingten Ausnahmesituationen vorgehalten werden, um Frauen und Kinder in Not ausreichend und angemessen unterstützen zu können. Der Opferschutz muss auch langfristig oberste Priorität haben. Eine Verbesserung der Lage sollte daher auch über die Corona-Krise hinaus angestrebt werden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 31.3.2020 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Frauenhäuser mit welchen Kapazitäten gibt es in München und wie kann die Stadt für alle Menschen, die unter häuslicher Gewalt leiden, trotz Corona Abhilfe beziehungsweise Möglichkeit zur räumlichen Trennung schaffen?
Antwort:
In München gibt es drei Frauenhäuser mit insgesamt 78 Plätzen. Das Sozialreferat bemüht sich auf verschiedenen Wegen, Möglichkeiten zur räumlichen Trennung in Gewaltfällen, die voraussichtlich infolge der Corona-Pandemie zunehmen werden, zu schaffen. Im Detail werden diese bei Beantwortung der Frage 4 dargestellt.
Frage 2:
Wie bewertet die Stadt die aktuellen Kapazitäten von außerhäuslicher betreuter Unterbringung in Extremsituationen und deren Entwicklung im Hin- blick auf die steigende Bevölkerungszahl?
Antwort:
In Extremsituationen, wie der aktuell durch die Corona-Pandemie bedingten, werden die vorgehaltenen Plätze möglicherweise nicht ausreichen, so dass Ausweichkapazitäten geschaffen werden müssen.
Die Landeshauptstadt München sieht einen zusätzlichen Bedarf an Frauenhausplätzen im Hinblick auf die steigende Bevölkerungszahl und die Notwendigkeit, die Plätze auszubauen. Insbesondere auch, um die Schutzlücke für psychisch kranke und suchtkranke von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zu schließen (vgl. dazu den Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 26.7.2017, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07276).
Frage 3:
Gibt es Planungen seitens der Verwaltung, die Kapazitäten innerhalb der Legislaturperiode 2020-2026 auszubauen und an die Bevölkerungsentwicklung anzupassen beziehungsweise verstärkt zu fördern? Welche Kooperationen bestehen mit den Trägern?
Antwort:
Auf Basis des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrats vom
26.7.2017 (siehe oben) ist eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe (Sozialreferat, Referat für Gesundheit und Umwelt, Gleichstellungsstelle für Frauen) mit Planungen zum Platzausbau befasst. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Planung von Plätzen für psychisch kranke und suchtkranke von Partnerschaftsgewalt betroffene Frauen (und ihre Kinder) gelegt, die in den bestehenden Frauenhäusern nicht aufgenommen werden können. Derartige Einrichtungen existieren bisher bundesweit nicht. Da die Planungen bereits fortgeschritten sind, ist mit einer Verwirklichung in der Legislaturperiode 2020-2026 zu rechnen.
Die Landeshauptstadt München arbeitet hier mit den fachlich in Frage kommenden freien Trägern kooperativ zusammen.
Frage 4:
Welche Maßnahmen plant die Stadt, um eine potentiell Corona bedingte Zunahme häuslicher Gewalt, wie sie laut Frauenhäusern und Polizei erwar- tet wird, einzudämmen?
Antwort:
Bisher wurde in den Münchner Frauenhäusern noch keine verstärkte Nachfrage nach Plätzen festgestellt. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass sich das ändert. Für den Fall, dass die Frauenhäuser keine ausreichenden Kapazitäten mehr haben werden, werden spezifische Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe für Frauen, die über einen guten Sicherheitsstandard verfügen, verstärkt gewaltbetroffene Frauen aufnehmen. Daneben wird angestrebt, Platzkapazitäten in geeigneten Hotels oder Pensionen zur Verfügung zu stellen.