Gesundheitsversorgung in München stärken I Mehr Wohnraum für Pflegekräfte!
Antrag Stadträtinnen Kathrin Abele und Simone Burger (SPD-Fraktion) vom 28.2.2020
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag vom 28.2.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München wird gebeten, zu prüfen, ob auf den Klinikgeländen der München Klinik die Errichtung von Personalwohnungen über Freiflächen, Parkflächen oder sonstigen eingeschossigen Anlagen möglich ist, um dort Pflegekräften kostengünstigen Wohnraum in Arbeitsplatznähe anbieten zu können. Begründung:
Angesichts des zunehmenden Mangels an Pflegepersonal, von dem auch die München Klinik betroffen ist, steht es der Verwaltung an, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, um München als Stadt und Arbeitgeberin für Pflegekräfte attraktiv zu machen. Insbesondere die hohen Mietkosten in München sind ein großes Problem bei der Personalgewinnung in diesem umkämpften Arbeitsfeld. Kostengünstigen Wohnraum in Arbeitsplatznähe anbieten zu können, wäre ein erheblicher Vorteil bei der Gewinnung neuen Pflegepersonals.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, zu prüfen, ob und wie neuer Wohnraum für Pflegepersonal an den München-Klinik-Standorten realisiert werden kann. Da für die Kliniken aktuell noch das Gesamtumbaukonzept umgesetzt wird, soll in der Prüfung auch eine Betrachtung enthalten sein, ob eine Errichtung von Wohnungen ggf. nach der Baufertigstellung ermöglicht werden kann, falls die Konstruktion währenddessen einen verzögernden Einfluss auf die Umsetzung hätte.
Eine Möglichkeit dafür böten bspw. ‚Stelzenhäuser‘ (Ständerholzbauweise), wie eines auf dem Gelände des Dantebads über dem Parkplatz errichtet wurde. Die erforderliche Bauzeit bei diesem Wohnhaus in Ständerholzbauweise war um ein vielfaches kürzer als beim konventionellem Wohnungsbau. Dadurch dass anderweitige Nutzungen überbaut werden, entsteht zudem kein zusätzlicher Flächenbedarf. Auch diese Option soll geprüft werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Bewirtschaftung der im Erbbaurecht vergebenen Grundstücke an die München Klinik fällt nicht in die Zuständigkeit des Stadtrats oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürger-meisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der München Klinik (MüK). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Insofern wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Ich habe die Geschäftsführung der München Klinik wie auch das Kommunalreferat zu Ihrem Anliegen befragt und folgende Stellungnahme erhalten:
„Das Angebot an bezahlbaren Wohnungen ist für die Personalakquise in der München Klinik essentiell. Daher legt die München Klinik großen Wert darauf, Wohnungen insbesondere für Beschäftigte der Mangelberufe wie z.B. Gesundheitspflegerinnen/-pfleger, Krankenpflegerinnen/-pfleger und Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen/-assistenten (MTRA), Anästhesietechnische Assistentinnen/Assistenten (ATA), Operationstechnische Assistentinnen/Assistenten (OTA) und Hebammen, anbieten zu können. Auch werden 218 Unterkünfte in Wohnheimen, vorzugsweise an Schülerinnen und Schüler der Akademie vermittelt. Weiterhin bietet das Unternehmen neuen Mitarbeitenden nach der Einstellung Unterstützung bei der Wohnungssuche. Darüber hinaus verfügt die München Klinik über Personalunterkünfte als temporäre Lösung, um die Zeit zu überbrücken, bis eine eigene Wohnung gefunden ist.
Die Geschäftsführung der MüK unternimmt große Anstrengungen, den Bedarf an Wohnungen zu decken und erschließt fortwährend neue Wege, um das Wohnungskontingent für Beschäftigte der München Klinik zu erhöhen. Dazu werden z.B. Betreiber von Boardinghäusern, Wohnbaugesellschaften, Genossenschaften und städtische Gesellschaften kontaktiert und wenn möglich Vereinbarungen getroffen. Die München Klinik verfügt aktuell über Bezugsrechte bei rund 1.000 Wohnungen im Stadtgebiet. Pro Jahr kommen rund 30 weitere Bezugsrechte hinzu. Zusätzlich nimmt die München Klinik am Städtischen Wohnungsprogramm teil. Der vergünstigte Wohnraum ist für bestehende und neue Mitarbeitende vorgesehen und verteilt sich über das gesamte Stadtgebiet sowie an den Klinikstandorten.
Die Liegenschaften der München Kliniken gehören der Landeshauptstadt München (LHM) und werden im Rahmen von Erbbaurechten überlassen. Wenn Klinikgebäude nicht mehr für die Krankenversorgung benötigt werden, werden sie an die LHM zurück gegeben. Die LHM entscheidet über die weitere Nutzung der Gebäude bzw. ob diese ggf. zu Wohnraum umgestaltet werden, wie dies auf dem Gelände des Klinikums Schwabing für Haus 1 und Haus 2 geplant ist. Nachdem das Ausschreibungsverfahren für den Umbau der denkmalgeschützten Häuser im Erbbaurecht kein annehm-bares Angebot ergab, eruiert die LHM zusammen mit der MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH (MRG) derzeit die Durchführung und Sanierung des Umbaus der ehemaligen Bettenhäuser 1 und 2 in Schwabing zu Personalwohnungen für Pflegekräfte durch die MRG als 100%ige Tochtergesellschaft der LHM in Eigenregie.Nach derzeitiger Planung sollen die Voruntersuchungen bis Ende 2020 abgeschlossen sein und der Projektauftrag dem Stadtrat im Frühjahr 2021 zur Genehmigung vorgelegt werden.
Grundsätzlich werden alle an die LHM zurück gegebenen Klinikflächen im stadtweiten Arbeitskreis Nachnutzung Klinikflächen auf ihre Verwertungspotentiale geprüft und unter Berücksichtigung aller städtischen Belange für eine Nachnutzung vorgeschlagen. Hierbei wird auch der dringende Bedarf für kostengünstigen Wohnraum für Pflegekräfte stets berücksichtigt.
Die München Klinik unterstützt dieses Engagement ausdrücklich und stellt aus tiefer Überzeugung dafür gerne, wo es möglich gemacht werden kann, Flächen oder Bestandsliegenschaften zur Verfügung.
Auch am Klinikstandort Harlaching sind bereits vor zwei Jahren eine Vielzahl an Wohnungen entstanden und an Mitarbeitende vergeben worden – jeder weitere Ausbau ist zu begrüßen. Gerade bezahlbare 2-3 Zimmer-Wohnungen sind besonders gefragt.
Wenn die München Klinik Neubauten errichtet, sind dies dem Versorgungsauftrag entsprechend ausschließlich Kliniken bzw. medizinische Einrichtungen. Das Engagement der München Klinik im Bereich „günstiger Wohnraum für Mitarbeitende“ ist umfangreich. Als Bauherr eigene Wohnungen zu errichten, übersteigt den originären Versorgungsauftrag der München Klinik und kann daher zusätzlich zu dem bestehenden Engagement nicht umgesetzt werden.
Im Rahmen weiterer Überlegungen zur Schaffung von Wohnraum für Mitarbeitende wurde im letzten und auch in diesem Jahr bereits die Verortung von sog. Stelzenhäusern, Tinyhouses oder mobilen PopUpDorms an den Standorten der MüK, insbesondere München Klinik Schwabing und München Klinik Harlaching, geprüft und als aktuell aufgrund der laufenden Großbaumaßnahmen auf den Klinikgeländen und/oder mangels passender Flächen als nicht durchführbar beantwortet.“
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.