Tagesheim an der Helmholtzstraße Anpassung der Definition „Migrationshintergrund“
Antrag Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 11.10.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 11.10.2018 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Zu Antragspunkt 1:
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Landeshauptstadt München für den gesamten Bildungsbereich die Definition des Kultusministeriums für den Begriff „Migrationshintergrund“ (Kind im Ausland geboren, keine deutsche Staatsbürgerschaft oder in der Familie überwiegend eine Fremdsprache gesprochen wird) einheitlich anwenden soll.
Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Angleichung der Definition „Migrationshintergrund“ mit der Definition des Kultusministeriums für die Einwertung der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen in die Entgeltgruppe S8b TVöD v.a. eine deutliche Mehrbelastung für die Leitungen der Kindertageseinrichtungen wäre und daher aktuell als nicht umsetzbar gesehen wird.
Die Leitungen müssten sich mit zwei unterschiedlichen Definitionen auseinandersetzen, da die Eingaben im KiBiG.web für die Zuschussgewährung weiter nach der bisherigen Definition erfolgen müssen.
Bei einer abweichenden Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ für die Einwertung in Entgeltgruppe S8b TVöD müsste zudem auch eine neue Erhebungsmethode entwickelt und von den Leitungen befüllt werden.Zwei unterschiedliche Definitionen für den Migrationshintergrund führen zu Verwirrung und v.a. deutlicher Mehrarbeit der Leitungen an den Einrichtungen. Aufgrund der bereits sehr hohen Arbeitsbelastung an den Kindertageseinrichtungen wird dies daher als nicht zielführend und nicht umsetzbar gesehen.
Aus Sicht des Referats für Bildung und Sport sollte bei den Ministerien eine Angleichung der beiden Definition eingebracht werden, um eine Einheitlichkeit im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Schulen zu erreichen. Dies würde dann auch die Verfahren erleichtern. Seitens des Referats für Bildung und Sport wird der Städtische Träger im Geschäftsbereich KITA das Thema aufgreifen.
Zu Antragspunkt 2:
In Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsreferat wurden die Kriterien für eine Einwertung in Entgeltgruppe S8b TVöD für Fachkräfte an Kindertageseinrichtungen zum 1.9.2019 erweitert.
Das bisherige Kriterium „Migrationshintergrund“ (mind. 50%) wird um die Faktoren „Integrationskinder und Kontingentkinder“ erweitert. Wenn mindestens 50% der Kinder an einer Kindertageseinrichtung diese Kriterien erfüllen (Datengrundlage Durchschnitt der Monate Oktober-Dezember), ist eine Einwertung der Fachkräfte in Entgeltgruppe S8b TVöD möglich.
Zudem wird das Kriterium „Standortfaktor“ nach Münchner Förderformel neu anerkannt. Dies bedeutet, dass alle Fachkräfte an Einrichtungen, die nach den Kriterien der Münchner Förderformel die Voraussetzungen für den Standortfaktor erfüllen, ebenfalls in Entgeltgruppe S8b TVöD eingewertet werden können.
Durch die Aufnahme des Kriteriums Standortfaktor kann auch für das Tagesheim Helmholtzstraße 6 die Einwertung der Fachkräfte in Entgeltgruppe S8b TVöD weiter gewährt werden.
Für die neuen Kriterien gilt der Überprüfungsturnus von 3 Jahren. Der Bildungsausschuss hat Anfang November 2019 beschlossen, den derzeit gültigen Übergangszeitraum für den Standortfaktor von derzeit 1 Jahr zu verlängern. Somit ist bei Wegfall der Kriterien genügend Zeit gegeben, um auf die Veränderungen reagieren zu können.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.