Laimer Unterführung – Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 13.1.2020
Fußgänger schützen
Antrag Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 16.1.2020
Radlstammstrecke Laimer Unterführung II Interim Überquerung der Laimer Unterführung kindersicher sowie rad- und fußgängerfreundlich gestalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 21.1.2020
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Da Ihre o.g. Anträge laufende Angelegenheiten betreffen sowie thematische Überschneidungen aufweisen, erlauben wir uns, die drei Anträge mit einem gemeinsamen Antwortschreiben zu beantworten.
In Ihren Anträgen fordern Sie unter anderem, dass der S-Bahnhof Laim auch während der Baumaßnahmen für alle Nutzerinnen und Nutzer verkehrssicher erreichbar bleiben muss.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihrer Anträge betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihren Anträgen teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Bezüglich der Planung einer Interim-Überquerung der Laimer Unterführung erhielten wir von der DB Netz AG als Vorhabensträgerin der 2. S-Bahn-Stammstrecke folgende Stellungnahme:
„Die Baustraße in West-Ost-Ausrichtung mit der Errichtung von zwei Baustraßenunterführungen in das Gleisfeld dient der Andienung zur Ver- und Entsorgung der Baustelle, entlang der Baustraße sind außerdem zahlreiche Lagerflächen eingerichtet.
Die Zufahrt westlich der Margarethe-Danzi-Straße wurde für den LKW-Verkehr durch den Auftraggeber DB Netz AG gesperrt, um den Baustellenverkehr in den Wohngebieten zu reduzieren. Eine Ausnahme stellt der mo-mentane Bauzustand dar, die Baustraße musste im Bereich der Baugrube für die Errichtung der Umweltverbundröhre Bauabschnitt 1 unterbrochen werden. Sofern keine unerwarteten Verzögerungen auftreten, wird die Baustraße im Sommer 2020 wiederhergestellt und die Zufahrt an der Margarethe-Danzi-Schule für den LKW-Verkehr wieder verschlossen. Die Bau- straße wird danach weiterhin für die Maßnahme 2. Stammstrecke benötigt und kann auch nach Fertigstellung der Umweltverbundröhre in diesem Abschnitt, Erstellung des Nordportals und der Errichtung des Betriebsgebäudes nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden. Über den Bau- straßenabschnitt werden das Baufeld zur Umweltverbundröhre südlich der Baustraße, die Lagerflächen an der Umweltverbundröhre und am Funkturm westlich des ESV-Geländes (Sportverein) und das Baufeld für den Umbau Bahnhof Laim über die Baustraßenunterführung West angedient. Die Laimer Röhre wurde bereits im Herbst 2019 um ca. 35m zurückgebaut.“
Das Baureferat bemerkt hierzu:
Die Erstellung einer Überquerung über die Laimer Röhre für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer noch während der Baumaßnahme 2. Stammstrecke/Umweltverbundröhre ist nur unter Inanspruchnahme der Flächen für die ökologische Vernetzungszone und erst nach Fertigstellung aller Teilmaßnahmen der Umweltverbundröhre in diesem Bereich möglich.
Nördlich an die Baustraße angrenzend befinden sich gemäß Bebauungsplan Nr. 1925 festgesetzte ökologische Ausgleichsflächen, die bereits in Teilen hergestellt sind. Ein neuer provisorischer Weg wäre theoretisch auf diesen Flächen möglich, müsste aber wiederum ausgeglichen werden, einhergehend mit entsprechenden Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten. Hinzu kommt, dass die Flächen derzeit nicht im Eigentum der Stadt München, sondern im Besitz der CA Immo sind.
Aufgrund der Ausführungen der DB Netz AG und der zeitlichen Rahmenbedingungen eines erneut provisorischen Weges ist die Weiterverfolgung nicht erfolgversprechend.
Des Weiteren wird mit den Anträgen „Laimer Unterführung – Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen“ (Antrag Nr. 14-20/A 06496 der ÖDP) und „Fußgänger schützen“ (Antrag Nr. 14-20/A 06529 von Stadträtinnnen Alexandra Gaßmann und Heike Kainz (CSU-Fraktion)) beantragt, dass der S-Bahnhof Laim auch während der Baumaßnahmen für alle Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer sicher erreichbar bleiben muss.Dazu teilen wir nach Rücksprache mit der DB Netz AG Folgendes mit: Verantwortlich für die Baumaßnahme in der Laimer Unterführung ist die DB Netz AG.
Zur Optimierung der zukünftigen Baustellensituation für den Fuß- und Radverkehr fand auf Initiative des Kreisverwaltungsreferates am 11.2.2020 ein Termin mit der DB Netz AG als Bauherrin der Umweltverbundröhre, deren Baufirma, Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksausschüsse Laim und Neuhausen-Nymphenburg, der Polizei, Verantwortlichen der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baureferates statt. In diesem Termin wurden Optimierungen der Verkehrsführung für die bevorstehenden Arbeiten an der Umweltverbundröhre vorgestellt und diskutiert.
Als wichtigstes Ergebnis wurde einvernehmlich beschlossen, dass künftig die Schutztunnel ohne Mittelteiler errichtet werden und somit in ihrer ganzen Breite nutzbar sind. Zudem teilten die DB Netz AG und deren Baufirma mit, dass die baustellenbedingten Einengungen der Schutztunnel auf kurzen Abschnitten immer mindestens 3m, im Regelfall 4m breit sein werden. Die DB Netz AG und deren Baufirma sagten zu zu prüfen, wie die Schutztunnelbreiten in allen Bauphasen noch erhöht werden können.
Folgetermine konnten aufgrund der Corona-Pandemie noch nicht angesetzt werden. Das Baureferat wird sich hier jedoch weiterhin aktiv beteiligen und sich für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer einsetzen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Anträge damit abschließend behandelt sind.