Kostenfreiheit des Schulwegs auch für Schülerinnen und Schüler von
Privatschulen
AntragStadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 4.6.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie, das kostenfreie MVV-Jahresticket für 365 Euro auch Schülerinnen und Schülern privater Schulen zugänglich zu machen.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Zuständigkeit für den MVV-Tarif fällt in die Federführung der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV), die operative Umsetzung der Regelungen der Kostenfreiheit des Schulwegs ist eine laufende Angelegenheit, die in die Zuständigkeit des Referats für Bildung und Sport (RBS) fällt. In Abstimmung mit dem RBS erlauben wir uns daher, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und können Ihnen inhaltlich Folgendes mitteilen:
Das 365-Euro-Ticket MVV für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende wird entsprechend der Beschlusslage zum 1.8.2020 eingeführt, die entsprechenden Vorarbeiten hierzu laufen noch. Das Ticket steht allen Schülerinnen und Schülern staatlich genehmigter oder anerkannter Privatschulen offen. Sofern die Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des Schulwegs gegeben sind, wird das Referat für Bildung und Sport dieses ausgeben.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.