Sonntagstarif für Bus und Bahn
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 5.12.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In o.g. Antrag Nr. 6347 der Bayernpartei fordern Sie, „der Stadtrat be- schließt, dass eine Einzelfahrkarte der Zone M dazu berechtigt, den öffentlichen Nahverkehr an Sonn- und Feiertagen ganztägig nutzen zu dürfen (Erwachsene 3,30 statt 7,80 mit Tageskarte; Kinder 1,50 statt 3,20 mit Tageskarte).
Die Verwaltung soll rechtlich prüfen, ob dieses Angebot auf Münchnerinnen und Münchner beschränkt werden kann. Nach sechs Monaten wird dem Stadtrat von der MVG ein Erfahrungsbericht vorgelegt.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Planung von Tarifangeboten fällt jedoch in die Zuständigkeit der MVV GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben hierzu die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH gebeten, den Antrag im Rahmen der Gremien zur Diskussion zu stellen. Dies ist abschließend in der Gesellschafterversammlung am 3.7. geschehen.
Die MVV hat dazu wie folgt vorgetragen:
„Aus wirtschaftlichen Gründen käme hierfür nur eine für die Verkehrsunternehmen im MVV einnahmenneutrale Lösung in Frage: Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen müssten durch Preisaufschläge bei anderen Tickets kompensiert werden.
Eine Beschränkung des Nutzerkreises nur auf Bürger der Landeshauptstadt München halten wir für nicht realisierbar und dies entspräche auch nicht dem Grundsatz der Tarifgerechtigkeit. In einem Verkehrsverbund haben die Tarifangebote des MVV-Gemeinschaftstarifs für alle Kunden in gleicher Weise zur Nutzung offenzustehen. Dies ergibt sich auch aus § 39 Abs. 3 Satz 2 PBefG, der bestimmt, dass Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugutekommen, verboten und nichtig sind.Ein Lösungsansatz wäre aber, den Unterschiedsbetrag zwischen Einzelfahrkarte und Tageskarte für die Tarifzone M (Erwachsene derzeit 4,50 Euro, Kinder derzeit 1,70 Euro) gegen Vorlage der entsprechenden Tageskarte für die Tarifzone M – mit entsprechendem Entwerteraufdruck für einen Sonn- oder Feiertag – bei den Sozialbürgerhäusern der Landeshauptstadt München zu erstatten.
(…)
Sofern diese Maßnahmen nicht durch den Verursacher finanziert werden, müssten in Folge die Fahrpreise der anderen Fahrkartenangebote entsprechend erhöht werden, um diese Mindereinnahmen ausgleichen zu können. Der MVV ist jedoch verpflichtet, die Tarifbestimmungen gleichmäßig für alle Fahrgäste anzuwenden. Irgendwelche Sondervergünstigungen, Freifahrt oder Ermäßigungen für einzelne Personen oder bestimmte Personengruppen (zum Beispiel nur für Bürger der Landeshauptstadt München) sind nicht gestattet.
Jedes weitere Angebot, auch das eines Nulltarifs, vergrößert die Angebotsvielfalt und macht damit den Tarif umfangreicher und tendenziell schwerer zu kommunizieren. Zudem würden diese Maßnahmen den Bestrebungen der umgesetzten Tarifreform vom 15.12.2019, nämlich den Tarif deutlich zu vereinfachen, entgegenstehen. Die Forderungen nach Freifahrt- regelungen oder Ermäßigungen für bestimmte Zielgruppen wurden und werden in vielen Ausprägungen an den MVV herangetragen. Würde diesen Forderungen entsprochen, entstünden erhebliche Mindereinnahmen und der Tarif wäre den Fahrgästen aufgrund seiner Komplexität kaum noch vermittelbar.“
Die Gesellschafterversammlung hat sich der Argumentation der MVV GmbH angeschlossen und lehnt den Antrag ab. Aus Sicht des Referats für Arbeit und Wirtschaft kommt eine Sonderregelung, die eine zusätzliche Finanzierung erforderlich macht, nicht in Betracht. Auch den zusätzlichen Aufwand für eine gesonderte nachträgliche Erstattung halten wir für nicht praktikabel.
Die derzeitigen Einnahmeeinbrüche im ÖPNV aufgrund der Corona-Pandemie machen aktuell alle Angebote, die mit einem Verzicht auf Einnahmen oder einem gesonderten Finanzierungsbedarf verbunden sind, problematisch. Schon die Umsetzung der im letzten Jahr beschlossenen Tarifreform und die Einführung des 365 Euro-Tickets MVV für Schüler sind mit einem jährlichen Ausgleichbedarf durch die MVV-Gesellschafter in dreistelliger Millionenhöhe verbunden, deren Finanzierung aktuell nur für die nächstenJahre gesichert ist. Darüber hinaus sind auch Angebote wie der IsarTiger und MVG-Rad schon jetzt nicht kostendeckend zu betreiben. Die MVG wird auch beim eigenwirtschaftlichen Leistungsprogramm Einsparungen vornehmen müssen, wenn keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen. Daher sehen wir für zusätzliche Preisreduzierungen derzeit leider keinen Spielraum.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag damit zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.