Ausgabe einer Mehrkind-Familienkarte
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 3.4.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Sie haben am 3.4.2020 folgenden Antrag gestellt:
„Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, durch die Pass- und Meldestellen auf Antrag den Mehrkindfamilien (Familien mit drei und mehr Kindern) eine Mehrkind-Familienkarte auszustellen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Inhaltlich können wir Ihnen zu Ihrem Antrag vom 3.4.2020 Folgendes mitteilen:
Das Format einer Mehrkind-Familienkarte gibt es derzeit nicht. Da die Einführung einer derartigen Karte nicht unerhebliche Sachkosten (z.B. Programmierkosten), aber auch einen personellen Mehrbedarf auslösen würde, müsste hier ein entsprechender Stadtratsbeschluss herbeigeführt werden. Angesichts der aktuellen haushalterischen Situation bitte ich um Verständnis, dass das KVR den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufgreift.
Ungeachtet dessen, kann die Intension Ihres Anliegens auch ohne die Einführung einer Mehrkind-Familienkarte erreicht werden.
Nach Paragraf 18 Bundesmeldegesetz gibt es die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung zu beantragen. Diese enthält auf Wunsch auch die minderjährigen, im Haushalt lebenden Kinder. Der Nachweis über die Zugehörigkeit der minderjährigen Kinder zu einer Familie kann daher auch durch eine solche erweiterte Meldebescheinigung erbracht werden. Die Ausstellung kann auch Online beantragt werden, es wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben.
Um Kenntnisnahme von vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.