Unnötigen Stau vermeiden
Antrag Stadtrat Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 19.9.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, die Regelung „Unechte Einbahnstraße“ im östlichen Teil der Brienner Straße zwischen Amiraplatz und Odeonsplatz bis nach der Fertigstellung des Altstadtringtunnels bzw. der abgeschlossenen Oberflächengestaltung des Oskar-von-Miller-Rings auszusetzen.
Das Kreisverwaltungsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Markierungen und Beschilderungen richten sich nach den §§ 39 ff. StVO. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Inhaltlich kann ich Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mitteilen:
Auf der Grundlage von Beschwerden aus der Bürgerschaft und Gewerbetreibenden, eigener Beobachtungen sowie verschiedener Stadtratsanträge und eines Stadtratsbeschlusses hat das Kreisverwaltungsreferat zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr auf dieser innerstädtischen Fahrradhauptroute in der Brienner Straße zwischen Amiraplatz und Odeonsplatz eine Einfahrtsperre mit dem Zusatz „Linienverkehr und Radverkehr frei“ („Unechte Einbahnregelung“) angeordnet. Die Umsetzung der Maßnahme ist von baulichen Anpassungen, Straßenmarkierung und großräumiger Vorhinweisbeschilderung sowie einer Anpassung der Verkehrszeichen und des Parkleitsystems begleitet.
Die Anordnung der unechten Einbahnregelung war das Ergebnis eines längeren Abwägungsprozesses, wie der Sicherheitsgewinn in diesem Einzelfall mit dem mildesten Mittel und ohne Nachteile für den Linienverkehr erreicht werden kann. Das Ziel war hier nie eine rein verkehrslenkende Maßnahme auf Grund eines Verkehrskonzeptes zur Freihaltung dieser Strecke vom Kraftfahrzeugverkehr oder anderer Steuerungskonzepte zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs. Wäre Letzteres der Fall und vor Ort die Sicherheit hinsichtlich Gehweg- und Radverkehrssituation auch imZweirichtungsverkehr gewährleistet, wäre die Maßnahme weder im Vorgriff weitergehender Planungsmaßnahmen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung im Zusammenhang mit den Beschlüssen „Altstadtradlring“ und „Radschnellweg München Garching“ noch unabhängig von der Oberflächenwiederherstellung der Sanierung des Altstadtringtunnels oder während der laufenden Baumaßnahmen der Tunnelsanierung erfolgt.
Im Falle von erkannten Sicherheitsdefiziten ist hingegen ohne weitere Verzögerung zu handeln, um die Situation zu verbessern.
Ihrem Antrag folgend, wäre hier zur Vermeidung von Leistungsproblemen auf der Alternativstrecke für den Kraftfahrzeugverkehr bis zur Beendigung der Baumaßnahmen am Altstadtringtunnel der defizitäre Zustand in der Brienner Straße von vor der Maßnahme wieder herzustellen, der dadurch gerade beseitigt wurde.
Sie haben sicher Verständnis, dass das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens und im Vollzug der Straßenverkehrsordnung in diesem Fall Ihrem Antrag aus den genannten Gründen nicht folgen kann.
Es ist mir durchaus bewusst, dass zu Spitzenzeiten die Flüssigkeit des Verkehrs durch die gleichzeitige Baustellensituation leidet, da der Baustellenumleitungsverkehr an der Kreuzung Ludwigstraße/Oskar-von-Miller-Ring zusätzlich Teile des Verkehrs aus der Brienner Straße aufnehmen muss. Aber in der Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Flüssigkeit geht Sicherheit vor. Wie auch an zahlreichen anderen (Groß-)baustellen auf dem Stadtgebiet sind diese temporären Einschränkungen von Einzelnen im Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen.
Derzeit wird aber geprüft, inwieweit die Verkehrssteuerung an der LSA Ludwigstraße/Oskar-von-Miller-Ring / Von-der-Tann-Straße optimiert werden kann, um dem abfließenden Verkehr aus dem Oskar-von-Miller-Ring Richtung stadtauswärts in die Ludwigstraße eine längere Grünphase einzurichten.
Während solcher Ausnahmesituationen über längere Zeiträume können wir nur immer wieder empfehlen, dass Einzelne die Wahl ihres Verkehrsmittels auch einmal kritisch hinterfragen. Der Umstieg vom Auto auf den ÖPNV oder das Fahrrad würde die Verkehrsbelastung mit Sicherheit spürbar senken, so dass der Kraftfahrzeugverkehr, der stattfinden muss, auch flüssig vorankommt.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.