Terminstau in der KFZ-Zulassungsstelle?
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 2.7.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 02.07.2020 baten Sie um Darstellung der aktuellen Situation zur Vergabe von Terminen in der Kfz-Zulassungsbehörde und der damit verbundenen Auswirkung auf die Anträge der Kfz-Händler bzw. die Sachbearbeitung für die Firma BMW AG. Zudem baten Sie um Ausführungen, ob zwischen den coronabedingten Einschränkungen und dem Terminangebot ein kausaler Zusammenhang besteht und ob eine kurzfristige Bündelung des Personals Abhilfe verschaffen würde.
Zu Ihrer Anfrage nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie stellt sich die Termin-Lage in der KFZ-Zulassungsstelle dar?
Antwort:
Nachdem zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kundinnen und Kunden erforderliche Umbauten im Dienstgebäude Eichstätter Straße abgeschlossen sind, können seit Ende der 28. KW 2020 im Bereich des Allgemeinschalters der Kfz-Zulassungsbehörde wöchentlich im Schnitt 3.276 Termine angeboten werden. Dies ist etwas höher als die Zahl der im Vergleichszeitraum des Vorjahres erbrachten Dienstleistungen.
Allerdings musste – anders als im Händlerbereich – während der Schlie-ßung der Zulassungsbehörde die Erledigung von Zulassungsangelegenheiten von Privatpersonen, wenn sie nicht als systemrelevante Notfälle behandelt wurden, eingestellt werden. In dieser Zeit hat sich daher eine Bugwelle aufgebaut. Da im Frühjahr immer schon ein besonders hoher Kundenandrang besteht, sieht sich die Kfz-Zulassungsbehörde derzeit einer Nachfrage gegenüber, die mit dem derzeitigen Personal nur nach und nach abgearbeitet werden kann.
Für Käuferinnen und Käufer von Fahrzeugen, deren Fahrzeugdokumente und Kfz-Kennzeichen erstmals nach dem 1.1.2015 ausgestellt worden sind, bestünde im Übrigen auch die Möglichkeit einer Online-Zulassung unter dem Link: www.buergerserviceportal.de/bayern/muenchen/bsp_ikfz_antragstellung
Frage 2:
Betrifft dies auch die KFZ-Händler bzw. Sachbearbeitung von BMW?
Antwort:
Kfz-Händler werden ausschließlich am Händlerschalter bearbeitet. Die Zulassungsanträge der Zulassungsdienste und der Kfz-Händler werden über Händlerfächer im EG des Dienstgebäudes kontaktlos entgegengenommen und nach erfolgter Sachbearbeitung an einem Sonderschalter wieder ausgehändigt. Dabei gilt das „First In – First Out“-Prinzip. Eine Terminvergabe gibt es am Händlerschalter nicht. Die Zulassungsanträge der BMW AG werden aktuell getrennt hiervon ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung bearbeitet.
Frage 3:
Wie wirken sich die coronabedingten Einschränkungen zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger sowie des städtischen Personals auf die Anzahl der möglichen Terminvergaben aus?
Antwort:
In der Kfz-Zulassungsbehörde musste kurzfristig ein Konzept zur Wiederer-öffnung für den Parteiverkehr erstellt und umgesetzt werden, welches unter anderem die Steuerung der Kundenströme in den Eingangsbereichen, im Erdgeschoss, den Treppenhäusern sowie den Warte- und Schalterbereichen, aber auch vor dem Haus, beinhaltet.
Die coronabedingten Einschränkungen, nämlich Menschenansammlungen unbedingt zu vermeiden sowie die Abstandsregelungen einzuhalten, machten die Umstellung auf eine reine Terminvereinbarung erforderlich. Ein Mischsystem wie in der Vergangenheit, bei welchem man tagesaktuell am Check-In noch Termine erhalten konnte, ist hingegen nicht mehr möglich. Allerdings werden vor Beginn des Parteiverkehrs Termine für den gleichen Tag freigeschaltet und nach Parteiverkehrsende für den folgenden Tag eingestellt, so dass auch kurzfristig Termine erhältlich sind.
Zum Schutze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Antragstellerinnen und Antragsteller mussten zudem bauliche Veränderungen, sowohl in den allgemeinen Verkehrsbereichen als auch beim fest eingebauten Mobiliar, vorgenommen werden. Bis zum Abschluss der erforderlichen Umbauten konnte das Terminangebot nur sukzessive ausgebaut werden. Nach deren Beendigung sowie weiterer organisatorischer Maßnahmen stehen jetzt sogar geringfügig mehr Termine für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung als im Juli letzten Jahres (siehe Antwort zu Frage 1).
Frage 4:
Gibt es ggf. die Möglichkeit aufgrund der steigenden Zulassungszahlen durch kurzfristige Bündelung des Personals aus anderen Bereichen zu unterstützen?
Antwort:
In der Kfz-Zulassungsbehörde unterstützen sich die Unterabteilungen des Allgemein- und Händlerschalters bereits seit Jahren in einem hohen Maß und sehr flexibel gegenseitig. Zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit wurde Personal aus anderen Bereichen des Kreisverwaltungsreferats zugeschaltet, so dass auch die telefonische Terminvergabe für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugriff signifikant verbessert wurde.
Weitere kurzfristige personelle Unterstützung, insbesondere zur Abarbeitung der Zulassungsanträge, ist nicht möglich, da insbesondere alle parteiverkehrsintensiven Bereiche des Kreisverwaltungsreferates gleichermaßen von den aktuellen Herausforderungen betroffen sind.