AKIM-Einsatz an der Schleißheimer Straße 48
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 5.3.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie haben mit o.g. Antrag beantragt, dass ein AKIM-Einsatz an der Schleißheimer Straße 48 im Konflikt zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern und den Betreiberinnen und Betreibern der Bar geprüft wird. Außerdem haben Sie gebeten mitzuteilen, inwiefern Vorkommnisse bereits aktenkundig geworden sind und welche Reaktionen es seitens der Stadt gab.
Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen wie nachfolgend ausgeführt bereits entsprochen wurde.
Seitens AKIM haben Sie dazu eine Rückmeldung am 17.3.2020 per E-Mail erhalten und Ihnen wurde mitgeteilt, dass AKIM die Gesprächsbereitschaft des gastronomischen Betriebes prüft. Dabei wurde darauf verwiesen, dass die damalige Situation mit Corona-Einschränkungen (Schließung der Gastronomie) diesen Prozess verzögert.
AKIM hat über einen längeren Zeitraum immer wieder versucht, mit den Betreiberinnen und Betreibern der Bar Kontakt aufzunehmen. Die Betreiberinnen und Betreiber wurden per Post angeschrieben und es wurde versucht, diese telefonisch zu kontaktieren. Leider ging keine Rückmeldung ein. Auch Kontaktversuche vor Ort waren erfolglos, weil der Betrieb nicht geöffnet hatte bzw. nicht erreichbar war. Ohne einen Kontakt konnte ein Vermittlungsprozess zwischen den Anwohnenden und dem Betrieb nicht begonnen werden.
Des Weiteren wurden die Bezirksinspektion Mitte und die Polizeiinspektion 12 um ihren Sachstand angefragt.
Von der Polizeiinspektion 12 hat AKIM inzwischen erfahren, dass es 2020 zu zwei Anrufen wegen Ruhestörung und Verstoß gegen die Allgemeinverfügung gekommen sei. Am 25.7.2020 wurde angegeben, dass im August Betriebsferien seien und danach der Betrieb eingestellt werden würde.
Nach der Stellungnahme der Bezirksinspektion Mitte gingen, insbesondere seitdem die Gaststätte durch den vorherigen Pächter betrieben wurde, beim Kreisverwaltungsreferat kontinuierlich Anwohnerbeschwerden ein. Die Hauptbeschwerdegründe waren Musik- und Gästelärm sowie das Verhalten der Gäste vor der Gaststätte.Mitte des Jahres 2019 fand ein Pächterwechsel statt. Seitdem gingen die Anwohnerbeschwerden zurück.
Nichtsdestotrotz wurden aufgrund der noch immer andauernden Be-
schwerdelage seitens des Kreisverwaltungsreferats auch mit der neuen Pächterin mehrere Gespräche geführt.
Abschließend geht AKIM davon aus, dass aufgrund der o.g. Aktivitäten von Bezirksinspektion und Polizei sowie des neuen Sachstandes zur Einstellung des Betriebs der Bar eine vermittelnde Tätigkeit von AKIM nicht mehr nötig und auch nicht möglich ist.
AKIM steht jederzeit bereit für einen neuen Vermittlungsversuch, falls dies im weiteren Verlauf sinnvoll und möglich erscheint.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.