Corona-Strategie der LHM/Containment
Anfrage Dr. Hannah Gerstenkorn, Judith Greif, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause und Angelika Pilz-Strasser (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 7.7.2020
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Glücklicherweise ist es gelungen, die Zahl der Corona-infizierten Menschen so zu reduzieren, dass Containment wieder möglich ist. Um Infektionsketten zu unterbrechen und eine weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern, ist es essentiell, Kontaktpersonen von bestätigten CO- VID-19-Fällen zu ermitteln und nachzuverfolgen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Zunächst bitte ich, angesichts der nach wie vor dynamischen Situation, die verspätete Beantwortung zu entschuldigen. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Inwieweit ist sicher gestellt, dass bei Kontakt zu einem Menschen mit nachgewiesener Infektion vom Gesundheitsamt sowohl die Testung wie auch die Empfehlung einer Quarantäne erfolgen?
Antwort:
Sofort nach Eintreffen der Meldung über eine infizierte Person, im Regelfall durch das Labor, das die Testung durchgeführt hat, beginnt das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) mit der Ermittlung der Kontaktpersonen der Kategorie I (KP1). Für diese wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Zudem werden sie entsprechend den jeweils aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Institutes und des Freistaates Bayern – derzeit an Tag eins nach Ermittlung sowie an Tag fünf bis sieben nach Erstexposition – einer Testung zugeführt; diese werden unmittelbar vom RGU veranlasst und derzeit im Regelfall von der Teststation auf der Theresienwiese durchgeführt.
Im Fall von medizinischem Personal oder sonstigem Personal der kritischen Infrastruktur, welches trotz Status als KP1 zur Aufrechterhaltung der Versorgung zwingend an der Arbeitsstelle benötigt wird, wird die Tätigkeit während der Quarantäne in Absprache mit dem RGU unter Einhaltung entsprechender Hygienevorschriften genehmigt, sofern der erste Test negativ ausgefallen ist. Im privaten Umfeld ist die Quarantäne allerdings in jedem Fall einzuhalten. Bei Personal der kritischen Infrastruktur, welches als KP1arbeitet, erfolgt eine weitere Testung nach ca. zwölf Tagen. Für Personal, welches im medizinischen Bereich arbeitet, erfolgt stets eine dritte Testung.
Bei Personen, die über die Corona-Warn-App auf ein erhöhtes Risiko hingewiesen wurden und sich beim Gesundheitsamt gemeldet haben, wird ebenso eine Testung veranlasst und im Rahmen eines Gesprächs eruiert, ob die Voraussetzungen für eine KP1 vorliegen.
Frage 2:
Gibt es ausreichend Testmöglichkeiten, um nach Implementierung der Corona App bei Meldung die Kontaktpersonen testen zu können?
Antwort:
Wenn durch die Corona-Warn-App ein erhöhtes Infektionsrisiko registriert wird, so wird dies durch eine Farbänderung von grün auf rot angezeigt. Zudem erscheint die Mitteilung „Erhöhtes Risiko“ und es wird mitgeteilt, um wie viele Risikobegegnungen es sich gehandelt und wann zuletzt eine Risikobegegnung stattgefunden hat, z.B. vor zwei Tagen. Grundlage der Programmierung der App sind die aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts zur Definition von engen Kontaktpersonen. Damit ein infektionsrelevantes Risiko angezeigt wird, müssen die Begegnungen einzeln oder kumulativ mindestens 15 Minuten in unter 1,5 Metern Abstand stattgefunden haben. In diesem Fall wird die/der Betroffene aufgefordert, sich entweder an ihren/seinen Hausärztin/Hausarzt, den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder das örtliche Gesundheitsamt zu wenden. Unabhängig davon, an wen sich die/der Betroffene wendet, wird eine Testung dringend angeraten (siehe hierzu auch Frage 1). Dies kann sowohl im niedergelassenen Bereich als auch auf Veranlassung der Gesundheitsämter erfolgen. Beim RGU haben sich bisher nur sehr vereinzelt Personen (4 bei rote Corona-Warn-App- Benachrichtigung, 38 Benachrichtigungen der Warn-App im grünen Bereich und 37 Anrufe wegen sonstiger Gründe) gemeldet, die eine Warnung über die App erhalten haben, ein daraus folgender Infektionsfall ist uns bisher nicht bekannt geworden.
Die ärztlichen Kapazitäten im niedergelassenen kassenärztlichen Bereich für die Abstrichentnahme sind in München sehr umfassend, so existieren im Stadtgebiet allein ca. 1.500 Hausärztinnen und Hausärzte. Zudem hat der Stadtrat in seiner Vollversammlung am 22. Juli auf meine Initiative beschlossen, das Corona-Testzentrum auf der Theresienwiese ab Montag, 27. Juli, wieder zu öffnen als Unterstützung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und weitere niedrigschwellige Möglichkeit, sich testen zulassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) stellt die Ärztinnen und Ärzte.
Die Laborkapazitäten sind derzeit ausreichend, auf die Gesamtsituation der Laborkapazitäten wird in der folgenden Frage im Detail eingegangen.
Frage 3:
Inwieweit ist gesichert, dass ausreichend Kapazität (Abstrich und Labor) für die Teststrategie des Freistaats Bayern vorhanden ist?
Antwort:
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 10.8.2020 darüber hinaus beschlossen, die Testkapazitäten massiv auszuweiten.
Nach einer Abfrage des RGU im Juli bestehen derzeit bei den im Stadtgebiet München angesiedelten Privatlaboren Analysekapazitäten für ca. 5.500 Testungen täglich von Montag bis Samstag. Für den gesundheitsamtlichen Bereich besteht zusätzlich die Möglichkeit, Testungen am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchführen zu lassen; dieses verfügt über eine Kapazität von derzeit bis zu 1.700 Tests/ Tag an sechs Tagen pro Woche, wobei diese Zahl für ganz Bayern gilt. Zusätzlich stehen Laborkapazitäten in den großen Kliniken zur Verfügung, die diese jedoch zur Deckung ihres Eigenbedarfes benötigen. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Kapazitäten wird auch für die Testung des eigenen Personals benötigt.
Die Privatlabore verzeichnen seit Anfang Juli eine große Zunahme an Proben und sind teilweise an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Kapazitätsausweitungen werden voraussichtlich erforderlich, hängen aber auch von der Verfügbarkeit von Analysegeräten am Markt und von ausreichend qualifiziertem Personal ab.
Frage 4:
Wieviele Praxen haben die Berechtigung, Coronatests mit dem Freistaat abzurechnen? Ist davon auszugehen, dass die Menge ausreichend ist? Wird der Freistaat gesichert auch die Kosten weiterer Testungen übernehmen, falls diese durch die Vertragspraxen nicht durchgeführt werden können?
Antwort:
Die im Rahmen der Bayerischen Teststrategie durchgeführten Testungen können von allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der KVB durchgeführt werden. Angesichts der Vielzahl im Bereich der Landeshauptstadt München niedergelassener Ärztinnen und Ärzten sowie der Wiedereröffnung der Teststrecke auf der Theresienwiese ist von einer ausreichenden Menge auszugehen, (siehe hierzu auch Frage 2).