Das reicht jetzt – schwul-lesbisches Ampelpärchen wieder abmontieren!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 15.7.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ich komme zurück auf Ihren o.g. Antrag.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag zielt darauf ab, dass „entgegen der Ankündigung des Oberbürgermeisters“ die schwul-lesbischen Ampelpärchen, die in zeitlicher Nähe zum sogenannten „Christopher Street-Day“ an einigen Münchner Straßenkreuzungen angebracht wurden, wieder abmontiert werden.
Für die Anordnung von Lichtsignalanlagen (LSA/Ampeln) ist das Kreisverwaltungsreferat zuständig, die Ausführung erfolgt in der Regel durch das Baureferat, bzw. beauftragte Signalbaufirmen. Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund – wie verkehrliche Anordnungen zu LSA und den dazugehörigen Markierungen im Kreuzungsbereich –nach den Bestimmungen der Stra-ßenverkehrsordnung (StVO). Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Die Verwendung der sogenannten „Wiener Ampelpärchen“ wurde vom Kreisverwaltungsausschuss am 19.5.2015 beschlossen. Seit 2015 wurden die Symbole jeweils in einem achtwöchigen Zeitraum um den Christopher Street Day herum angebracht. Das Montieren und anschließende Demontieren verursacht finanziellen und personellen Aufwand, der durch die dauerhafte Anbringung vermieden werden kann. Zudem kann dadurch die weltoffene Haltung der Landeshauptstadt München dauerhaft zum Ausdruck gebracht werden.Deshalb werden die „Wiener Ampelpärchen“ seit 2019 dauerhaft verwendet. Das Kreisverwaltungsreferat hat diesbezüglich die Regierung von Oberbayern als zuständige Aufsichtsbehörde eingebunden. Die Regierung von Oberbayern hat keinen Einwand gegen die Verwendung der „Wiener Ampelpärchen“ erhoben, sie hat lediglich eine Evaluierung und Berichterstattung nach Ablauf eines Jahres gefordert.
Ich bitte von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.