Hier herrscht Handlungsbedarf; Leerstand in Münchner Clearinghäusern abstellen!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 14.6.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrem o. g. Antrag beantragen Sie:
„Der Stadtrat beschließt: Der Stadtverwaltung wird aufgegeben, für alle Münchner Clearinghäuser eine 100-, mindestens aber 95-prozentige Auslastung zu erreichen und dem Stadtrat neue Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Kostengenehmigungen ab 2020 vorzulegen“.
Zu Ihrem Antrag vom 14.6.2019 teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits laufend entsprochen wird.
Die Auslastung der Clearinghäuser hat im Sozialreferat eine hohe Priorität und wird permanent überprüft. Zur Optimierung werden kurz- und langfristige Maßnahmen ergriffen.
Kurzfristig fanden und finden ständig Belegungsverbesserungen statt. Hierzu gehört das Verfahren der Umverlegungen von Clearinghausgeeigneten Haushalten aus dem gesamten Sofortunterbringungssystem (Beherbergungsbetrieben, Notquartieren und Flexi-Heimen), um die Auslastung zu erhöhen und Leerstände zu vermeiden.
Eine Auslastung zu 100% ist im Sofortunterbringungssystem aus folgenden Gründen nicht erzielbar:
Zimmer bzw. Wohnungen werden nicht von einer Wohnpartei auf Dauer genutzt, sondern unterliegen einer hohen Fluktuation. Jeder Wohnungswechsel macht organisatorische Maßnahmen notwendig (Reinigung und ggf. Renovierung der Wohnung).
Zentrales konzeptionelles Element ist es, dass die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Falle von unabwendbaren Wohnungsräumungen kurzfristig Zugriff auf freie Wohnungen in den Clearinghäusern haben. Hierfür ist eine Verfügungsmasse notwendig. Eine Vollbelegung würde für den konzeptionellen Zweck keinen Handlungsspielraum lassen.
Für weitere Details zum Thema Auslastung/Belegung wird auf die Antwort des Sozialreferates vom 2.7.2019 zur Anfrage Nr. 14-20/F 01504 DIE LINKE vom 17.5.2019 zu den Kriterien für die Aufnahme in ein Clearinghaus verwiesen.Wie in den Betriebskostenbeschlüssen für die Clearinghäuser, die durch die Freien Träger betrieben werden, dargestellt, werden 100% Mieteinnahmen bereits durch eine Auslastung von 80% erzielt. Liegt die Auslastung der Clearinghäuser darüber, wird der zu leistende Zuschuss entsprechend verringert. Damit ist eine hohe Wirtschaftlichkeit gegeben, die auch in der jährlich dem Stadtrat vorgelegten Zuschussnehmerdatei verdeutlicht wird. Die städtischen Clearinghäuser werden nach der ebenfalls vom Stadtrat verabschiedeten Clearinghaus-Benutzungs- und Gebührensatzung betrieben.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.