Anfrage zu Polizeieinsätzen an der Isar, am Gärtnerplatz und vergleichbaren sogenannten „Hotspots“ in den letzten Wochen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE./Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 14.9.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 14.9.2020 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Die Stadt München hat seit dem Lockdown zahlreiche Bemühungen unternommen, um das Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit der Pandemie einzugrenzen. Im größten Teil der Fälle liegt die Umsetzung und ggf. Durchsetzung dieser Maßnahmen bei der Polizei bzw. beim Kommu- nalen Außendienst. Uns liegen inzwischen eine Vielzahl von Berichten vor, nach denen Personen unbegründet kontrolliert wurden oder von anderen polizeilichen Maßnahmen betroffen waren (das reicht vom Platzverweis über Schlagstockeinsätze bis hin zu Festnahmen). Hier kommt auch immer wieder das USK zum Einsatz. Das USK steht immer wieder in der Kritik wegen seiner bekannt harten Gangart.
Um einen besseren Überblick über die Vorfälle in den letzten Monaten zu bekommen, bitten wir den Oberbürgermeister folgende Fragen zu beant- worten:“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen haben wir das Polizeipräsidium München um Stellungnahme gebeten. Im Einzelnen wird Folgendes mitgeteilt:
Frage 1:
Wie viele Einsätze der Bereitschaftspolizei gab es seit Ende des Lockdowns am Baldeplatz, am Gärtnerplatz, im Englischen Garten und anderen sogenannten „Partyhotspots“ (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Antwort:
„Das Polizeipräsidium München überwacht und kontrolliert fortlaufend seit Ende des Lockdowns die Regelungen der BayIfSMV. Hierzu werden neben den Polizeikräften des allgemeinen Streifendienstes auch geschlossene Einheiten, zu denen auch Teile der Bayerischen Bereitschaftspolizei gehören, im Rahmen von Schwerpunktkontrollen an den sogenannten Hotspots eingesetzt. Eine Protokollierung aller explizit durch die Bereitschaftspolizei getroffenen anlassbezogenen bzw. gefahrenabwehrenden Einsätze findet nicht statt.“
Frage 2:
Wie häufig wurde das USK in diesen Gebieten eingesetzt?
Antwort:
„Wie unter 1. erläutert werden zur Überwachung und Kontrolle der BayIfSMV auch geschlossene Einheiten, u.a. das USK, eingesetzt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Einsatzzeiten und Einsatzörtlichkeiten erfolgt nicht.“
Frage 3:
Warum wird überhaupt USK in solchen Fällen eingesetzt (beispielsweise am 4.7. am Baldeplatz) um den Infektionsschutz zu kontrollieren und ggf. durchzusetzen oder gegen Ruhestörungen vorzugehen?
Antwort:
„Die Koordination von Schwerpunktkontrollen und Einsatzlagen obliegen dem jeweiligen Polizeiführer bzw. der Einsatzzentrale des PP München. Hierfür werden, insbesondere bei Mitteilungen über den Notruf der Polizei, die zur Verfügung stehenden Kräfte u.a. anhand der Verfügbarkeit und Entfernung zum Einsatzort disponiert. Beim Einsatz am 4.7.20 am Baldeplatz waren zunächst Einsatzkräfte der zuständigen Polizeiinspektion vor Ort. Aufgrund der großen Anzahl an zu kontrollierenden Personen unterstützte das in diesem Fall zur Verfügung stehende USK die Polizeibeamten der Polizeiinspektion.“
Frage 4:
In wie vielen Fällen waren die Betroffenen Black, Indigenous and People of Color oder andere Personen „mit Migrationshintergrund“, bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Kontrollierten und Art des Einsatzes (Platzverweise, andere Ordnungswidrigkeiten, Festnahmen oder sonstige polizeiliche Maßnahmen)?
Antwort:
„Das Polizeipräsidium München führt keine Statistiken bzw. Aufzeichnungen zu Kontrollen/Maßnahmen zu den in der Fragestellung genannten Personen.“
Frage 5:
Warum werden zur angeblichen Durchsetzung des Infektionsschutzes immer wieder Personengruppen in einem engen Polizeikessel festgesetzt (beispielsweise am 3.9. am Baldeplatz)?
Antwort:
„Die Kontrolle und Überwachung der BayIfSMV ist u.a. Aufgabe der Polizei. Hierzu treffen die Polizeibeamten Maßnahmen um ggf. vorliegende Ordnungswidrigkeiten ahnden zu können. Hierzu zählt u.a. die Identitätsfeststellung von Personen. Insbesondere bei einer großen Anzahl von Personen benötigt es ausreichend Polizeikräfte, um alle Anwesenden zeitnah zu befragen sowie alle beweiserheblichen Maßnahmen zu treffen. Dabei ist eine mindestens kurzfristige Festhaltung der vor Ort und in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Personen zur Aufklärung des Sachverhalts notwendig.“
Frage 6:
Wie oft kam es in diesem Zeitraum zu Schlagstockeinsätzen an den genannten Orten?
Antwort:
„Das Polizeipräsidium München führt keine Aufzeichnungen/Statistiken über die Anwendung unmittelbaren Zwangs im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen.“
Frage 7:
Wie viele Anzeigen/Ordnungswidrigkeiten wurden in der Landeshauptstadt München wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz durch die Polizei seit 1.3.2020 vorgenommen? Und wie viele wegen Ruhestörung im öffentlichen Raum? (Bitte monatlich aufschlüsseln.)
Antwort:
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.