Überbauung Petuelring
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (FDP – mut Stadtratsfraktion) vom 12.9.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Wir nehmen Bezug auf den vorgenannten Antrag:
„Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft die Möglichkeit einer Überbauung der Verkehrs- und Parkflächen zwischen Birnauer Straße (östlich und nördlich) bis zur östlichen Schleißheimer Straße. Wünschenswert wäre ein weiteres Projekt ‚Wohnen für alle‘. Sollte dies nicht möglich sein, käme aber auch ein Flexi- heim oder eine gewerbliche Bebauung in Frage. Zudem soll eine überdachte Fahrradabstellanlage entstehen.
Ihr Antrag konnte innerhalb der Geschäftsordnung gesetzten Frist leider nicht abschließend behandelt werden, da die Einbindung interner Fachstellen erforderlich war. Für die gewährte Fristverlängerungen gemäß unserem Antrag vom 25.8.2020 möchten wir uns bedanken.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 Abs. 1 Nr. 30 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil der Antrag den Vollzug des Baugesetzbuches (Prüfung Änderung Bebauungsplan) betrifft. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 12.9.2019 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Aktuell stellt der Flächennutzungsplan für diesen Bereich eine Allgemeine Grünfläche und Straßenfläche dar. Parallel zum Verlauf des Biedersteiner Kanals wird diese Darstellung durch einen Regionalen Grünzug überlagert. Es gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 359 Petuelring zwischen Lerchenauer- und Belgradstraße aus dem Jahr 1968. Im Wesentlichen werden hier Baulinien aufgehoben und Festsetzungen zu Verkehrs- und Grünflächen getroffen. Entlang der Tramwendeschleife besteht zudem ein Planfeststellungsbeschluss vom 10.7.2017.Aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, HA II Stadtplanung und Bauordnung, kann erst nach Vorliegen erforderlicher Abfragen und Vorprüfungen entschieden werden, ob die erforderliche Änderung des bestehenden Bebauungsplans sinnvoll ist. Unter stadträumlichen Gesichtspunkten mit vorhandener höherer Bebauung in der direkten Nachbarschaft ist eine Überbauung, verbunden mit einer Aufwertung der Freiräume, durchaus vorstellbar.
Erste Untersuchungen haben gezeigt, dass die Rahmenbedingungen für Wohnbauflächen oder gewerbliche Nutzungen über der Wendeschleife der Trambahn und zudem über dem Bauwerk der U-Bahn sich als äußerst schwierig darstellen und entsprechend Zeit benötigt wird. Derzeit erfolgen weitere interne Abfragen und Vorprüfungen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II-Stadtplanung wird die Politik zu gegebener Zeit, beispielsweise im Rahmen der Hauptabteilungsleiterbesprechung, über erste Prüfergebnisse informieren.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.