Wie hoch sind die aktuellen Zielzahlen für (groß-)familiengerechte Wohnungen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 19.8.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 19.08.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Der Sozialausschuss vom 9. Mai 2019 hat auf einen Änderungsantrag der LINKEN hin beschlossen, dass die Zielzahlen für akut wohnungslose Großfamilien im geförderten Wohnungsbau (München Modell, EOF) verdoppelt werden sollen (Vorlagen-Nr. 14-20/V13528). Gemeinsames Ziel des Stadtrates war es, die Zahl der Kinder, die von akuter Wohnungslosigkeit betroffen sind, schneller zu reduzieren.
Bisher haben wir keine Informationen darüber erhalten, wie dieser Beschluss umgesetzt wurde. In aktuellen Wettbewerbs-Ausschreibungen werden lediglich 5% der neu zu schaffenden Wohnfläche für große Familien vorgesehen, sei es als größere Mehrzimmerwohnungen oder zusammen- schaltbare 2-, 3- oder 4-Zimmerwohnungen.“
Die Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist nach §68 GeschO war aufgrund der notwendigen Abstimmungen der Fachbereiche mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung nicht möglich. Mit Schreiben vom 4.9.2020 wurde daher zunächst eine Fristverlängerung bis 15.10.2020 beantragt. Eine weitere Verlängerung der Frist bis 18.11.2020 wurde mit Schreiben vom 28.09.2020 beantragt. Mit Schreiben vom
23.11.2020 wurde schließlich um Fristverlängerung bis 28.12.2020 gebeten.
Zu Ihrer Anfrage vom 19.08.2020 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie wurde der Beschluss des Sozialausschusses vom 9. Mai 2019 vom Sozialreferat umgesetzt?
Antwort:
Seit Erstellung der Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 14-20/V13528) wurden 41 Wohnungen an wohnungslose Großfamilien vergeben. Dennoch ist dieZahl der registrierten Haushalte dieser Zielgruppe nahezu konstant geblieben (129 Haushalte laut Beschlussvorlage, 120 Haushalte zum Stichtag 30.9.2020).
Mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung (und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften) wurde daher abgestimmt, eine fixe jährliche Anzahl an Großwohnungen zusätzlich zu den Großwohnungen gemäß dem Wohnungsaufteilungsschlüssel in EOF (s. hierzu auch Antwort zu Frage 3) zu bauen. Im Rahmen der integrierten Bedarfs- und Standortplanung Wohnen und Unterbringung (IBSP) wurden dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung hierfür seit Beschlusslage Bedarfe für insgesamt zwölf große Familienwohnungen im geförderten Bereich gemeldet. Diese zusätzlichen großen Familienwohnungen sollen in folgenden Planungs- bzw. Sanierungsgebieten verwirklicht werden: Zschokkestraße/Westendstraße, Herbergstraße/Hochmuttinger Straße, Harthof Nord, Bayernkaserne.
Diese Objekte sind aktuell in der Planung. Die oben beschriebene Maßnahme wird sich aufgrund der Zeitspanne zwischen Planung und Fertigstellung daher nicht vor dem Jahr 2022 auswirken.
Frage 2:
Wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung von diesem Stadtratsbeschluss entsprechend informiert?
Antwort:
Ja. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde bei Erstellung der Beschlussvorlage eingebunden und erhielt einen Abdruck der abgestimmten Beschlussvorlage. Der Beschluss wurde zudem im Rahmen des regelmäßigen Austauschs zwischen dem Sozialreferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Koordinierungsrunde Wohnen in München) thematisiert.
Frage 3:
Sind die aktuell vorgesehenen 5% der neu zu schaffenden Wohnflächen bereits die verdoppelte Zielzahl für wohnungslose Großfamilien?
Antwort:
Nein. Die genannten 5% beziehen sich lediglich auf den Anteil der Wohneinheiten mit fünf oder mehr Wohnräumen (die bisherige Obergrenze wurde von fünf auf sieben Zimmer erhöht), der bei den Vorhaben im staatlichen Förderprogramm zur Einkommensorientierten Förderung (EOF) umgesetzt werden soll (sogenannter „Wohnungsaufteilungsschlüs-sel“). Dieser prozentuale Anteil der Großwohnungen wurde nicht erhöht, da er im Verhältnis zu den Anteilen der vorgemerkten Haushalte bereits überproportional hoch ist. Für Haushalte mit einer besonders großen Personenzahl stellt zudem das Zusammenlegen zweier Wohnungen (zum
Beispiel einer 5- und einer 3-Zimmer-Wohnung) eine sinnvolle Alternative dar. Wenn sich die Wohn- und Lebenssituation im Laufe der Zeit ändert, also zum Beispiel erwachsene Kinder eine eigene Wohnung beziehen, sind solche Wohnungen durch vergleichsweise wenig aufwändige bauliche Maßnahmen leicht wieder teilbar. Damit werden die Unterbelegung von Wohnungen und/oder Umzüge vermieden. Diese „zusammenschaltbaren“ Wohnungen werden ebenso wie die im Rahmen der IBSP gemeldeten Bedarfe an Großwohnungen (s. Antwort zu Frage 1) gesondert berücksichtigt und sind nicht in den 5% inbegriffen, da sie nicht als Großwohnungen geführt werden.