Mobilität in München verbessern – Teil 7 Verkürzte S-Bahnen und keine barrierefreien Bahnhöfe
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 16.1.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 16.1.2020 führten Sie als Begründung aus: „Um die Bevölkerung zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen, muss eine schnelle Steigerung der Attraktivität des ÖPNV erfolgen. Völlig überfüllte S-Bahnen im Berufsverkehr tragen nicht dazu bei, um die Leute zum Umstieg zu bewegen. Viele S-Bahnen verkehren aber nur in verkürzter Form und nicht als Vollzug. Es wird auch immer wieder davon berichtet, dass die Barrierefreiheit bei den S-Bahn-Haltestellen nur unzureichend ist.“
Die Verantwortung für die Planung, Finanzierung und Kontrolle des Schienenpersonennahverkehrs – und damit auch für die S-Bahn in München – liegt beim Freistaat Bayern. Zu Ihren Fragen wurde daher die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) um Stellungnahme gebeten, die wie folgt im Einzelnen beantwortet wurden:
Frage 1:
Auf welchen S-Bahn-Linien werden verkürzte Züge eingesetzt?
Antwort der BEG:
„Für die konkrete Betriebsdurchführung und somit auch für die Zugbildung ist grundsätzlich die S-Bahn München als von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) beauftragtes Verkehrsunternehmen zuständig. Planmäßig werden bei der S-Bahn München Langzüge (3 Zugteile, Länge ca. 210 m), Vollzüge (2 Zugteile, Länge ca. 140 m) und Kurzzüge (1 Zugteil, Länge ca. 70 m) eingesetzt.
Außerplanmäßig kann es auch vorkommen, dass als Langzug geplante S-Bahnen nur als Vollzug fahren. Nach Kenntnis der BEG sind alle S-Bahn-Linien betroffen.“
Frage 2:
Warum werden diese eingesetzt?
Antwort der BEG:
„Die planmäßige Zuglänge richtet sich nach dem durchschnittlichen Fahrgastaufkommen. So werden in den Hauptverkehrszeiten vermehrt Langzüge eingesetzt und in den Schwachverkehrszeiten (z.B. spätabends) werden zum Teil Kurzzüge eingesetzt. Hinzu kommt, dass auf einigen Linien bzw. Linienabschnitten aufgrund zu kurzer Bahnsteige keine Langzüge fahren können.
Die Hauptursache für außerplanmäßig verkürzte S-Bahnen ist eine behördliche Anordnung, die dazu führt, dass aufgrund wesentlich verkürzter Wartungsintervalle deutlich mehr Fahrzeuge in der Werkstatt gebunden sind als bisher. Erschwerend kommen Bauarbeiten im Bereich Steinhausen hinzu, welche die Zuführung der Züge für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten deutlich aufwändiger gestalten als üblich. Darüber hinaus kommt es zu Verzögerungen im Rahmen der Inbetriebnahme von modernisierten Fahrzeugen vom Typ ET 420, die benötigt werden, um die Stärke der Fahrzeugflotte zu halten und deshalb für die Leit- und Sicherungstechnik der Stammstrecke nachgerüstet werden, sowie bei der Modernisierung der Fahrzeuge vom Typ ET 423.“
Frage 3:
Haben alle Bahnsteige im Umland eine ausreichende Länge um Vollzüge einsetzen zu können?
Antwort der BEG:
„Wir verstehen die Frage so, dass nach einer ausreichenden Länge für Langzüge (Zuglänge ca. 210 m) gefragt wird.
Auf folgenden Streckenabschnitten beträgt die Bahnsteiglänge nur 140 m, so dass hier keine Langzüge (3 Zugteile), sondern nur Vollzüge (2 Zugteile) eingesetzt werden können:
-München-Solln (exkl.) – Wolfratshausen (S7)
-Höhenkirchen-Siegertsbrunn (exkl.) – Kreuzstraße (S7)
-Dachau Bahnhof (exkl.) – Altomünster (S2)
-Markt Schwaben (exkl.) – Erding (S2)
Im übrigen S-Bahn-Netz haben die Bahnsteige eine für Langzüge (3 Zugteile) ausreichende Länge.“
Frage 4:
Welche Bahnsteige auf Münchner Stadtgebiet sind nicht barrierefrei ausgebaut?
Antwort der BEG:
„Stationen mit stufenfreiem Bahnsteigzugang, aber Stufe vom Bahnsteig in die S-Bahn:
-München-Englschalking
-München-Fasanerie
-München-Giesing
-München Leienfelsstraße
-München-Moosach
-München-Neuaubing
-München-Solln
Stationen ohne stufenfreien Bahnsteigzugang:
-München-Aubing
-München-Daglfing
-München Isartor
-München-Johanneskirchen
-München Leuchtenbergring
-München-Riem (Station wird z.Zt. barrierefrei ausgebaut)
-München St.-Martin-Straße“
Frage 5:
Welche Bahnsteige im Umland sind nicht barrierefrei ausgebaut?
Antwort der BEG:
„Stationen mit stufenfreiem Bahnsteigzugang, aber Stufe vom Bahnsteig in die S-Bahn:
-Altenerding
-Aufhausen (bei Erding)
-Buchenhain
-Eichenau (Oberbayern)
-Geisenbrunn
-Hohenschäftlarn
-Neufahrn (bei Freising)
-Pulling (bei Freising)
-Schöngeising
-St Koloman
-Steinebach
-Wolfratshausen
Stationen ohne stufenfreien Bahnsteigzugang:
-Buchenau (Oberbayern) (Station wird z.Zt. barrierefrei ausgebaut)-Ebenhausen-Schäftlarn
-Eching
-Feldafing
-Feldkirchen (bei München) (Station wird z.Zt. barrierefrei ausgebaut)
-Grafrath
-Großhesselohe Isartalbahnhof
-Grub (Oberbayern)
-Heimstetten
-Hohenbrunn
-Markt Schwaben
-Neugilching
-Otterfing
-Poing
-Puchheim
-Seefeld-Hechendorf
-Starnberg
-Türkenfeld
-Wächterhof
-Weßling (Oberbayern)“
Frage 6:
Welche Möglichkeit hat die LHM, den barrierefreien Ausbau von S-Haltestellen im Umland zu fordern?
Antwort des Referates für Arbeit und Wirtschaft:
„Die Verantwortung für die Planung, Finanzierung und Kontrolle des Schienenpersonennahverkehrs liegt beim Freistaat Bayern.“
Ergänzend verweisen können wir auf die Erneuerung des Stellwerks „München Ost“ durch den Freistaat Bayern. Mehr als 1.000 Weichen und Signale werden hier gesteuert. Mit einem Volumen von zirka 220 Millionen Euroleistet das „Hirn des öffentlichen Nahverkehrs“ seinen Beitrag, die Stabilität zu verbessern.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.