Verdreckte Bahnhöfe – Schadenersatz von der Deutschen Bahn?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Bayernpartei) vom 24.1.2020
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Viele oberirdische S-Bahn-Haltestellen im Stadtgebiet sind völlig verdreckt, der Müll sammelt sich an Zäunen und Absperrgittern, in Hecken und auf Wegen. Als Negativbeispiel kann hier die Haltestelle Siemenswerke genannt werden.Trotz mehrfacher Aufforderungen und Beschwerden an die Deutsche Bahn hat sich die Situation seit Jahren nicht verbessert. Vielfach konnte auch beobachtet werden, dass von der Deutschen Bahn beauftragte Reinigungskräfte Müll und Schmutz nicht entfernten, sondern mit Hilfe eines Laubbläsers in umliegende Wiesen und Hecken beförderten. Eine enorme Belastung für die Umwelt und eine Zumutung für alle Nutzer der S-Bahn!“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Kommunalreferats und des Baureferats wie folgt:
Frage 1:
Welche Möglichkeiten hat die Landeshauptstadt München, wegen der verdreckten Bahnsteige und Bahnhöfe gegen die Deutsche Bahn vorzugehen?
Antwort:
Grundsätzlich ist die Landeshauptstadt München für die Bekämpfung abfallrechtlicher Missstände im Stadtgebiet München zuständig, und zwar das Baureferat hinsichtlich öffentlichem Verkehrsgrund und das Referat für Gesundheit und Umwelt in Bezug auf Privatgrundstücke. Erlangt das Referat für Gesundheit und Umwelt Kenntnis von unerlaubten Abfalllagerungen auf privaten Flächen, wird umgehend der betreffende Grundstücksverantwortliche ermittelt und zur Beseitigung des Missstandes aufgefordert.
Nach den bisherigen Erfahrungen des Referats für Gesundheit und Umwelt werden Beanstandungen insbesondere im Zusammenhang mit an
oberirdische Bahnhöfe angrenzenden Grundstücken im Eigentum von Bahnunternehmen in der Regel rasch abgeholfen.Einen rechtlichen Sonderfall stellen jedoch Anlagen der DB dar, die unmittelbar dem Eisenbahnbetrieb dienen und zu denen auch die oberirdischen S-Bahn-Haltestellen und die entsprechenden Bahnsteige gehören. Diese fallen in die Überwachungszuständigkeit des Eisenbahnbundesamts, wobei Unterhalt und Reinigung der Bahnhöfe der DB Station & Service AG unterliegen. Die Landeshauptstadt München hat insoweit keinen unmittelbaren Einfluss auf die Reinigung und damit auf die Sauberkeit der Bahnhöfe bzw. der Bahnsteige, sondern kann eingehende Beschwerden allenfalls an das Eisenbahnbundesamt oder die DB Station & Service AG weiterleiten.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat den von Ihnen als Negativbeispiel angeführten Bahnhof Siemenswerke am 17.2.2020 kontrolliert. Der auf den Ihrer Anfrage beigefügten Fotos erkennbare Zustand war zwar so nicht mehr vorzufinden, jedoch erneut achtlos weggeworfene Abfälle. Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat die Station DB & Service AG daher gebeten, die festgestellten Missstände zu beseitigen und angeregt, eine Optimierung des Reinigungsturnus zu prüfen. Mit Stellungnahme vom 21.2.2020 teilte die DB Station & Service AG dem Referat für Gesundheit und Umwelt mit, erst Ende Januar 2020 insbesondere die Böschungen an der Haltestelle Siemenswerke gereinigt zu haben. Laubbläser seien hierbei zwar nicht zum Einsatz gekommen, man werde diese Thematik dennoch mit dem Dienstleister besprechen. Grundsätzlich seien die Reinigungsintervalle für die Böschungen erhöht worden. Ferner würden Anzahl und Positionierung der vor Ort befindlichen Müllbehälter geprüft und ggf. nachjustiert. Letztlich setze die DB ungeachtet der von ihr ergriffenen Maßnahmen weiterhin auch auf die Vernunft der Fahrgäste bzw. Reisenden, ihren Müll ordnungsgemäß in die vorhandenen Abfallbehälter zu entsorgen.
Frage 2:
Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf der die LH München von der Deutschen Bahn Strafzahlungen verlangen kann wegen dauerhaft massiv verdreckter Bahnhöfe?
Antwort:
Für Bahnbetriebsanlagen liegt – wie bereits ausgeführt – die Zuständigkeit beim Eisenbahnbundesamt. Für eine finanzielle Sanktionierung der DB im Zusammenhang mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen bezogen auf Grundstücke, die keine Bahnbetriebsanlagen darstellen, sieht das Referat für Gesundheit und Umwelt im Rahmen seiner Zuständigkeit als Untere Abfallrechtsbehörde keine Veranlassung. Die einschlägigen, abfallrechtlichen Bestimmungen sehen im Falle abfallrechtlicher Verstöße zwar empfindliche Geldbußen von bis zu 100.000 Euro vor. Wie den Ausführungen zu Frage1 jedoch zu entnehmen ist, kommt die DB ihren abfallrechtlichen Verpflichtungen als Grundstücksverantwortliche jeweils nach, so dass sich entsprechende Bußgelder gegen die DB auch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten mit anderen Grundstücksbesitzern nicht rechtfertigen lassen.
Wir gehen davon aus, Ihre Anfrage hiermit beantwortet zu haben.Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.