Liebesspiele in städtischen Bädern?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 13.2.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 13.2.2020 führten Sie als Begründung aus: „In letzter Zeit häufen sich Beschwerden von Münchnerinnen und Münchnern über Vorkommnisse in städtischen Bädern. Insbesondere im Dantebad und der Olympia-Schwimmhalle fühlten sich Badegäste belästigt durch Paare, die im Schwimmbecken und Whirlpool sexuellen Aktivitäten nachgingen. Das verständigte Personal soll mehrfach desinteressiert und abweisend reagiert haben, auch mit dem Hinweis, man müsse keine Bedenken bezüglich der Hygiene haben, da ‚genügend Chlor im Wasser‘ sei. Schriftliche Beschwerden an die Bäderchefin Dr. Kugler seien von Mitarbeitern abgeblockt worden und die Absender erhielten nie eine Antwort. Was im ersten Moment amüsant oder trivial klingen mag, sollte durchaus ernst genommen werden, wenn man bedenkt, dass sich viele Kinder und Jugendliche in den städtischen Bädern aufhalten und angesichts der zahlreichen Fälle von sexuellen Belästigungen und Übergriffen in städtischen Bädern im letzten Jahr.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Stadt vor zu Fällen der Erregung öffentlichen Ärgernisses in städtischen Bädern? Wie viele Fälle wurden von Badegästen gemeldet, in wie vielen Fällen hat das Personal von sich aus eingegriffen?
Antwort der SWM:
„Im Jahr 2019 haben sich fünf Fälle in den Münchner Bädern ereignet, die unter ‚Liebesspiele in städtischen Bädern‘ oder auch ‚Erregung öffentlichen Ärgernisses‘ fallen. In drei Fällen haben unsere Mitarbeiter den Vorfall selbst beobachtet, in zwei Fällen sind unsere Mitarbeiter Hinweisen von Badegästen nachgegangen. In allen fünf Fällen wurden – wie in der Antwort zu Frage 2 geschildert – Hausverbote ausgesprochen (je nach Schwere des Vorfalles gehen die Hausverbote von: 1 Jahr in dem Bad, in dem sich der Vorfall ereignet hat, bis zu lebenslang für alle Bäder). Die genannten fünf Fälle haben sich nicht im Dantebad oder in der Olympia-Schwimmhalle ereignet.Da unsere Mitarbeiter in allen Badbereichen ständig präsent sind, gehen wir davon aus, dass die ‚Dunkelziffer‘ sehr gering ist. Richtig ist, dass wir eine anonyme Hinweisgeberin hatten, die behauptet hat, im Dantebad eine entsprechende Beobachtung gemacht zu haben. Der Fall konnte allerdings nie aufgeklärt werden, da wir diesen Hinweis zu einem Zeitpunkt erhalten haben, in dem es nicht mehr möglich war, die Beschuldigten ausfindig zu machen. Und wir konnten der Hinweisgeberin nicht antworten, da sie uns ihre Kontaktdaten nicht genannt hat. Hierfür bitten wir um Verständnis.“
Frage 2:
Wie lauten die offiziellen Handlungsanweisungen für das Bäderpersonal in solchen Fällen? Mit welchen Konsequenzen müssen die Beteiligten rechnen?
Antwort der SWM:
„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig im Umgang mit sexuellen Handlungen zwischen unseren Badegästen geschult und greifen bei entsprechenden Vorfällen entsprechend ein.
In der Regel folgt ein Hausverbot. In schwerwiegenden Fällen wird die Polizei gerufen. Voraussetzung hierfür ist, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Vorfall selbst beobachten oder von Badegästen rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht werden und entsprechend reagieren können.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte. Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt."