Sind die städtischen Museen Münchens sicher?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 9.12.2019
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Mit o.g. Anfrage erbaten Sie vor dem Hintergrund des Einbruchs in das Grüne Gewölbe in Dresden, des versuchten Raubes des Trierer Goldschatzes und des Spiegel-Artikels vom 6.12.2019 über vermeintliche Sicherheitsmängel in den Pinakotheken Auskunft darüber, ob die Sicherheitsvorkehrungen in den städtischen Museen auf dem modernsten Stand sind.
Die sechswöchige Frist zur Beantwortung konnte aufgrund der notwendigen Abstimmung der Museen/Institute untereinander nicht eingehalten werden. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ihre Anfrage vom 9.12.2019 beantworte ich wie folgt:
Das Kulturreferat und mit ihm die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtungen sind sich der besonderen Verantwortung der ihnen anvertrauten Kunstgegenstände sowie dem Schutz der Gebäude und den darin befindlichen Besucherinnen und Besuchern bewusst. Sofern eine Neubewertung der Sicherheitslage erforderlich wird (z.B. bei Kunstrauben, politischen Ereignissen) erfolgt eine kritische Überprüfung der bestehenden Sicherheitsarchitektur in den jeweiligen Einrichtungen.
Frage 1:
Haben alle Münchner Museen ein Sicherheitskonzept moderner Ausprägung?
Antwort:
Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München: Im Zuge der Generalsanierung des Lenbachhauses, die 2013 abgeschlossen wurde, wurde in enger Abstimmung mit dem Baureferat, dem Sachversicherer und der Polizei ein umfassendes, modernes Sicherheitskonzept erarbeitet.
Münchner Stadtmuseum:
Im Zusammenhang mit der Generalsanierung des Münchner Stadtmuseums, ebenso wie für den Interimsstandort, sind detaillierte Sicherheitskonzepte in der Planung. Für die aktuellen Räume gibt es abhängig von derErforderlichkeit Sicherheitskonzepte. Das Münchner Stadtmuseum wird zusätzlich 24 Stunden täglich durch einen externen Sicherheitsdienst betreut.
Museum Villa Stuck:
Das vorliegende Sicherheitskonzept stammt aus der Zeit der Generalsanierung 1998 bis 2005 und wird derzeit im Rahmen der Maßnahme „Instandsetzung und Erweiterung der sicherheitstechnischen Anlagen“ aktualisiert.
Jüdisches Museum München:
Im Zuge der Errichtung des Jüdischen Museums 2004 bis 2007 wurde in enger Abstimmung mit dem Baureferat, dem Sachversicherer, der Polizei und der Brandschutzdirektion ein Sicherheitskonzept erarbeitet.
Valentin-Karlstadt-Musäum:
Das Valentin-Karlstadt-Musäum wurde am 1.1.2018 in den städtischen Hoheitsbereich übernommen. In enger Abstimmung mit dem Baureferat und der Brandschutzdirektion wurde ein weiterführendes Sicherheitskonzept besprochen. Die kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen wurden umgesetzt.
NS-Dokumentationszentrum München:
(Vorbemerkung zu den Fragen 1 bis 5: Das NS-Dokumentationszentrum München hat, anders als die städtischen Museen, keine Sammlung von Kunstschätzen oder sonstigem materiellem Kulturgut. Es zeigt aber, wie aktuell in der Sonderausstellung „Tell me about yesterday tomorrow“, immer wieder auch Kunstwerke.)
Für das NS-Dokumentationszentrum gibt es ein zur Eröffnung des Hauses 2015 mit den einschlägigen Sicherheitsbehörden und Fachleuten erarbeitetes Sicherheitskonzept. Dieses Sicherheitskonzept berücksichtigt grundsätzlich auch die Belange von Kunstgütern.
Frage 2:
Wird das Sicherheitskonzept der einzelnen Museen regelmäßig vom Landeskriminalamt oder der Münchner Polizei überprüft?
Antwort:
Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München: Nachdem seit Wiedereröffnung des Lenbachhauses im Jahr 2013 keine grundsätzliche Änderung an dem unter 1. genannten Sicherheitskonzept erfolgt ist, erfolgte bisher keine regelmäßige formale Überprüfung des Sicherheitskonzepts durch die Polizei bzw. das Landeskriminalamt. Selbst-verständlich steht das Lenbachhaus aber in regelmäßigem Austausch und Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden und dem beauftragten Sachversicherer über sämtliche sicherheitsrelevanten Belange.
Bedingt durch die auch in der Anfrage genannten Vorfälle in jüngster Zeit ist eine interne kritische Überprüfung der Sicherheitsarchitektur erfolgt, wobei kein unmittelbarer Handlungsbedarf erkennbar wurde. Unabhängig davon erfolgt aber derzeit noch eine zusätzliche Schwachstellenanalyse durch die zuständige Kriminalpolizei München. Ein erster Termin hierzu hat bereits stattgefunden, hierbei wurde ebenfalls kein unmittelbarer Handlungsbedarf identifiziert.
Münchner Stadtmuseum:
Das Münchner Stadtmuseum steht in regelmäßigem Austausch und Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden und dem beauftragten Sachversicherer über sämtliche sicherheitsrelevanten Belange.
Museum Villa Stuck, Jüdisches Museum München:
Im Rahmen der grundsätzlichen Abstimmungen mit dem betreuenden Baureferat, dem Hersteller der Einbruchmeldeanlage, der Wartungsfirma und dem Sicherheitsdienst werden interne bzw. anlagentechnische Besonderheiten genauso wie externe Vorkommnisse zum Anlass genommen,
den aktuellen Stand zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Schritte zu veranlassen.
Valentin-Karlstadt-Musäum:
Mit dem Baureferat werden interne und anlagentechnische Besonderheiten ebenso wie externe Vorkommnisse zum Anlass genommen, den aktuellen Stand zu überprüfen und weitere Schritte zu veranlassen.
NS-Dokumentationszentrum München:
Mit den einschlägigen Sicherheitsbehörden besteht ein enger Austausch, auch zu eventuell angezeigten Anpassungen im Sicherheitskonzept. Zu Sonderausstellungen mit Kunstwerken erfolgt zudem eine Abstimmung mit den Sachversicherern und Leihgebern.
Frage 3:
Wurden bei den letzten Überprüfungen Schwachstellenanalysen erarbeitet und hieraus Sicherungsvorschläge unterbreitet? Wurden etwaige Mängel zeitnah behoben oder entsprechende Sicherungsvorschläge zwischenzeitlich umgesetzt?
Antwort:
Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München, Jüdisches Museum München:
Die Direktion und der für das Sicherheits- und Gebäudemanagement zustände Betriebsdienst stehen im regelmäßigen Austausch hinsichtlich sämtlicher sicherheitsrelevanter Belange. Es findet eine laufende Überprüfung der Sicherheitsarchitektur statt. Sofern Nachbesserungsbedarf erkannt wird, wird umgehend darauf reagiert.
Münchner Stadtmuseum:
Das museumsinterne Gebäudemanagement unterzieht die Räume regelmäßig einer Schwachstellenanalyse und unterbreitet der Direktion sachdienliche Vorschläge, die schnellstmöglich umgesetzt werden.
Museum Villa Stuck:
Festgestellte Mängel werden selbstverständlich sofort behoben, Fehlermeldungen mit den unter 2. genannten Stellen besprochen und entsprechende Maßnahmen veranlasst.
Valentin-Karlstadt-Musäum:
Die Leitung des Musäums unterzieht die Räume regelmäßig einer Schwachstellenanalyse und ist im laufenden engen Austausch mit dem Baureferat als Eigentümer des Gebäudes.
NS-Dokumentationszentrum München:
Es finden laufend interne und externe Abstimmungen statt, Optimierungsbedarfen wird umgehend entsprochen.
Frage 4:
Wurden bei den Ausschreibungen zu den Sicherungseinrichtungen der Münchner Museen immer die Errichternachweise sowie der Herstellernachweis des Bayerischen Landeskriminalamtes genutzt?
Antwort:
Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München, Münchner Stadtmuseum, Museum Villa Stuck, Jüdisches Museum München: Die Hersteller und Betreiber der Sicherheitssysteme der o.g. Einrichtungen sind hinsichtlich der Errichternachweise beim Landeskriminalamt gelistet und somit von diesem entsprechend „zertifiziert“. Zudem erfolgte die Installation und der laufende Betrieb nach den Vorgaben des Sachversicherers.NS-Dokumentationszentrum München, Valentin-Karlstadt-Musäum: Die Ausschreibung der Sicherungseinrichtungen erfolgte nach den einschlägigen Vorschriften und Normen durch das Baureferat.
Frage 5:
Ist das Sicherheitspersonal in München ausreichend geschult und jederzeit in der Lage, zur Gefahrenabwehr einzugreifen?
Antwort:
Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München, Münchner Stadtmuseum, Museum Villa Stuck, Jüdisches Museum München, Valentin-Karlstadt-Musäum, NS-Dokumentationszentrum München: Die Anforderungen an die eingesetzten Bewachungsfirmen und deren Wachpersonal wurde durch die jeweiligen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Kommunalreferat, Fachbereich „Sicherheitskonzepte und Bewachungsangelegenheiten“ festgelegt. Die Ausschreibung der Leistungen erfolgte über die für Sicherheitsdienstleistungen zuständige Abteilung der Vergabestelle. Teil des Anforderungskatalogs an die Bewachungsfirma sind auch regelmäßige Schulungen des eingesetzten Wachpersonals.
Wir bitten um Verständnis, dass darüber hinaus keine weiteren Angaben zur Sicherung der Einrichtungen und den darin befindlichen Kunstgegenständen öffentlich bekanntgegeben werden können.