Senioren + Jugendtreff
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (FDP-Fraktion) vom 30.1.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Verwirklichung eines kombinierten Senioren- und Jugendtreffs mit dem Ziel einer optimierten Gebäudenutzung. Unter dem Hinweis auf den vom Besucherrhythmus unterschiedlicher Zielgruppen abhängigen Leerstand der öffentlichen Gebäude schlagen Sie vor, dass das zu schaffende Gebäude tagsüber bis 16 oder 17 Uhr ausschließlich von Seniorinnen und Senioren und am späten Nachmittag und Abend von Jugendlichen genutzt werden kann. Planungen von Angeboten für Bürgerinnen und Bürger sind integraler Bestandteil der entsprechenden Fachplanungen in den Ämtern des Sozialreferats.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 30.1.2020 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die Notwendigkeit der integrierten Einrichtungsplanung ist für das Sozialreferat sehr präsent und wird bei allen anstehenden Planungen berücksichtigt. Die Flächenknappheit in der Landeshauptstadt München korreliert hier mit unserem Anliegen zur Schaffung von möglichst vielseitigen, den Bedarfen vor Ort entsprechenden Einrichtungen. Dabei sollen Angebote entstehen, die bei der bestmöglichen Raumnutzung und ohne den Verlust von spezifischen Einrichtungsprofilen die Möglichkeiten für die Unterstützung, Begegnung und Austausch mehrerer Zielgruppen bieten. Somit geht unser Verständnis der integrierten Einrichtungsplanung über die Optimierung der Flächennutzung der öffentlichen Infrastrukturbauten hinaus. Vielmehr wird hier die Entstehung von inhaltlichen und räumlichen Synergien in Wechselwirkung mit Architektur und Bau angestrebt.
Die Verwirklichung dieser Zielsetzungen setzt referatsinterne wie auch übergreifende Prozesse zur konzeptuellen und baulich-planerischen Weiterentwicklung der Infrastruktur sowie die Erprobung der Erkenntnissean konkreten Vorhaben voraus. Auch die Bedarfe und Angebote aus den Bereichen Bildung und Kultur sollen hier einbezogen werden. Zum heutigen Zeitpunkt kann die Landeshauptstadt München bereits auf die ersten integrierten Einrichtungen im sozialen Bereich verweisen: Beispielhaft zu nennen sind der Pöllatpavillon mit den Einrichtungen Nachbarschaftstreff, Familientreffpunkt Giesing/Familien- und Beratungszentrum und Ersatzbetreuung der Kindertagespflege, die Funkstation mit einem Kinder- und Jugendtreff sowie einem Familienzentrum, der Treff Mosaik als ein Kinder- und Teenietreff und ein Nachbarschaftstreff.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.