Mobilität in München verbessern – Teil 6: Verkürzte und „auffahrende“ Trambahnen
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Rathaus Umschau 73 / 2020, veröffentlicht am 17.04.2020
Mobilität in München verbessern – Teil 6: Verkürzte und „auffahrende“
Trambahnen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 16.1.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 16.1.2020 führten Sie als Begründung aus: „Die Trambahnen in München sind zu den Stoßzeiten massiv überfüllt. Leute versuchen sich noch hineinzudrängen oder müssen sogar an der Haltestelle stehenbleiben. Aber immer wieder kann im Betrieb beobachtet werden, dass verkürzte Trambahnen im Einsatz sind.
Oftmals ist es auch so, dass an einer Haltestelle zwei Trambahnen der gleichen Linie unmittelbar hintereinander kommen. Die vordere Bahn ist meist aus einer älteren Baureihe als die ,Auffahrende‘: Laut Aussage eines Tram- bahnfahrers liegt dies daran, dass Trambahnen neueren Typs mehr Türen besitzen und somit das Ein- und Aussteigen schneller funktioniert.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Auf welchen Linien werden verkürzte Trambahnen eingesetzt?
Antwort der SWM/MVG:
Wir gehen davon aus, dass mit „verkürzten Trambahnen“ die zweiteiligen Fahrzeuge des Typs Tz gemeint sind. Diese werden derzeit temporär vor allem auf der Linie 12 eingesetzt.
Frage 2:
Warum werden diese eingesetzt?
Antwort der SWM/MVG:
Es liegt derzeit noch keine Zulassung vor, Züge in „Doppeltraktion“ fahren zu lassen. Eine Doppeltraktion besteht künftig zusammengehängt aus einem drei- und zweiteiligen Zug, die für einen Einsatz auf der Linie 20 geplant ist. Sobald die behördliche Genehmigung vorliegt, werden die zweiteiligen Garnituren nicht mehr separat eingesetzt. Die derzeit nur eingeschränkt nutzbare Hauptwerkstätte hat zudem Auswirkungen auf Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten von Fahrzeugen, so dass derzeit auf allen Linien Fahrzeuge abweichend vom geplanten Einsatz disponiert werden müssen.
Frage 3:
Sind auf diesen Strecken die eingesetzten Kapazitäten ausreichend?
Antwort der SWM/MVG:
Die Kapazitäten sind gemäß den Richtlinien des Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt ausreichend.
Frage 4:
Auf welchen Linien kommt es zum Mischbetrieb zwischen alten und neuen Baureihen?
Antwort der SWM/MVG:
In der Annahme mit „alt“ und „neu“ ist die Anzahl der Türen pro Zug gemeint, besitzt lediglich die jüngste Fahrzeuggeneration („Tz“) eine durchgängige Anzahl von 2 Türen pro Fahrzeugglied. Diese Züge werden, mit Ausnahme der zweiteiligen Garnituren, auf allen Linien eingesetzt, auf denen die Fahrgastnachfrage einen Einsatz von vierteiligen Fahrzeugen erfordert. Sie verkehren immer gemeinsam mit Fahrzeugen älterer Bauarten auf den jeweiligen Linien.
Frage 5:
Kann auf diesen Strecken nicht ein Baureihentyp eingesetzt werden, um das „Auffahren“ zu verhindern?
Antwort der SWM/MVG:
In der Tat sind die Fahrgastwechselzeiten vor allem bei hohem Fahrgastaufkommen kürzer, wenn Züge eine entsprechend hohe Anzahl an Türen besitzen. Aus diesem Grund liegt ein Augenmerk bei Fahrzeugneubestellungen unter anderem auf diesem Aspekt. Ein „Auffahren“ kann jedoch auf einer Vielzahl von Einflussfaktoren beruhen. Neben einem punktuell auftretenden hohen Fahrgastaufkommen können Einzelzugausfälle oder größere Betriebsabweichungen durch hohes Verkehrsaufkommen dazu führen, dass Züge auflaufen und kurz hintereinander verkehren. Ein baureihentypischer Einsatz ist nicht zielführend, da anderenfalls die Flexibilität für Werkstattbedarfe zum Beispiel bei einem Zugtausch im Schadfall eingeschränkt wird und so ein betrieblicher Mehraufwand entsteht.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.