Den Münchner Norden gestalten 2 – Hasenbergl
Antrag Stadtrats-Mitglieder Manuel Pretzl und Dorothea Wiepcke
(CSU-Fraktion) vom 13.9.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Sie haben am 13.9.2019 den Antrag Nr. 14-20/A 05902 „Den Münchner Norden gestalten 2 Hasenbergl“ gestellt, der wie folgt lautet: „Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stellplatzschlüssel bei den Nachverdichtungsmaßnahmen Link-/Harprechtstraße, Ittlingerstraße und Dülferstraße wird nicht gemindert. Die Ausweichstellplätze, die während der Baumaßnahme an der Linkstraße eingerichtet wurden, bleiben auch nach Abschluss der Arbeiten erhalten.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, da es sich gegebenenfalls um die Bearbeitung einzelner Bauanträge handelt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Der ursprüngliche Termin zur Bearbeitung Ihres Antrages konnte nicht eingehalten werden. Leider wurde es übersehen, eine Fristverlängerung zu beantragen. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 13.9.2019 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Bei den betreffenden Nachverdichtungsmaßnahmen handelt es sich um zwei verschiedene Bereiche:
1.Für das Vorhaben der GWG-Siedlung östlich der Ittlingerstraße und südlich der Dülferstraße hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission am 29.4.2019 einen Vorbescheid erteilt. Unter Beachtung der durch den Planungsausschuss des Stadtrates vorge-
gebenen Richtwerte ist ein reduzierter Stellplatznachweis von 0,7 in Aussicht gestellt worden. Durch die sehr günstige Lage an der U-Bahnstation und den Buslinien sowie zu einem Lebensmittelmarkt sind die Voraussetzungen gegeben. An diese Entscheidung ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung während der Gültigkeitsdauer des Vorbescheides gebunden. Gegen den Vorbescheid wurde eine Nachbarklageerhoben, so dass dazu insgesamt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abzuwarten ist.
Eine endgültige Klärung zum konkreten Stellplatzumfang kann ohnehin erst im weiteren Planungsprozess erfolgen und bleibt dem späteren Bauantragsverfahren vorbehalten. Ein Bauantrag wurde bislang noch nicht eingereicht.
2.Das zweite Vorhaben umfasst das private Grundstück westlich der Schleißheimer Straße, südlich der Harpprechtstraße, östlich der Linkstraße und nördlich der Dülferstraße. Hierzu wurde am 20.2.2020 die Baugenehmigung für die Errichtung von 250 Wohneinheiten und einer Tiefgarage erteilt. Die Tiefgarage soll alle heute bestehenden, wie auch die neu erforderlichen Stellplätze aufnehmen. Dabei gilt zu den neuen Stellplätzen für die frei finanzierten Wohnungen ein Schlüssel nach der Stellplatzsatzung und für die Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus unter Beachtung der durch den Planungsausschuss des Stadtrates vorgegebenen Richtwerte ein reduzierter Schlüssel von 0,6. Auch diese Reduzierung ist durch die Nähe zur U-Bahnstation, den Buslinien und dem Lebensmittel-Einzelhandel begründet. Kompensierend ist zudem ein Mobilitätskonzept Bestandteil der Baugenehmigung, so dass insgesamt der zu erwartende Kfz-Stellplatzbedarf abgedeckt ist.
Für die Bauzeit werden Ausweichstellplätze hergestellt, für die eine gesonderte Genehmigung erteilt worden ist. Nach Fertigstellung der neuen Tiefgarage sind diese Stellplätze zurückzubauen und die Außenanlagen nach dem Freiflächengestaltungsplan herzustellen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.