Mäuse und Ratten in der Innenstadt
Anfrage Stadträte Richard Quaas und Alexander Reissl (CSU-Fraktion) vom 13.12.2019
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Vor ein paar Wochen wurde über die Presse öffentlich, dass eine Gaststätte in der Altstadt wegen Mäusebefall vom Kreisverwaltungsreferat vorübergehend geschlossen war. In dem Zusammenhang wurde auch behauptet, Mäuse würden durch Bauarbeiten aus dem öffentlichen Raum in die angrenzenden Häuser vertrieben“.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Zunächst bedanke ich mich für die Fristverlängerung. Die in der Anfrage aufgeworfenen Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferats wie folgt:
Frage 1:
Auf welcher Rechtsgrundlage werden von wem Ratten und Mäuse bekämpft?
Antwort:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) der Landeshauptstadt München ist in seiner Funktion als Kreisverwaltungsbehörde zuständig für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Ratten können schwerwiegende Infektionskrankheiten übertragen und gelten somit als Gesundheitsschädlinge im Sinne des § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Sie müssen daher nach §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 2 IfSG bekämpft werden.
Für die Bekämpfung von Mäusen besteht keine Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, da von ihnen im Vergleich zu Ratten deutlich weniger Infektionsgefahren ausgehen und sie somit nicht als Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gelten.
Auch bestehen darüber hinaus keine spezial-gesetzlichen Grundlagen explizit zur Mäusebekämpfung mit konkreten Zuständigkeitsregelungen. Mäuse zählen jedoch unbestritten zu den sogenannten „Wirtschaftsschädlingen“, deren Bekämpfung beispielsweise unter anderem auch in lebensmittelverarbeitenden Betrieben tierschutzrechtlich gerechtfertigt ist. Die Lebensmittelüberwachung liegt in der Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferates.
Frage 2:
Gibt es Erkenntnisse über die Zunahmen von Mäusen und Ratten im öffentlichen Raum und in den angrenzenden privaten Räumen, insbesondere Lebensmittelbetriebe und Gaststätten?
Antwort:
Hierzu führt das zuständige Kreisverwaltungsreferat aus: „Die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferates ist für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständig. Bei den Kontrollen der Lebensmittelüberwachung in den Münchner Gaststätten und Handelsbetrieben wird u. a. geprüft, ob ein Eigenkontrollsystem zur Schädlingsbekämpfung vorliegt bzw. dokumentiert ist, ob ein Schädlingsbefall erkennbar ist (z.B. Spuren von Kot oder Urin, lebende oder tote Schädlinge, Fraßspuren an den Lebensmitteln oder Verpackungen) und ob die dokumentierten Gegenmaßnahmen hierzu ausreichend sind.
Schädlinge in Lebensmittelbetrieben kommen immer wieder vor, in den letzten Jahren ist bei den Kontrollen der Lebensmittelüberwachung jedoch ein stärkerer Schädlingsbefall festzustellen. Im Jahr 2019 wurde bei mehr als 300 Kontrollen ein Befall mit Schädlingen festgestellt, in 33 Fällen führte dies zur vorübergehenden Schließung der Betriebe. Bei den festgestellten Schädlingen handelt es sich vor allem um Mäuse und Kakerlaken, Ratten fallen eher selten auf.
Erkenntnisse über die Gründe für die Zunahme von Schädlingen im öffentlichen Raum liegen der Lebensmittelüberwachung nicht vor. Mögliche Gründe für Schädlingsbefall in Lebensmittelbetrieben und Gaststätten könnten u.a. alte Bausubstanz oder die Nähe zu Bahnhöfen sein, die viele Rückzugsorte für Schädlinge bieten und eine Bekämpfung erschweren. Auch der Trend zu offenen, leicht zugänglichen Betriebsstätten erleichtert es den Schädlingen, einzudringen. Hier ist entscheidend wie es um die Betriebshygiene und die Schädlingsbekämpfung der Betriebe bestellt ist. Die Lebensmittelüberwachung jedenfalls wird der Schädlingsproblematik auch künftig ein besonderes Augenmerk widmen“.
Frage 3:
Mit welchen Strategien gedenkt die Stadt gegen gegebenenfalls steigende Mäuse- und Rattenbestände vorzugehen?
Antwort:
Das RGU beschäftigt derzeit fünf Mitarbeiter für das gesamte Stadtgebiet im Aufgabenbereich Rattenbefallsermittlung. Die Hygienekontrolleure desRGU greifen zeitnah alle eingehenden Meldungen bezüglich Rattenbefall auf und veranlassen die gegebenenfalls notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit den jeweils beauftragten Fachfirmen.
Zudem werden auch meldungsunabhängige Vorsorgekontrollen auf häufig betroffenen Arealen durchgeführt. Bei diesem präventivem Ansatz werden auch saisonale Aspekte berücksichtigt, so dass beispielsweise die Grün- und Liegeflächen von Freibädern und Seen bereits im Frühjahr oder die Flächen von Christkindlmärkten schon im Herbst vor der intensiven Frequentierung durch Münchner Bürgerinnen und Bürger kontrolliert werden.
Zudem gibt es einen engen Informationsaustausch mit anderen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung, welche sich mit der Rattenthematik beschäftigen. Dazu gehört der städtische Abfallwirtschaftsbetrieb, der dem RGU Rattenbefall im Zusammenhang mit abfallrechtlichen Missständen mitteilt, die Münchner Stadtentwässerung, welche in Abstimmung mit dem RGU konzertierte Bekämpfungsaktionen in der Kanalisation parallel zu oberirdischen Maßnahmen des RGU durchführt, oder auch die Münchner Straßenreinigung, welche nach entsprechender Benachrichtigung durch das RGU große Mengen an Lebensmittelabfällen, Speiseresten, oder verbotswidrig ausgelegtem Tier- und Taubenfutter in städtischen Park- und Grünanlagen und sonstigen öffentlichen Flächen entfernt.
Für eventuelle weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.