Ersatz für das Taubenhaus am Hauptbahnhof München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (FDP-Fraktion) vom 9.3.2020
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München während der Umbauphase des Hauptbahnhofs einen Ersatz für das Taubenhaus am Hauptbahnhof bereitstellt.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) ist mit dem Beschluss des Stadtrates „Kontrolle der Stadttaubenpopulation durch Einrichtung von Taubenschlägen“ vom 26.2.2008 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08/V 11577) beauftragt, Standorte für Taubenhäuser in München zu suchen. Ihrem Antrag wird bereits entsprochen. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag als Schreiben zu beantworten.
In der Sache kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Taubenhaus am Hauptbahnhof wurde im Jahr 2012 von der DB Station & Service AG, Bahnhofsmanagement München, beauftragt und aufgestellt. Der Betrieb und die Zuständigkeit für einen eventuellen Abbau wurde dem Tierschutzverein München e.V. übertragen. Die Betreuung des Taubenhauses (Aufwandsentschädigung für Betreuerinnen und Betreuer, Futtermittel, Einstreu, Reinigungsmittel, Eiattrappen etc.) wird vom RGU mit 3.000 Euro jährlich unterstützt.
Nachdem bekannt wurde, dass das Gebäude, auf dem sich das Taubenhaus befindet, im Zuge des Neubaus des Bahnhofs abgebrochen wird, trat das RGU in Kontakt mit der DB AG und dem Tierschutzverein München sowie verschiedenen benachbarten Hausverwaltungen, um Lösungen für einen Weiterbetrieb oder einen Ersatzstandort zu finden.
Letztlich erklärte sich die GVG Grundstücksverwaltungs- und -Verwertungsgesellschaft mbH, die das Gebäude des RGU in der Bayerstraße 28A verwaltet, prinzipiell mit der Einrichtung eines Taubenhauses auf dem Dach des Gebäudes einverstanden.
Der genaue Standort, das Gewicht und die Maße des neuen Taubenhauses werden in Zusammenarbeit der GVG, einem beauftragten Statiker, dem Tierschutzverein München und dem RGU abgestimmt, so dass ich zuversichtlich bin – in Abhängigkeit des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie – baldmöglichst einen Ersatzstandort einrichten zu können.Das RGU mit einem Taubenhaus auf dem eigenen Gebäude geht damit als Vorbild voran.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.