Kultur für alle!
Antrag Stadrats-Mitglieder Kathrin Abele, Anne Hübner, Renate Kürzdörfer, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (CSU-Fraktion) vom 17.9.2019
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Ihrem Anliegen, bestehende Kulturzentren im Sinne der Inklusion weiter auszubauen und ein in Planung befindliches Stadtteilkulturzentrum entsprechend zu konzipieren, kommen wir gerne entgegen. Zu Ihrem Antrag vom 17.9.2019 teile ich Ihnen folgendes mit:
1. Bauliche Anpassungen von bestehenden Kulturzentren
Das Kulturreferat, Abteilung 2, eruiert aktuell notwendige Umbaumaßnahmen und ausstat
tungstechnisch notwendige Nachrüstungen der einzelnen
Häuser und nimmt eine erste Priorisierung vor. Anschließend ist geplant, Kommunal- und Baureferat zu bitten, die Machbarkeit notwendiger baulicher Maßnahmen zu bewerten und einen groben Kostenrahmen zu benennen. In einem für 2021 vorgesehenen Stadtratsbeschluss sollen erste Ergebnisse vorgestellt, das weitere Vorgehen erläutert und die Umsetzung und Finanzierung erster Maßnahmen beschlossen werden.
2. Ausbau eines inklusiven Programmangebots
Zugang von Menschen mit Behinderung zu allen Bereichen des kulturellen Lebens stärkt die Teilhabe und den gesellschaftlichen Zusammenhalt aller. Im unmittelbaren Lebensumfeld, wo Zusammenleben maßgeblich gestaltet wird, können Stadtteilkultureinrichtungen als offene Orte für alle einen wichtigen Beitrag leisten.
Dem Rechnung tragend hat das Kulturreferat das Thema Inklusion und inklusive Angebote immer wieder gezielt in die Stadtteile gebracht oder maßgeblich gefördert. Auszugsweise genannt seien das umfangreiche kulturelle Rahmenprogramm zu den Special Olympics 2012, bei dem mehr als 20 Angebote allein in Stadtteilkulturzentren stattfanden, die Reihe „Was geht?“, die 2016 abermals viele kulturelle Beiträge zu den Menschen vor Ort brachte oder eine inklusive Kinder-Theater-Tournee durch Stadtteilkulturhäuser. Darüber hinaus finden Stücke der inklusiven „Freien Bühne“ regelmäßig ihr Publikum in Stadtteilkultureinrichtungen wie dem Kulturzentrum 2411 oder der Pasinger Fabrik.
Das Kulturreferat verfolgt seit fünf Jahren verstärkt die Förderung von Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung und auf Wunsch die Beratung bei der inklusiven Ausgestaltung von Kulturprojekten. Ein besonderes Au-genmerk wird dabei auf die Ausbildung zu kreativen Berufen gelegt, da hier der größte Bedarf besteht.
Die barrierefreien Bedingungen in den bereits bestehenden Stadtteilkulturzentren Münchens sind sehr unterschiedlich. Die Teilhabe am kulturellen Leben beinhaltet sowohl aktive als auch passive Möglichkeiten der Teilhabe. Die Möglichkeit, sich selbst einzubringen, oder auch bar rierefrei alle
Angebote in Anspruch zu nehmen, wird in jedem Stadtteilkulturzentrum individuell ausgelotet werden. Leitfragen sind dabei: Welche baulichen oder materiell unterstützenden Maßnahmen wie Rampen, Induktionsanlagen oder ausleihbare Hebebühnen u.a.m. sind erforderlich? Welche Angebote zur Partizipation am vorhandenen Angebot in Bezug auf die Ausstellungsgestaltung, das Veranstaltungsformat, Dolmetscherdienste, Audiodeskription, Liveübertragungen und Flüsterübersetzungen werden eingesetzt?
Das Kulturreferat begleitet die Stadtteilkulturzentren aktiv auf diesem Weg. Neben der bereits bestehenden Förderung von inklusiven Maßnahmen ist beabsichtigt, einen Fördertopf für bauliche Anpassungen einzurichten. Beim Ausbau des inklusiven Programmangebots ist auf alle Fälle zu berücksichtigen, was aus stadtteilkultureller Sicht im gesamtstädtischen Angebotsvergleich erforderlich erscheint: Angebote für spezifische Behinderungsarten, Bevölkerungszusammensetzung sowie Angebot und Nachfrage der Angebotspalette. Auf diese Punkte wird das Kulturreferat insbesondere im oben erwähnten Beschluss 2021 eingehen.
3. Inklusives Konzept bei einem in Planung befindlichen Stadtteilkulturzentrum
Öffentlich zugängliche Gebäude sind grundsätzlich barrierefrei zu errichten. In der DIN 18040 Teil 1 sind hierfür entsprechende technische Regelungen getroffen, nach der alle städtischen Neubauten geplant und gebaut werden. Die Barrierefreiheit nach DIN 18040 betrachtet diejenigen Bereiche, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit und den allgemeinen Publikumsverkehr bestimmt sind. Die DIN beinhaltet „Soll-“, „Muss-“ und „Kann-“Bestimmungen und ist damit zum Teil Interpretationssache.
Deshalb wird vom Kulturreferat in den Nutzerbedarfsprogrammen für neue Stadtteilkulturzentren bereits seit einigen Jahren zusätzlich die barrierefreie Ausgestaltung aller (auch interner) Bereiche gefordert (z.B. barrierefreier Bühnenzugang, Künstlerinnen- und Künstlerumkleiden etc.). Als Sonderprojekt im Sinne eines inklusiven Gebäudekonzepts kann der „Neubau eines Kultursaals und Umbau des „Hacklhauses“ im 10. Stadtbezirk – Moo-sach“ genannt werden. Um mit diesem Neubau allen Besucherinnen und Besuchern mit und ohne Behinderung einen Ort zu bieten, an dem umfassende kulturelle Teilhabe möglich ist, wurde neben der vollständigen Barrierefreiheit und inklusiven Ausgestaltung des gesamten Hauses der derzeit geltende städtische Standard z.B. zur Anzahl und Art der barrierefreien Toiletten für Publikum, Personal und auch für Akteure teilweise erweitert.
Ihren im Antrag „Kultur für alle“ formulierten Forderungen kann entsprochen werden.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.