Kampagne „Landeshauptstadt München – Hier lebt Inklusion“ II
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 21.12.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, die Landeshauptstadt München zu beauftragen, einen Gebärdensprachkurs zu konzipieren, der über Multimedia-Werbeflächen im Bereich der S- und U-Bahnen gezeigt wird.
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wirbt mit Kampagnen und Aktionen in der Stadtöffentlichkeit für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die Durchführung von Kampagnen ist damit Teil der originären Arbeit im Koordinierungsbüro des Sozialreferates.
Zu Ihrem Antrag vom 21.12.2020 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die Gebärdensprache ist eine eigene Sprache. Viele Bürger*innen haben in ihrem normalen Alltag keine Gelegenheit, sich mit dieser Sprache auseinanderzusetzen oder diese zu erlernen. Bisher gibt es an keiner Regelschule die Möglichkeit, einen Gebärdensprachkurs zu belegen.
Um die deutsche Gebärdensprache oder wenigstens einzelne Gebärden wie beispielsweise „Hallo“ oder „Wie gehts Ihnen/dir?“ zu erlernen, bedarf es neben dem genauen Erklären der Gebärde auch das ständige Üben und Wiederholen. Eine Gebärde setzt sich aus der Bewegung der Hände, dem Mundbild und der Mimik zusammen; dies macht die Gebärdensprache zu einer sehr komplexen Sprache. Aus diesem Grund bietet die Münchner Volkshochschule beispielsweise einige Kurse an, die jeweils mehrere Unterrichtseinheiten umfassen. Durch einen kurzen Spot (Maximallänge 30 Sekunden), der in der U- und S-Bahn gezeigt werden kann, ist es nicht möglich einzelne Gebärden wirklich zu erlernen.
Es würde sich also um eine reine Kampagne der Bewusstseinsbildung handeln. Diese befürworte ich grundsätzlich sehr und diese Kampagnen sind auch eine Kernaufgabe des Koordinierungsbüros zur Umsetzung derUN-Behindertenrechtskonvention. Für aktuelle Informationen möchte ich Sie gerne auf die Homepage www.muenchen-wird-inklusiv.de aufmerksam machen.
Eine erste Recherche des Koordinierungsbüros hat ergeben, dass mit Kosten von ca. 200.000 Euro zu rechnen ist, wenn sich das Konzept nah am Berliner Vorbild anlegt und die Spots sowohl auf den Infoscreens der Firma Ströer als auch im Münchner Fenster für vier Wochen zu den jeweiligen Hauptverkehrszeiten gezeigt werden sollen. Diese hohen Kosten halte ich in der derzeitigen Haushaltslage nicht für angezeigt.
Neben den Kampagnen des Koordinierungsbüros haben auch andere Maßnahmen große Wirkung in der gesellschaftlichen Wahrnehmung. Daher freue ich mich über Ihre Initiative zur Dolmetschung der Livestreamübertragungen der Vollversammlung des Stadtrates.
Auch der Behindertenbeirat sowie der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte begrüßen diesen Antrag sehr, da er für die Bewusstseinsbildung in der Stadtgesellschaft eine sehr positive Wirkung hätte.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.