Die Zahl der Münchner*innen, die auf eine geförderte Wohnung und Wohngeld angewiesen sind, steigt seit Jahren. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Nachfrage nochmals deutlich erhöht. Das zeigen die Zahlen, die das Sozialreferat gestern dem Sozialausschuss des Stadtrats vorgelegt hat. Für den Bereich „Wohngeld“ hat das Sozialreferat dem Sozialausschuss eine Reihe von Verwaltungserleichterungen vorgeschlagen, die die Landeshauptstadt über den Deutschen Städtetag beim zuständigen Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat einbringen soll. Ziel ist es, Antragstellung und Vollzug so zu erleichtern, dass die Anträge schneller bearbeitet werden und mehr Münchner*innen Wohngeld erhalten können.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Bundesregierung muss hier dringend Bürokratie abbauen, damit die Menschen, die das Wohngeld dringend brauchen, auch wirklich ihr Geld zeitnah bekommen und nicht wertvolle Zeit mit umständlichen Prüfungen vergeudet wird. Zudem konnten die im Wohngeldgesetz durchgeführten Anhebungen der Mietgrenzen in den vergangenen Jahren die tatsächlichen Preissteigerungen der Mieten in München nicht gerecht werden. Dies führt dazu, dass nur wenige Haushalte von der Wohngeldreform profitieren. Auch hier muss der Gesetzgeber deutlich nachbessern.“
Durch die Wohngeldnovelle zum Januar 2020 und die Corona-Pandemie ist die Zahl der Anträge auf Wohngeld deutlich angestiegen. Insgesamt gingen im Jahr 2020 rund 82 Prozent mehr Anträge beim Amt für Wohnen und Migration ein als im Jahr zuvor. In der Folge hat sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängert und liegt derzeit bei rund acht Monaten pro Antrag. Ein ähnliches Bild zeigt sich im Bereich Registrierung und Vergabe von gefördertem Wohnraum: Hier können trotz zahlreicher Maßnahmen zur Beschleunigung des Vergabeprozesses, wie beispielsweise die Digitalisierung von Wohnungsvergabe und Antragstellung, die aktuellen Antragssteigerungen nicht bewältigt werden. Die Folge sind hohe Antragsrückstände und lange Bearbeitungszeiten. Vor diesem Hintergrund hat das Sozialreferat als weitere Gegenmaßnahme die Registrier- und München Modell-Bescheide von einem auf jetzt zwei Jahre erhöht. Dies gilt für Haushalte in der nied- rigsten Einkommensstufe des jeweiligen Antragstyps und betrifft gut vier Fünftel aller registrierten Haushalte.
Dorothee Schiwy: „Ich bin überzeugt, dass diese Maßnahmen zu einer deutlichen Entlastung der momentanen Situation sowohl bei den Antragsteller*innen als auch bei den Kolleg*innen in der Sachbearbeitung führt. Leider ist es so, dass wir damit nichts an der Tatsache ändern, dass wir viel zu wenige geförderte Wohnungen vergeben können und die Schere von Nachfrage und Angebot weiter auseinander geht. Für unsere Bürger*innen ist kaum verständlich, dass sie monatelang auf einen Bescheid warten, mit dem sie dann trotz Berechtigung dennoch keine Wohnung bekommen werden.“
Das Amt für Wohnen und Migration verzeichnet seit Juli 2020 monatlich eine durchschnittliche Steigerung von rund 800 Anträgen für eine geförderte Wohnung. Bis Ende 2021 werden über 40.000 Anträge prognostiziert. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren waren es gut 23.000 Anträge. Um dem immer knapper werdenden Angebot bezahlbarer Wohnungen wir-
kungsvoll begegnen zu können, fordert das Sozialreferat vom Gesetzgeber seit Jahren eine Reform des Mietspiegels, die Einführung einer Bodenpreisbremse und den Erlass einer Verordnung, damit der Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im ganzen Stadtgebiet gelten kann.