SC Lerchenauer See e.V. München von 1967
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Alexander Reissl, Heide Rieke, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 9.8.2019
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihren Antrag vom 9.8.2019 nehme ich Bezug und bedanke mich für die Fristverlängerungen vom 12.2.2020 und 16.11.2020. Die verspätete Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Die Verspätungen ergaben sich durch die sehr umfangreichen und noch nicht abgeschlossenen Prüfungen zur Übertragung des Pumpenhauses an den SC Lerchenauer See e.V.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Der Antrag lautet wie folgt: „Die Stadtverwaltung prüft, wie im Bereich der derzeitigen Sportanlage des SC Lerchenauer See e.V. an der Feldmochinger Straße 424 weitere Flächen für den Vereins- und Spielbetrieb nutzbar gemacht werden können.
Zudem sind rasch Schritte einzuleiten, die in Aussicht gestellte Übernahme eines Gebäudes der Münchner Stadtentwässerung (MSE) durch den Verein umzusetzen. Rückbauarbeiten und bauliche Maßnahmen, die im Rahmen der Übergabe durch die MSE nötig werden, sind unbürokratisch und mit dem Ziel einer schnellen Nutzung des Gebäudes durch den Verein umzu- setzen.“
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der SC Lerchenauer See e.V. betreibt an der Feldmochinger Straße 424 auf den städtischen Flurstücken 2588 und 2590/1 Feldmoching eine Sportanlage mit zwei Fußballfeldern, einem Jugendspielfeld und einem kleinen Vereinsheim. Die Grundstücke sind bereits seit 1978 an den Verein zu diesem Zweck vermietet.
Östlich an die bestehenden Rasenspielfelder angrenzend ist ein Grundstück der MSE (Münchner Stadtentwässerung) vorhanden, das für eine betriebliche Nutzung vorgesehen ist.Auf dem benachbarten Grundstück Flst. 2588/4 Feldmoching an der Feldmochinger Straße 426 befindet sich ein stillgelegtes Pumpenhaus, das ebenfalls im Eigentum der MSE ist. Der Verein möchte dieses Gebäude übernehmen und in ein Vereinsheim mit Umkleide- und Sanitärräumen umbauen. Die Landeshauptstadt München und die MSE unterstützen dieses Vorhaben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verein den Umbau des Pumpenhauses für die sportliche Nutzung baufachlich und finanziell realisieren kann.
Andernfalls ist die weitere Verwendung des Grundstücks mit Gebäude durch die MSE geplant.
Der SC Lerchenauer See e.V. kann im Zuge der baulichen Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe bis zu 30% der förderfähigen Kosten gemäß den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München beantragen.
Um das Pumpenhaus dem Verein langfristig überlassen zu können, muss das Grundstück samt Gebäude vermögensrechtlich aus dem Sondervermögen der MSE (Eigenbetrieb) gegen Wertersatz an das Allgemeine Grundvermögen der Landeshauptstadt München in der Verwaltung des Kommunalreferats und anschließend an das Referat für Bildung und Sport übertragen werden. Der Verkauf des Grundstücks einschließlich des Gebäudes erfordert einen Beschluss durch den Stadtentwässerungsausschuss. Nach Beschlussfassung erfolgen der Kauf durch das Kommunalreferat – Allgemeines Grundvermögen mittels Abschluss einer verwaltungsinternen Kaufvereinbarung mit der MSE und die vermögensrechtliche Übertragung an das Referat für Bildung und Sport.
Anschließend kann dem Verein ein Erbbaurecht bzw. eine langfristige Nutzungsüberlassung an diesem Grundstück/Gebäude eingeräumt werden.
Nachdem es sich bei diesem Gebäude um eine „Spezialimmobilie“ handelt, die aufgrund ihrer früheren Funktion als Abwasserpumpwerk zahlreiche bauliche und technische Besonderheiten aufweist (12m tiefer Pumpenschacht, Pumpenanlage, Generator, Kran usw.), müssen diese von der MSE teilweise rückgebaut und die Verkehrssicherheit hergestellt werden, bevor es in den Unterhalt des Allgemeinen Grundvermögens übertragen werden kann. Erhalten bleiben sollen nur die Gebäudehülle sowie die Räume im Erdgeschoss und Dachgeschoss.
Die MSE plant aktuell, unabhängig von den zwischen Sportverein, Kommunalreferat und Referat für Bildung und Sport zu klärenden offenen Punkten, den Rückbau des Pumpenhauses bis zum verkehrssicheren Zustand undwird die notwendigen Maßnahmen nach Klärung der offenen Punkte zügig umsetzen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.