Erweiterung des Ensembleschutzes am Loehleplatz
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Fabian Ewald und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 16.3.2021
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Zu Ihrem Antrag vom 16.3.2021 an Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Untere Denkmalschutzbehörde mit, dass Ihrem Anliegen zwischenzeitlich bereits entsprochen wurde.
Das Ensemble „Wohnanlagen am Loehleplatz“ wurde aufgrund eines durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege durchgeführten förmlichen Verfahrens zur Erweiterung des Ensembles vom Landesdenkmalrat in dessen Sitzung am 26.3.2021 behandelt. Der Landesdenkmalrat hat sich hierbei der fachlichen Auffassung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege angeschlossen, dass das genannte Ensemble um die Grundstücke Führichstraße 18-66 (ger. Nrn.), Maria-Hehner-Straße 18-42 (ger. Nrn.), 37, 39 sowie Weißkopfstraße 1, 3, 5, 39, 41, 43 zu erweitern ist.
Die neue Umgrenzung des Ensembles „Wohnanlagen am Loehleplatz“ entnehmen Sie bitte dem Anhang. Der Eintrag in der Denkmalliste (E-1-62-000-30 Ensemble Wohnanlagen am Loehleplatz) wurde entsprechend präzisiert.
Mit der Befassung des Landesdenkmalrats ist das Verfahren zur Erweiterung des Ensembles „Wohnanlagen am Loehleplatz“ seitens des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege förmlich abgeschlossen. Ab sofort findet das Bayerische Denkmalschutzgesetz und dessen Vollzug durch die Untere Denkmalschutzbehörde auch für die erweiterten Bereiche Anwendung.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter:
www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=6520814