Zweitwohnungssteueraufkommen in München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 16.5.2021
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt:
„Seit 2006 erhebt die Stadt München eine Steuer von 9% auf die Kaltmiete bei Zweitwohnsitzen in der bayerischen Landeshauptstadt. Gedacht vor allem als Ausgleich für den entgangenen Steuerausgleich vom Bund, welcher nur für Erstwohnsitze gewährt wird, als auch als Mittel im Kampf gegen die Wohnungsnot im Stadtgebiet, hat sich letztgenannte Problematik seit 2011 allerdings immer weiter verstärkt.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Bürger entrichten in München die Zweitwohnungssteuer?
Antwort:
Eine Auswertung für das Jahr 2020 ergab einen Wert von rund 13.000 sogenannten aktiven Kassenkonten. Sollten Bürger*innen mehrere Zweitwohnungen in München haben, wird für jede Zweitwohnung ein Kassenkonto geführt.
Frage 2:
Wie viele aktuell gültige Befreiungen von der Zweitwohnungssteuer wurden in München gewährt?
Antwort:
Für das Jahr 2020 wurden 10.151 Befreiungen aufgrund geringen Einkommens gewährt. Stand 31.5.2021 beläuft sich diese Zahl für das Jahr 2021 auf 5.134 Befreiungen.
Ausnahmetatbestände wie berufsbedingte Zweitwohnungen bei Eheleuten, Zweitwohnungen in Alten-, Altenpflegeheim bzw. Pflegeheim oder Therapieeinrichtungen gelten nicht als Zweitwohnungen im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt München und stellen daher keine Befreiungen dar.
Frage 3:
Auf welche Summe belaufen sich die jährlichen Einnahmen, auf die die Stadt München aufgrund der gewährten Befreiung verzichten muss?
Antwort:
Hierüber liegen keine Zahlen vor.
Der Steuermaßstab für die Berechnung der Zweitwohnungsteuer ist die individuell zugrundeliegenden Jahresnettokaltmiete. Diese variiert von Fall zu Fall. Befreiungen wegen geringen Einkommens richten sich nach einer festen Einkommensgrenze. Wer unter dieser Grenze liegt kann sich auf Antrag von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen, unabhängig davon, wie hoch die Steuer gewesen wäre. Die Steuerbefreiungsbeträge sind von Antrag zu Antrag unterschiedlich.
Unter Annahme einer durchschnittlichen Zweitwohnungsteuer im unteren Segment (z.B. Zimmer im Studierendenwohnheim) und der Anzahl der gewährten Befreiungen (siehe Antwort zu Frage 4) kann das Volumen der Befreiungen auf 1,7 bis 2,5 Mio Euro pro Jahr geschätzt werden.
Frage 4:
Wie viele Anträge auf Befreiung von der Zweitwohnungssteuer wurden in München zwischen 2011 und 2020 gestellt? (Bitte pro Jahr einzeln ausweisen.)
Antwort:
Über die insgesamt gestellten Anträge wird keine Statistik geführt, sondern lediglich über die erfolgten Befreiungen aufgrund geringen Einkommens:
Frage 5:
Welche Einnahmen erzielte die Landeshauptstadt durch die Zweitwohnungssteuer in jeweiligen Jahren zwischen 2011 und 2020? (Bitte pro Jahr einzeln ausweisen.)
Antwort:
Bisher vereinnahmte die Landeshauptstadt München in den Jahren 2011 bis 2020 Zweitwohnungsteuer in folgender Höhe:
Frage 6:
Wie hoch ist der jährliche Verwaltungsaufwand im Rahmen der Zweitwohnungssteuererhebung?
Antwort:
Der jährliche Verwaltungsaufwand für die Zweitwohnungsteuerveranlagung liegt bei ca. 3,9 Mio Euro.