Grünfläche am Elisabeth-Markt nutzbar machen
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Rathaus Umschau 154 / 2021, veröffentlicht am 13.08.2021
Grünfläche am Elisabeth-Markt nutzbar machen
Antrag Stadträtin Dr. Evelyne Menges (CSU-Fraktion) vom 23.9.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat (KR), Markthallen München (MHM) auf, die Grünflächen am Elisabethmarkt für Standlbetreiber*innen und Marktbesucher*innen zu öffnen und nutzbar zu machen, entsprechende Nutzungsmodelle zu prüfen und dem Stadtrat vorzustellen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen zu Ihrem Antrag vom 23.9.2020 Folgendes mit:
Aufgrund stadtinterner Abstimmungen mit den zu beteiligenden Referaten konnte die Frist leider nicht eingehalten werden.
Bezüglich der im Antrag angesprochenen bestehenden Grünfläche, die für Standlbetreiber*innen und Marktbesucher*innen temporär nutzbar gemacht werden könnte, haben wir uns mit den zuständigen Referaten in Verbindung gesetzt.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat gegen eine temporäre Öffnung der besagten Grünfläche keine Einwände, solange die Denkmäler geschützt werden und keine Bäume und Sträucher hierfür entfernt werden müssen. Dabei sollte es zu keiner Versiegelung der betroffenen Fläche kommen.
Aus Sicht des Baureferates ist eine Nutzung der angesprochenen Grünfläche durch die Markthallen München unter Berücksichtigung der zahlreichen Bäume vor Ort gartenbaufachlich grundsätzlich möglich. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung von der Grünanlagensatzung auf der Grundlage eines Nutzungskonzeptes erteilt ggf. das Kreisverwaltungsreferat (KVR).
Die MHM beabsichtigen, einen Teil der Grünfläche als Freischankfläche für den Interimsmarkt am Elisabethplatz für die Händler*innen und Marktbesucher*innen zu errichten. Dabei ist angedacht, dass vom Interimsmarkt, der im Westen an die Grünfläche anschließt, ein direkter Zugang zur Grünfläche geschaffen wird. Diese direkt angrenzende Teilgrünfläche soll ohne Versiegelung befestigt werden, so dass darauf eine Bestuhlung aufgestellt werden kann.
Wie Sie vorschlagen, sollte diese Maßnahme als Sondernutzung im Rahmen des Interims-Marktbetriebes geöffnet werden und bis zur Fertigstel-lung des Elisabethmarktes voraussichtlich Ende 2023 aufrechterhalten bleiben.
Eine Erweiterung des Biergartens „Wintergarten“ auf die vorhandenen Grünflächen wird von den derzeitigen Nutzern gewünscht und unterstützt. Deshalb kann das KR den Vertrag mit der Mieterin um die Grünfläche erweitern, wenn diese verwertbar ist. Auch hierfür erteilt das KVR auf Grundlage eines Nutzungskonzeptes ggf. eine Ausnahmegenehmigung nach
Grünanlagensatzung.
Die Möglichkeit zur Aufstellung eines Maibaumes auf dem Elisabethplatz sehen wir, insbesondere aus Platzgründen, derzeit als nicht gegeben. Zudem war die Aufstellung eines solchen Baums während der Pandemie aus vielerlei Gründen leider nicht möglich.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.