Ressourceneffiziente Landnutzung durch Agrophotovoltaik
Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 26.3.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragten, dass die Stadtwerke München GmbH prüft, inwieweit landwirtschaftlich genutzte (nicht städtische) Flächen mit einer Kombination aus Solarstromproduktion und Landwirtschaft genutzt werden können.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Nutzung nicht städtischer landwirtschaftlicher Flächen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Generell ist anzumerken, dass zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels der Landeshauptstadt München ein möglichst großer Ausbau der Photovoltaik erforderlich ist. Neben der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden, an technischen Infrastrukturen (z.B. Lärmschutzwände) spielt auch der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen eine bedeutende Rolle.
Bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Agri-Photovoltaik-Anlagen sind neben den ertragsrelevanten Kriterien insbesondere auch ökologische Kriterien sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu beachten. So sollen Agri-Photovoltaik-Anlagen dann eingesetzt werden, wenn sich durch die Photovoltaik-Anlagen Vorteile für die landwirtschaftliche Produktion, z. B. bei Sonderkulturen wie Obst und Beeren oder Vorteile für die Biodiversität (Flora und Fauna), ergeben.
Die Stadtwerke München ergänzen gerne die o.g. Ausführungen:
-Die Stadtwerke München prüfen laufend, ob landwirtschaftlich genutzte Flächen (städtische und nicht städtische) in Kombination aus Solarstromproduktion und Landwirtschaft genutzt werden können.
-Der im Antrag ausgeführten Begründung kann grundsätzlich zugestimmt werden. Es handelt sich bei den zitierten durchgeführten Versuchen allerdings um eine bestimmte klimatische Lage (Bodenseeregion) sowie umbestimmte angebaute Früchte, welche nicht in alle Regionen 1:1 übertragen werden können.
-Das zitierte System (horizontal überbaut) ist aktuell aus wirtschaftlicher Sicht eines Photovoltaikanlagenbetreibers noch nicht hinreichend interessant.
-Die Stadtwerke München prüfen aus den o.g. Gründen weitere, wirtschaftlich interessante Systeme (vertikale Systeme), wobei auch hier Grenzen in Bezug auf Wirtschaftlichkeit noch nicht ausgereizt sind.
-Sofern städtische Grundstücke aus Sicht der LHM für Agro-Photovoltaik in Frage kommen, sind die SWM gerne bereit, entsprechende Prüfungen durchzuführen und bei gegebener Wirtschaftlichkeit die Systeme zu installieren und zu betreiben. Für vorbereitende Gespräche stehen die SWM gerne jederzeit zur Verfügung.
Hinzuzufügen ist, dass die Stadtgüter München derzeit gemeinsam mit den Stadtwerken München (SWM) ein Pilot-Projekt zur Agro-Photovoltaik auf einer ca. 20 ha großen Fläche in der Gemeinde Ismaning (vgl. https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/6500188.pdf) realisieren. Darüber hinaus suchen die SWM im Umland von München nach geeigneten Standorten für Freiflächen-Photovoltaik. Innerhalb der Stadtgrenzen sind die Möglichkeiten für derartige Freiflächenanlagen aufgrund der hohen Flächenkonkurrenz und der Wohnungsknappheit nur sehr begrenzt vorhanden. Eine Evaluation des Pilotprojekts soll zeigen, ob die Doppelnutzung einer landwirtschaftlichen Fläche zur Nahrungsmittel- und Stromerzeugung in der vorliegenden Gebietskulisse zielführend und richtungsweisend ist und Teil einer umfassenderen Strategie für die Energiewende der Stadt München sein kann.
Das für Klimaschutz zuständige Referat hat die Beantwortung mitgezeichnet.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.