Coronatest an Münchner Schulen
Anfrage Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 19.2.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Bei der Beantwortung Ihrer Anfrage kam es leider zu Verzögerungen bei der Abstimmung, die ich sehr bedauere. Ich danke Ihnen für die Geduld.
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Am 22. Februar beginnt in unterschiedlichen Formen wieder der Präsenz- unterricht an Münchner Schulen (Wechselunterricht, Abschlussklassen an allen Schularten).
Um Coronaausbrüchen entgegenzuwirken sollten lt. Kultusministerium schnellst möglichst entsprechende Schnelltests für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden, zumindest zwei Mal in der Woche.
Wie man in den letzten Wochen schon feststellen konnte, waren die bishe- rigen Testungen alles andere als koordiniert und stellten für die jeweiligen Schulen eine ziemliche Belastung dar. Man sollte also annehmen, dass im Vorgriff auf die erneuten Schulöffnungen Planungen seitens des Gesundheitsreferats bereits vorliegen oder jetzt schnellst möglichst erarbeitet werden.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Bevor ich auf Ihre Fragen im Detail eingehe, möchte ich kurz allgemein zur Rolle der Schulen Stellung nehmen:
Das Robert Koch-Institut hat festgestellt, dass Schüler*innen bisher keine größere Rolle als „Motor“ des Infektionsgeschehens spielen. Auftretende Ausbrüche sind in der Regel klein und betreffen die Jüngsten am wenigsten. Dies entspricht den Beobachtungen durch das Monitoring des GSR und wird durch die Ergebnisse der an Münchner Grundschulen durchgeführten Virenwächter-Studie bestätigt.
Trotzdem besteht in der Öffentlichkeit die große Sorge, dass Schulen Ausbruchsherde für SARS-CoV-2 Übertragungen sind. Deshalb wurde die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts durch Reihentestungen für das Schulpersonal und die zurückkehrenden Schüler*innen begleitet. Seit April 2021 gibt es in allen Schulen verpflichtende Selbsttests, welche regelmä-ßig unter Aufsicht durchgeführt werden.Antigen-Schnelltests stellen nur eine Momentaufnahme dar und können falsch negativ sein. Sie verhindern keine Infektion, sondern decken eine solche auf.
Frage 1:
Welche Testregelungen gab es bisher an Münchner Schulen?
Antwort:
Die Testregelungen an Münchner Schulen entsprechen der Bayerischen Teststrategie als auch den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Umgang mit infizierten Schüler*innen und Lehrer*innen in der jeweils gültigen Fassung. So wurde zum Beginn des Schuljahrs 2020/2021 eine freiwillige Reihentestung für das Schulpersonal angeboten und Personen mit fieberhafter Erkrankung bedurften einer ärztlichen Bescheinigung über den Ausschluss einer Covid19-Erkrankung. Im Falle einer SARS-CoV-2 infizierten Person in der Klasse wurde der Klasse ebenfalls eine Reihentestung angeboten. Es wurden aber auch anderweitig durch geschultes Personal durchgeführte Tests anerkannt. Seit April 2021 gibt es in allen Schulen verpflichtende Selbsttests, welche regelmä-ßig unter Aufsicht durch die Schüler*innen und Schüler selbst durchgeführt werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird es auch im neuen Schuljahr
2021/2022 regelmäßige Testungen geben.
Frage 2:
Welche Erfahrungen wurden damit gemacht?
Antwort:
Die Reihentestung zu Schuljahresbeginn wurden primär durch Vertrags-ärzt*innen durchgeführt. Die Teilnahme war freiwillig, die durchführenden Ärzt*innen sollten die Ergebnisse an das Gesundheitsreferat (GSR) melden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass lediglich ein äußerst geringer Anteil an positiven Testergebnissen gemeldet worden ist. Gleiches gilt für die verpflichtenden Selbsttest. Deren Durchführung hat sich rasch eingespielt und bewährt. Der Anteil der positiven Tests lag dabei immer unter 0,1%.
Frage 3:
Erfolgten die Testungen kostenlos oder mussten die getesteten Personen die Kosten selbst übernehmen?
Antwort:
Die Testungen erfolgten kostenlos.
Frage 4:
Wie viele Lehrkräfte wurden an welchen Schularten offiziell getestet?
Antwort:
Die regelmäßigen Testungen gelten mittlerweile für alle Lehrkräfte.
Frage 5:
Wann erfolgen die Informationen des Gesundheitsreferats an die Schulen?
Antwort:
Das GSR hat in Kooperation mit dem Referat für Bildung und Sport (RBS) umgehend zu den geplanten Reihentestungen informiert. Die Schulen konnten die Testung über Vertragsärzt*innen organisieren oder sich über die bestehende Anmeldemaske für Schulen am Testzentrum auf der Theresienwiese anmelden. Die Informationen zu den angekündigten Schnelltests sind dem RBS und den Schulen direkt zugegangen. Das konkrete Vorgehen wird regelmäßig zwischen den beiden Referaten abgestimmt.
Frage 6:
Welche Überlegungen hinsichtlich der Teststrategien gibt es bisher, falls wirklich zeitnah unterschiedliche Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen? (Regelmäßige Testungen vor Ort für Lehrkräfte oder gegebenenfalls Schüler und Schülerinnen)
Antwort:
Regelmäßige Schnelltestungen in Kombination mit konsequenter Kontaktnachverfolgung können helfen, die Inzidenz mittelfristig zu senken. Seit April handelt es sich um ein verpflichtendes Angebot, das das Schulpersonal und alle Schüler*innen betrifft. Alternativ werden auch aktuelle Schnelltest- ergebnisse eines Testzentrums anerkannt. Vollständig geimpfte Personen sind von der Verpflichtung ausgenommen. Die regelmäßigen Tests haben sich dort positiv ausgewirkt, wo weiterhin konsequent die AHA-L Regeln und der Rahmenhygieneplan eingehalten wurden. Dies wird auch in der entsprechenden Teststrategie des Freistaates Bayern wiederholt betont.
Frage 7:
Sollen diese Schnelltests freiwillig sein oder unter welchen Voraussetzungen können sie für die Schulen auch verpflichtend sein, wenn es um die Öffnung der jeweiligen Schule geht?
Antwort:
Die Teilnahme an den Schnelltests ist seit April 2021 Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Alternativ werden auch aktuelle Schnelltestergebnisse eines Testzentrums anerkannt. Vollständig geimpfte Personen sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Frage 8:
Sind in München ebenfalls Pilotprojekte wie in Regensburg geplant (pooling)?
Antwort:
Das GSR stand im engen Austausch mit Vertreter*innen der Münchner Kinderärzt*innen als auch mit den Verantwortlichen der Pilotstudie für Gurgel-Pooltestungen in Regensburg, mit dem Ziel entsprechende Ansätze im Bereich der Landeshauptstadt München zu erproben. Eine Teilnahme an der Studie war aber nicht möglich. Im Rahmen der Virenwächterstudie 3.0, an der 17 Münchner Grundschulen teilnahmen, wurde das Pooling sogenannter Lollipoptests validiert. Für das kommende Schuljahr ist die Einführung dieser gepoolten Testmethode für den Bereich der Grundschulen und der Förderschulen seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultur angekündigt.
Zu beachten bleibt, dass auch bei regelmäßiger Pooltestung die Quarantäneregeln weiterhin angewandt werden müssen und Klassenschließungen bei Identifikation einer infizierten Person weiterhin möglich sind.