Fassade des Interimsbaus des Gasteig ansprechend gestalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Ulrike Grimm, Manuel Pretzl, Alexander Reissl, Sebastian Schall und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 26.2.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
In Ihrem o.g. Antrag beantragten Sie zu prüfen, ob die graue Fassade des Gasteig-Interimsbaus trotz des denkmalschutzrechtlichen Rahmens durch Begrünung oder eine andere Farbwahl attraktiv gestaltet werden kann.
Ich habe hierzu die für die Interimsphilharmonie zuständige Gasteig München GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die ich an dieser Stelle wiedergeben möchte.
„Eine Begrünung der Fassade der Philharmonie wäre in Form eines sog. ‚vertical gardens‘ möglich. Für die Realisierung bedarf es jedoch einer belastbaren Unterkonstruktion und entsprechender Vorrichtungen (z.B. für Bewässerung etc.) Die aktuelle Fassade ist jedoch nicht für eine derartige Begrünung geeignet. Wir gehen davon aus, dass eine komplette Demontage der bestehenden Fassade notwendig wäre, um eine Fassadenbegrünung überhaupt realisieren zu können. Neben dem Argument der fehlenden Nachhaltigkeit spielen die Faktoren Kosten und Zeit eine zentrale Rolle. Es wären eigene Planungen und weitere Untersuchungen notwendig, in denen u.a. die zusätzlichen Lasten (kann die derzeitige Statik diese überhaupt aufnehmen?) und notwendige Maßnahmen (evtl. Sonderkonstruktion vor Fassade notwendig) geprüft werden müssten. Evtl. wären auch Maßnahmen vor der Fassade im Erdreich notwendig, falls die Pflanzen bis nach unten gehen sollen (Bewässerung etc.). Für diese Maßnahmen müssten die diversen Fachplanungen erstellt werden. Diese Planungen sowie die entsprechenden Ausführungen kosten Geld und Zeit – mit Blick auf unseren straffen Zeitplan bei der Errichtung der Interimsphilharmonie und dem zur Verfügung stehenden Budget ist beides nicht vorhanden. Ein weiterer zeitkritischer und damit für die Eröffnung risikobehafteter Aspekt wäre das Verfahren der behördlichen Beantragung und Genehmigung der Maßnahmen. Der gesamte geplante und eng getaktete Bauablauf würdegestört werden und die Gesamtfertigstellung auf ungewisse Zeit verschoben werden.
Zusätzlich ist zu beachten, dass die architektonische Gestaltung der Fassade nicht für eine Begrünung ausgelegt ist, da ein umlaufendes Lichtband vorgesehen ist. Dieses sog. Lichtband befindet sich in ca. 3 m Höhe und hat selbst eine Höhe von ca. 6 m. Eine Überwucherung dieses Lichtbandes ist zu vermeiden, da sonst in den innenliegenden Umgängen der Interimsphilharmonie kein Licht mehr einfallen würde.
Eine reine Bepflanzung von unten z.B. durch Efeu ist angesichts des langsamen Wachstums und der kurzen Interimsdauer nicht relevant. Darüber greift ein Bewuchs die Oberfläche der Fassade an. Für einen Rückbau des Gebäudes und evtl. Verkauf ist dies von Nachteil.
Darüber hinaus darf auf dieser Seite der Fassade im Bodenbereich nichts verbaut werden, da sich über die gesamte Länge von Philharmonie und Halle E die sog. Feuerwehrbewegungsfläche befindet – an beiden Gebäuden direkt an den Fassaden entlang. Dies bedeutet, dass dort die Zufahrt für die Feuerwehr komplett freigehalten werden muss.
Ergänzend darf auch darauf hingewiesen werden, dass in unmittelbarer Nähe vor der Fassade bestehende Bepflanzungen von Hecken und hohen Bäumen vorhanden sind. Die Bepflanzungen an der Schäftlarnstraße sind in 2 Reihen angelegt: die Hecken im Abstand von ca. 3 - 4 m zur Fassade sowie der ca. 7 - 8 m entfernte Grünstreifen zwischen Bürgersteig und Fahrbahn mit hohen Bäumen.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass auf sämtlichen, neu modular errichteten Gebäuden des Gasteig HP8 (Isarphilharmonie, Haus K, Haus G, Saal X sowie Müllhaus) eine extensive Dachbegrünung angelegt wird. Dadurch entstehen neue Grünflächen mit einem Umfang von insgesamt ca. 3.050 m², davon 1.800 m² alleine auf dem Dach der Isarphilharmonie.
Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass es durchaus auch positive Rückmeldungen von Anwohnern und Bestandsmietern auf dem Areal gibt, die die gute Eingliederung des Baukörpers sowie die Zurückhaltung, die feinfühlige Farbwahl und einen zusätzlichen Lichteinfall durch die Reflektion des Sonnenlichtes durch die Fassade loben.“
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Untere Denkmalschutzbehörde – hat hierzu Folgendes ausgeführt:„Da sich der Neubau direkt neben dem Einzeldenkmal ‚Ehem. Lagerhalle des städtischen Elektrizitätswerks Kraftwerk Süd‘ befindet, wurde die Farbwahl mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
Der gewählte Farbton (orion sparkle/mittleres Grau) wurde vom Bauherrn vorgeschlagen. Bei dieser Farbwahl stand im Vordergrund, das Bauvolumen des Neubaus nicht durch einen allzu auffälligen, unruhigen Farbton gegenüber dem von Hermann Leitendorfer und Fritz Beblo geschaffenen Halbwalmdachbau in Rohziegelfassade in Szene zu setzen, sondern durch den weitgehend neutralen Grauton Ruhe und Zurückhaltung auszudrücken. Dieser Ansatz deckt sich auch mit dem denkmalpflegerischen Interesse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde geteilt.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.