„Münchner Insel“ braucht Räume
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 2.2.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, für die Krisen- und Lebensberatung „Münchner Insel“ geeignete Räumlichkeiten an einem zentralen Standort zeitnah anzubieten, die während der Corona-Zeit genutzt werden können.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 2.2.2021 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die Krisen- und Lebensberatung „Münchner Insel“, die im Untergeschoss des Marienplatzes ihre Räumlichkeiten hat, bietet niederschwellige Hilfe bei Problemen und Konflikten aller Art an, persönlich und telefonisch. Seit dem ersten Lockdown ist in den Räumen eine persönliche Beratung nicht möglich.
Durch die Lage im Untergeschoss kann keine ausreichende Belüftung der Räume erfolgen. Auch nach der Anschaffung von Luftreinigungsgeräten hat die Kirche bisher die Haltung vertreten, dass aus gesundheitlichen Gründen ein Arbeiten mit Klienten noch nicht möglich sei. Eine erneute Prüfung durch den Bereich Arbeitssicherheit des Erzbischöflichen Ordinariats erfolgt im Juli 2021.
Als Ausweichraum für persönliche Beratungen wurden der „Münchner Insel“ Räume in dem Gebäude des Erzbischöflichen Ordinariats in der Schrammerstraße angeboten, die auch regelmäßig genutzt werden. Das Sozialreferat hat sich ebenfalls im Austausch mit dem Kommunalreferat bemüht, für die Übergangszeit geeignete Räume im Münchner Rathaus anzubieten. Dieses Vorhaben ließ sich leider nicht umsetzen, da die derzeit leerstehenden Ladenräume relativ klein sind und außer der Tür auch keine Belüftungsmöglichkeit besteht. Die Konsequenz wäre, dass für eine Belüftung die Zugangstür offengehalten werden müsste. Dies widerspricht allerdings einer vertraulichen Beratung. Zudem werden die Läden in nurteilrenoviertem Zustand angeboten und eine mietfreie Überlassung direkt an den Träger ist vergaberechtlich nicht möglich.
Aus Sicht des Sozialreferats wäre auch jetzt schon eine Beratung in den Räumen der „Münchner Insel“ unter Einhaltung aller Hygiene- und Sicherheitsregeln möglich.
Durch die niedrigen Inzidenzwerte bin ich zuversichtlich, dass die „Münchner Insel“ ihre angestammten Räume im Untergeschoss des Marienplatzes bald wieder vollumfänglich nutzen kann.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.