Bayerische Impfkommission: Belange von Menschen mit Behinderung stärken
Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Bernd Schreyer, Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Roland Hefter, Barbara Likus, Christian Müller, Cumali Naz, Lena Odell, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor (SPD/ Volt-Fraktion) vom 11.3.2021
Antwort Gesundheitsreferat:
Mit Ihrem o.g. Antrag vom 11.3.2021 beantragen Sie die Beauftragung des Oberbürgermeisters, um sich bei der Bayerischen Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die Bedarfe von Menschen mit Behinderung in der Bayerischen Impfkommission berücksichtigt werden. Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden, da die Bayerische Impfkommission ihre Tätigkeit mit Ablauf des 30.6.2021 beendet hat. Jedoch können wir Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, mit diesem Schreiben mitteilen, welche Initiativen von Seiten des Gesundheitsreferats und des Impfzentrums stattgefunden haben und weiterhin stattfinden.
Grundsätzlich war und ist es der Landeshauptstadt München (LHM) wichtig, dass Angehörige besonders vulnerabler Gruppen so schnell wie möglich in den Genuss einer Impfung kommen und unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse bestmöglich informiert werden.
Das Informationsangebot, das die LHM in ihrem Internetauftritt zur Verfügung stellt (https://www.muenchen.de/corona#Impfung), ist nicht nur in 18 Fremdsprachen verfügbar, sondern umfasst auch Informationen in leichter Sprache sowie Videos in Gebärdensprache.
Das Impfzentrum kommt Menschen mit Behinderung in ihren individuellen Bedürfnissen selbstverständlich entgegen, so gut es irgend geht. Im Allgemeinen wird es aber empfehlenswert sein, wenn sich Menschen mit Behinderung an ihre Hausarztpraxen wenden, die bereits seit April 2021 ihrerseits Impfungen vornehmen. Dort ist die*der Patient*in mit ihren*seinen Einschränkungen bekannt und es kann auf ihre*seine Bedürfnisse, auch im Zusammenhang mit der Impf-Aufklärung, noch besser eingegangen werden als im Impfzentrum.
Infolge der zusätzlichen Einbindung weiterer Akteur*innen in das Impfgeschehen, insbesondere der oben bereits genannten Hausarztpraxen, der Einbindung von Alten- und Servicezentren, mobiler Impfteams sowie ge-zielter Aktionen, mit denen die Impfangebote zu den Menschen gebracht wurden und weiterhin werden, und ferner der Verfügbarkeit ausreichender Mengen an Impfdosen konnte die vormalige Priorisierung bereits vor geraumer Zeit beendet werden.
Sollten Menschen mit Behinderung noch nicht geimpft sein, aber eine Impfung wünschen, ist ihnen jederzeit eine Terminvereinbarung möglich.
Das Antwortschreiben ist mit dem Behindertenbeirat abgestimmt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist“