Corona-Impfung für Menschen mit Behinderung erleichtern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Fabian Ewald, Ulrike Grimm, Veronika Mirlach, Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) und Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl, Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 10.3.2021
Antwort Gesundheitsreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 11.5.2021 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung per Brief erfolgt.
Sie beantragen:
„1.Ein barrierefreier Zugang zu Informationen erfolgt sowohl vorab im Netz als auch an allen Impfzentren vor Ort. Informationsvideos werden mit Untertiteln versehen. Zusätzlich werden in den Videos Gebärdensprachdolmetscher eingeblendet. Alle Informationen werden zudem in einfacher Sprache verfügbar gemacht. Neben der Information vor dem Impftermin wird dafür gesorgt, dass auch in den Impfzentren genügend Gebärdensprachdolmetscher anwesend sind, die auf die Fragen der Menschen eingehen können. Eine umfassende Information für Menschen mit einer Behinderung (oder Vorerkrankung) erfolgt vor Ort.
2.Die individuelle Priorisierung einzelner Menschen, die z. B. mit einer Behinderung leben, ohne auf Pflegeheime angewiesen zu sein, wird verbessert. Das Gremium, das diese Entscheidung trifft, wird aufgestockt, um alle Fälle zeitnah bearbeiten zu können.
3.Angehörige behinderter Menschen werden zeitgleich mit diesen geimpft.“
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Zu 1.: Das Informationsangebot, das die Landeshauptstadt München (LHM) in ihrem Internetauftritt zur Verfügung stellt (https://www.muenchen.de/corona#Impfung), ist nicht nur in 18 Fremdsprachen verfügbar,sondern umfasst auch Informationen in Leichter Sprache sowie Videos in Gebärdensprache.
Das Impfzentrum kommt Menschen mit Behinderung in ihren individuellen Bedürfnissen selbstverständlich entgegen, so gut es irgend geht. Im Allgemeinen wird es aber empfehlenswert sein, wenn sich Menschen mit Behinderung an ihre Hausarztpraxen wenden, die bereits seit April 2021 ihrerseits Impfungen vornehmen. Dort ist die*der Patient*in mit ihren*seinen Einschränkungen bekannt und es kann auf ihre*seine Bedürfnisse, auch im Zusammenhang mit der Impf-Aufklärung, noch besser eingegangen werden als im Impfzentrum.
Zu 2. und 3.: Infolge der zusätzlichen Einbindung weiterer Akteur*innen in das Impfgeschehen, insbesondere der bereits oben genannten Hausarztpraxen, der Einbindung von Alten- und Servicezentren, mobiler Impfteams sowie gezielter Aktionen, mit denen die Impfangebote zu den Menschen gebracht wurden und weiterhin werden, und ferner der Verfügbarkeit ausreichender Mengen an Impfdosen konnte die vormalige Priorisierung bereits vor geraumer Zeit beendet werden.
Grundsätzlich war und ist es der LHM wichtig, dass Angehörige besonders vulnerabler Gruppen so schnell wie möglich in den Genuss einer Impfung kommen. Sollten Menschen mit Behinderung noch nicht geimpft sein, aber eine Impfung wünschen, ist ihnen jederzeit eine Terminvereinbarung möglich. Infolge der entfallenen Priorisierung können auch Impftermine begleitender Angehöriger parallel vereinbart werden.
Das Antwortschreiben ist mit dem Behindertenbeirat abgestimmt.