Während der Messe IAA MOBILITY 2021 vom 7. bis 12. September ist in der Landeshauptstadt mit zahlreichen Demonstrationen und Protesten zu rechnen. Das Kreisverwaltungsreferat steht als Versammlungsbehörde mit den jeweiligen Organisatoren in Kontakt und hat die Aufgabe, in jedem Einzelfall sorgsam zwischen dem Versammlungsrecht und möglicherweise gegenläufigen Interessen der Öffentlichkeit, Sicherheitsbelangen und dem Infektionsschutz abzuwägen. Auf der Theresienwiese will ein Bündnis verschiedener Organisationen während der gesamten sechs Messetage ein Protestcamp mit Übernachtung von bis zu 1.500 Personen als Dauerdemo durchführen, verbunden mit einer entsprechenden Zahl an Schlaf- und Gemeinschaftszelten sowie weiterer Infrastruktur.
Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Vor allem Samstag, der 11. September, ist für München in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung. Am voraussichtlich besucherstärksten Tag der IAA mit zehntausenden Besucherinnen und Besuchern nicht nur in den Messehallen, sondern auch auf den Open Spaces in der Innenstadt, stehen zwei Großdemos an. Eine Radsternfahrt auf 16 Routen durch das Stadtgebiet mit mehr als 30.000 Personen und ein Demozug zu Fuß mit rund 10.000 Personen durch die Innenstadt. Beides bedeutet zahlreiche Straßensperren. Und beides hat zum Ziel die Theresienwiese, wo die gemeinsame Schlusskundgebung stattfinden soll und auch das Protestcamp durchgeführt wird. Noch haben wir keine abschließenden Auflagenbescheide erlassen. Ziel bleibt es, in Kooperation mit den Veranstaltern und im Schulterschluss mit der Polizei vertretbare Lösungen im Sinn der gesamten Stadtgesellschaft zu finden. Daran arbeiten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit hohem persönlichem Einsatz rund um die Uhr.“
Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Rechtsgut mit Verfassungsrang. Nur bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit kann eine Demonstration beschränkt oder als letztes Mittel sogar verboten oder aufgelöst werden. Beschränkungen oder Verbote benötigen als Grundlage eine auf Tatsachen beruhende Gefahrenprognose. Es muss eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konkret vorliegen. Es reicht nicht, dass sie lediglich nicht ausgeschlossen werden kann. Nach aktuellem Stand ergeben weder die Gefahrenprognosen für eine der angemeldeten Demonstrationen noch für das Protestcamp eine so konkrete unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, dass eine Untersagung gerechtfertigt wäre.
Bestehenden Sicherheitsbedenken wird allerdings mit verschiedenen Beschränkungen begegnet. Für die Radsternfahrt wurde zum Beispiel schon im Vorfeld die Durchführung auf Autobahnen untersagt, für den Demozug zu Fuß eine alternative Route festgelegt und beim Protestcamp werden klare Festlegungen zum Infektionsschutz getroffen.