Behindertengerechter Viktualienmarkt
Antrag Stadtrat Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 15.10.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf, den Viktualienmarkt behindertengerecht auszubauen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i. V. m. der Betriebssatzung der Markthallen München (MHM) dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Weg erfolgt.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung aufgrund von krankheits- und urlaubsbedingter Abwesenheit der Sachbearbeiterin bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 15.10.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Den MHM liegt es sehr am Herzen, dass der Viktualienmarkt ein Markt für alle und als solcher auch für alle zugänglich ist. Die Anforderungen für die barrierefreie Ausgestaltung des Viktualienmarktes wurden mit dem Städtischen Beraterkreis Barrierefreies Planen und Bauen deshalb im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung zur Sanierung des Marktes abgestimmt (siehe auch Anlage 2 der Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11709 vom 27.6.2018 – Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsuntersuchung).
Die Anforderungen sind in das Nutzerbedarfsprogramm eingeflossen, auf dessen Grundlage das Baureferat die Planungen für die umfassende und bestandsnahe Sanierung des Viktualienmarktes durchführt. Die Belange der Barrierefreiheit werden auf dem Viktualienmarkt in situationsgerechter Weise selbstverständlich in Planung und Realisierung berücksichtigt.
Die Errichtung von barrierefreien Sanitäranlagen für Besucher*innen hat dabei höchste Priorität. Es ist geplant, diese Anlagen im Rahmen der ersten Bauabschnitte zu verwirklichen.
An einer Lösung zum Aufstellen von mobilen, barrierefreien Toilettenmodulen durch die MHM wird derzeit zusätzlich gearbeitet. Bei einer Ortsbegehung im Frühjahr 2021 mit einigen Mitgliedern des Bezirksausschusses 1 (Altstadt-Lehel) sowie dem Behindertenbeirat – Facharbeitskreis Mobilitätwurden potentielle Örtlichkeiten in Augenschein genommen und kurzfristige, temporäre Möglichkeiten besprochen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.