Beleuchtung des öffentlichen Raums auf dem Viktualienmarkt verbessern
Antrag Stadträte Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 20.1.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf, die Beleuchtung des öffentlichen Raums auf dem Viktualienmarkt zu verbessern.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i. V. m. der Betriebssatzung für die Markthallen München (MHM) dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Weg erfolgt.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung aufgrund von krankheits- und urlaubsbedingter Abwesenheit der Sachbearbeiterin bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 20.1.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Auch aus Sicht der MHM besteht Optimierungsbedarf bzgl. der Lichtsituation am Viktualienmarkt.
Durch die MHM wurde deshalb ein Beleuchtungsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses unterteilt den Viktualienmarkt in Bereiche mit guter, optimierungsbedürftiger und zu heller Ausleuchtung. Im Rahmen der anstehenden Sanierung des Marktes werden diese Punkte aufgegriffen und fließen bereits in die Planungen ein.
Um zwischenzeitlich die Beleuchtungssituation dennoch zu verbessern, wurden bereits punktuelle Maßnahmen ergriffen. Etwa dient die zusätzliche Beleuchtung des Winterzaubers an Laternen, dem Maibaum, dem Müllhaus und den Eingangstoren dazu, den Viktualienmarkt in der dunklen Jahreszeit besser auszuleuchten. Auch das nächtliche Anstrahlen der Brunnen hat die Helligkeit am Markt verbessert.
Bei einer Ortsbegehung mit einigen Mitgliedern des Bezirksausschusses 1 (Altstadt-Lehel), der Frauenbeauftragten sowie dem Behindertenbeirat – Facharbeitskreis Mobilität wurden die Örtlichkeiten in Augenscheingenommen und weitere kurzfristige, temporäre Lösungen besprochen. Davon wurden bereits in der Abteilung I zwei weitere Licht-Spots in einem dunkleren Bereich umgesetzt. Zwischen den Abteilungen I und II wurden durch das Baureferat (BAU) sowie die MHM die vorhandenen Lichtquellen geprüft und festgestellt, dass diese ohne Einschränkungen funktionieren. In der Abteilung VI wurde die Ausrichtung einiger Schilder angepasst, um die Lichtquellen für den Markt nicht zu beeinträchtigen. Des Weiteren stehen die MHM in engem Kontakt mit BAU, Abteilung Straßenbeleuchtung, um schnellere Lösungen, z. B. für ausgefallene Straßenbeleuchtungen zu finden. So sind schon erste Erfolge zu vermelden.
Die Optimierung der Beleuchtung ist laufendes Geschäft der MHM. Dabei gilt es, Kosten und Nutzen temporärer Lösungen angesichts der anstehenden Sanierung abzuwägen. Die Verkehrssicherheit, die Barrierefreiheit, die Sicherheit für alle Marktbesucher*innen sowie die Einwirkungen auf die Anwohner*innen werden dabei betrachtet. Wegen mit Vorbauten und Markisen versehenen Marktständen, Bäumen und Leitungssträngen kann es vor der Gesamtsanierung nur Einzelfalllösungen geben. Da die Sanierung des Marktes mit umfangreichen baulichen Eingriffen und Veränderungen einhergeht, kann eine optimale Verbesserung erst im Rahmen der Sanierungsplanung durch eine ganzheitliche Beleuchtungsplanung erfolgen.
Die Anforderungen für die barrierefreie Ausgestaltung des Viktualienmarktes wurden auch mit dem Städtischen Beraterkreis Barrierefreies Planen und Bauen im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung abgestimmt (siehe auch Anlage 2 der Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11709 vom 27.6.2018 – Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsuntersuchung). Die Anforderungen sind in das Nutzerbedarfsprogramm eingeflossen, auf dessen Grundlage das BAU die Planungen für die umfassende und bestandsnahe Sanierung des Viktualienmarktes durchführt. Die Belange der Barrierefreiheit werden auf dem Viktualienmarkt in situationsgerechter Weise selbstverständlich in Planung und Realisierung berücksichtigt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.