Die noch vorhandenen Taxistandplätze in der Innenstadt erhalten
Antrag Stadtrat Andreas Babor (CSU-Fraktion) vom 5.6.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. In Ihrem Antrag fordern Sie, die noch vorhandenen Taxistandplätze in der Innenstadt zu erhalten.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Grundsätzlich kann mitgeteilt werden, dass die Taxistandplätze sowohl innerhalb als auch außerhalb der Innenstadt immer im Einzelfall nach Bedarfsmeldung bzw. auf Antragstellung der Taxi München eG geprüft werden. Dabei wird neben dem Polizeipräsidium München, Abteilung E4, der zuständige Bezirksausschuss angehört.
In der Bezirksausschusssatzung, Stand 29.4.2020, ist grundsätzlich die Festlegung, Änderung oder Auflassung von Taxistandplätzen geregelt. Mit Wirkung vom 3.12.2007 wurde durch den Oberbürgermeister den Bezirksausschüssen u.a. die Vollmacht erteilt, über die o.g. Angelegenheit selbst zu entscheiden.
Die Entscheidung über die Festlegung, Änderung oder Auflassung von Taxistandplätzen liegt somit nicht beim Kreisverwaltungsreferat, sondern wurde an die jeweiligen Bezirksausschüsse delegiert.
Zu dem o.g. Antrag wurde die Taxi München eG am 17.6.2020 durch KVR-I/333 um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 22.6.2020 übermittelte die Taxi München eG das Antwortschreiben.
Folgende Stellungnahme wurde hierzu abgegeben:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit, zu dieser Stadtratsanfrage Stellung beziehen zu dürfen. Wir möchten die Gelegenheit nützen aufzuzeigen, mit welchen Problemen das Taxigewerbe konfrontiert ist, wenn es um die Taxistandplätze geht.
Es fängt im Grundsatz schon damit an, dass in den Köpfen leider zu vieler städtischer Planer noch nicht verankert ist, dass das Taxigewerbe kein Anhängsel städtischen Verkehrs, sondern per Gesetz ein Teil des ÖPNV ist. Bei Planungen wird stets großzügig auf die großen blauen Fahrzeuge geachtet. Die kleinen gelben Fahrzeuge klemmt man, wenn überhaupt, irgendwo an die Kante. Wir meinen, es muss ein grundsätzliches Umdenken bei städtischen Planungen stattfinden.
Wir leben in einer Zeit, in der der öffentliche Verkehrsraum immer weniger wird. Das zieht eine entsprechende Um- und Neuverteilung nach sich. Ein Umdenken bei Verkehrsteilnehmern hin zu alternativen Mobilitäten einhergehend mit dem Ausbau dieser Mobilitäten ergibt deutliche Veränderungen des gesamten Verkehrsraumes und des Verkehrsgeschehens. Wir müssen jedoch feststellen, dass die Taxi-München eG als Vertreterin des Münchner Taxigewerbes einen zähen Kampf führen muss, um Taxi Standplätze zu erhalten oder sogar neue ausgewiesen zu bekommen.
Die Taxifahrer sind entweder Unternehmer oder angestellte Fahrer. Sie sind dort, wo der Kunde ist, weil dies ihr ‚Broterwerb‘ ist. Oft genug erreichen uns Beschwerden, dass die Taxis verkehrsbehindernd oder gar störend herumstehen. Das ist nicht zu verdenken. Denn an solchen Stellen ‚geht das Geschäft‘. Daraus ergibt sich ein Fahrzeugumlauf, welcher natürlich stets neue Fahrzeuge nach sich zieht. Und genau hier setzt unsere Forderung an, dass Taxi Standplätze nach den tatsächlichen Erfordernissen ausgerichtet sein müssen. Oft genug werden sie abgelehnt, weil Parkplätze erhalten bleiben müssen.
Wir treffen auf das zweite Fehlurteil: ‚da steht ja nie ein Taxi‘. Im Vergleich zu Bushaltestellen, welche z.B. bei einem 10-Minuten-Takt nur sechsmal pro Stunde für jeweils eine halbe Minute angefahren werden, stehen Taxis manchmal Stunden am Standplatz und warten auf einen Auftrag. Bei entsprechenden geschäftlichen Zeiten sind diese unterwegs und der Standplatz ist verwaist. Niemand würde auf die Idee kommen, eine 22-Meter-Bushaltestelle infrage zu stellen, welche 57 Minuten pro Stunde, nachtsüber mehrere Stunden hinweg, unbenutzt ist. In diese Länge passen vier Taxis.
Taxis brauchen ihre Anfahrtszonen. Entweder zur Bereitstellung, um nicht im Viertel ‚kreisen‘ zu müssen, oder um Fahrgäste aussteigen zu lassen. Dies muss als Selbstverständlichkeit angesehen werden.
Die Münchner Innenstadt ist eine hoch geschäftige Zone. Hier werden die meisten Taxis pro Tag benötigt. Nach dem Wegfall des ‚Beck-Standes‘ am Marienplatz mussten sich diese Taxis andere Stellen suchen, um präsent zu sein. Dies führte zu einem Überlauf im Tal. Die Probleme der meist zu vielen Taxis (die Corona-Zeit einmal außer Acht gelassen) sind sicher auch dem Rathaus bekannt.
Die Ausweitung der Fußgängerzone in der Dienerstraße ist im Rahmen der städtischen Planung richtig. Dass dort auch die Taxis erhalten bleiben sollen, haben wir aus dem Rathaus dankbar zur Kenntnis genommen. Die städtischen Planer haben aber den Standplatz auf drei Fahrzeuge reduziert. Offensichtlich wäre eine andere Lösung nicht möglich gewesen. Wir wurden hierzu zwar verständigt, waren aber in die Lösungsfindung nicht eingebunden. Wir möchten als Vergleich nur darstellen, was passieren würde, wenn die Planer eigenmächtig eine 22-Meter-Bushaltestelle für einen Buszug auf die andere Straßenseite verlegen und auf zwölf Meter verkürzen würden. Das wäre wohl undenkbar.
Unsere am selben Tag erhobene Intervention bei der Verkehrsbehörde (KVR) erbrachte schon vier Tage später einen Ortstermin. Diese Zusammenarbeit funktioniert hervorragend. Es wurde eine Lösung gefunden, bei welcher in der gleichen Straße nun sieben Taxis Aufstellung finden. Wenn eines Tages die Schrammerstraße wieder offen ist, verlegen wir gerne dorthin und die Dienerstraße kann komplett den Fußgängern übergeben werden.
Möglicherweise hat sich das Problem mit den Taxistandplätzen bis in zehn Jahren von selbst erledigt, wenn man dem Bundesverkehrsminister weiterhin erlaubt, das Taxigewerbe gegen die Wand zu fahren. Dann allerdings fahren Tausende Privat-Pkw unter dem Deckmantel ‚Pooling‘ leer in der Stadt herum auf der Suche nach Kundschaft.
Wir hoffen, diese hier aufgezeigten Grundsätze und Beispiele verdeutlichen, dass in der Innenstadt die Ausweisung von Taxistandplätzen die gleiche Priorität haben muss wie die Ausweisung von Bushaltestellen oderZugängen zur U-Bahn. Wir alle sind ÖPNV. Die Taxi-München eG wird stets Ihr kompetenter Ansprechpartner sein.“
Am 16.3.2020 stellte die Taxi München eG beim Kreisverwaltungsreferat einen Antrag auf einen zweiten Taxi-Standplatz am Max-Joseph-Platz.
Dieser lautete wie folgt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
am Max-Joseph-Platz, Nordseite der Maximilianstraße direkt am Rondell, befindet sich ein Taxistandplatz. Dieser Platz ist hoch frequentiert, was viele weitere Taxis anzieht. Diese stellen sich allerdings sehr häufig rückwärtig in die Bushaltestellen der Rundfahrtunternehmen. Schon seit Jahren und sehr häufig monieren die Unternehmen diese Unsitte. Leider ist sie aber nicht abstellbar. Die Nachfrage ist vorhanden, der Taxidruck hoch. Die Taxis sind nun mal da.
Sie können auch nicht einfach ‚vertrieben‘ werden. Wir haben unsererseits immer wieder per Mitteilungen auf den Datenfunk, im Taxikurier, soziale Medien und andere Weise versucht zu erreichen, dass die Taxler die Bushaltestellen frei halten. Leider ohne jeden Erfolg. Wir selbst sind mit dieser Situation unzufrieden.
Soweit die Planungen des Rathauses als gesichert angesehen werden dürfen, soll die Dienerstraße bis zur Schrammerstraße als Fußgängerzone ausgewiesen werden. Dadurch würde der sehr gut frequentierte Taxistandplatz in der Dienerstraße wegfallen. Dies wäre nun schon der zweite Standplatz (neben dem ehemaligen ‚Beck‘-Stand), welcher nahe des Rathauses aufgelöst wird. Ein Ersatz wurde schon hierfür nicht gestellt. Dementsprechend ist das Aufstellchaos im Tal am Alten Rathaus groß. Mit Wegfall der Dienerstraße wird es noch größer. Die Taxis sind da, das Geschäft auch. Also stehen sie da, wo der Kunde ist.
Nebenbei möchten wir die Schrammerstraße in Erinnerung behalten. Dort befindet sich per Aktenlage immer noch ein Taxi Standplatz, auch wenn er viele Jahre nicht genutzt wurde und sich hier aktuell eine Baustelle befindet. Wenn diese Straße in weiterer Zukunft wieder dem allgemeinen Verkehr ungehindert zur Verfügung gestellt wird, werden wir beantragen, den vergangenen Standplatz in der Schrammerstraße an die Dienerstraße zu verschieben.
Die Taxis müssen eine Möglichkeit erhalten, sich aufstellen zu können. Als Lösungsvorschlag stellen wir den Antrag, einen zweiten Taxi-Standplatz amMax- Joseph-Platz, Maximilianstraße Südseite in der Parkbucht vor dem Palais Toerring-Jettenbach einzurichten. Hier ist Platz für fünf Fahrzeuge. Wir gehen davon aus, dass damit das Problem der Aufstellung in den Bushaltestellen so gut wie gelöst ist. Eine andere Möglichkeit sehen wir nicht. Der weitere Parkbereich mit dem Parkscheinautomaten wäre unberührt.“
Um die geschilderte Situation am Max-Joseph-Platz zu entschärfen, wurde der Antrag der Taxi München eG durch das Kreisverwaltungsreferat befürwortet.
Der Bezirksausschuss des 1. Stadtbezirkes (Altstadt-Lehel) befasste sich in seiner Sitzung am 28.5.2020 mit der o.g. Angelegenheit und beraumte einen Ortstermin mit der Taxi München eG und dem KVR für den 8.7.2020 an, um die geplanten Taxiaufstellflächen im Konzept der autoreduzierten Altstadt abzufragen. Die Taxi München eG erläuterte nochmals vor Ort die Belange der „Taxler“. Eine Entscheidung von Seitens des Bezirksausschusses wurde dabei nicht getroffen.
In seiner Sitzung am 22.09.2020 wurde durch den Bezirksausschuss entschieden, dass keine Erweiterung der Taxistellplätze vorgenommen werden soll, da diese die Situation kaum entschärfen würde.
In der Bürgerversammlung des 1. Stadtbezirkes (Altstadt-Lehel) wurde am 7.6.2018 der Antrag gestellt, dass der an der Nordseite der Hermann-Sack-Straße vorhandene Taxistandplatz entfernt und die betreffende Fläche künftig als Parkraum zur Verfügung gestellt wird.
Das Kreisverwaltungsreferat hat die Taxi München eG als Interessenvertreterin des Taxigewerbes um eine Stellungnahme zur vorliegenden Empfehlung der Bürgerversammlung gebeten. Die Taxi München eG hat darauf mitgeteilt, dass der Taxistandplatz in der Hermann-Sack-Straße in der Tat von Taxen nicht angefahren wird. Grund hierfür ist die schlechte Sichtbarkeit der Taxen von der Sendlinger Straße aus, weshalb es am dortigen Taxistandplatz keine Einsteiger mehr gibt. Die Taxi München eG hat daher beantragt, die Platzierung des Taxistandplatzes und der benachbarten Fahrradabstellanlage zu tauschen, so dass künftig das erste Taxi an der Ecke Sendlinger Straße stehen wird. Falls diese Maßnahme nicht zu einer vermehrten Bereitstellung von Taxen an diesem Taxistandplatzes führen sollte, würde die Taxi München eG letztendlich eine Auflösung befürworten.
Der Bezirksausschuss hat in seiner Sitzung am 17.3.2020 einen Tausch des Taxi-Standortes mit den Fahrradabstellflächen abgelehnt. Sollte der Taxi-betreiber den Taxistand aufgeben, würde der Bezirksausschuss an dieser Stelle eine „Ladezone für Paketlieferanten“ befürworten. Diese Entscheidung wurde dem Kreisverwaltungsreferat auf Nachfrage am 27.8.2020 mitgeteilt.
Die Taxi München eG wurde durch das Kreisverwaltungsreferat am 31.8.2020 über das Ergebnis informiert. Mit Schreiben vom 16.9.2020 teilte die Taxi München eG mit, dass der Taxistandplatz in der Hermann-Sack-Straße aufgelöst werden kann, nachdem ein Tausch des Taxi-Standortes mit den Fahrradabstellflächen vom Bezirksausschuss abgelehnt wurde.
Das Kreisverwaltungsreferat hätte einen „Tausch“ für möglich erachtet, nachdem die Sendlinger Straße zur Fußgängerzone umgestaltet wurde und der dortige Taxistandplatz weggefallen ist. Zuständig für die Entscheidung ist allerdings der Bezirksausschuss und Gründe, die die Aufhebung dessen Beschlusses erforderlich machen, waren nicht ersichtlich.
Selbstverständlich wird das Kreisverwaltungsreferat weiterhin bei Anträgen für geeignete Taxistandplätze in der Innenstadt sowie der geplanten Umsetzung der „autofreien Altstadt und des Altstadtrings“ die Belange des Taxigewerbes bestmöglich unterstützen.
Wie bereits eingangs schon erwähnt, liegt aber letztendlich die Entscheidung über die Festlegung, Änderung oder Auflassung von Taxistandplätzen somit nicht beim Kreisverwaltungsreferat, sondern ausschließlich bei den jeweils zuständigen Bezirksausschüssen.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen bzw. erledigt ist.