Bildung geht durch den Magen VI – Zusätzliche gemeinsame Mahlzeiten auch in Kindergärten Bildung geht durch den Magen VII – Frisches Obst und Gemüse an städtischen Kindertageseinrichtungen Bildung geht durch den Magen VIII – Versorgungsberatung für nicht- städtische Kindertageseinrichtungen
Anträge Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Isabella Fiorentino-Wall, Haimo Liebich, Cumali Naz und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Fraktion) vom 14.2.2020
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 14.2.2020 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
1. Zu Stadtratsantrag Nr. 14-20/A 06792 Bildung geht durch den Magen VI – Zusätzliche gemeinsame Mahlzeiten auch in Kindergärten
In diesem Antrag regten Sie an, die Verpflegung in städtischen Kindergärten um weitere gemeinsame Mahlzeiten mit jeweils mindestens einer Obst- oder Gemüsekomponente zu erweitern.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
In allen städtischen Kindergärten wird den Kindern eine Mittagsverpflegung im Verpflegungssystem Tiefkühl-Mischküche angeboten. Hierzu zählt neben einer warmen Speise auch ein Anteil an selbst zubereiteter, frischer Komponente. In der Regel werden Salate, Rohkost sowie Nachtisch, z.B. als frisches Obst, angeboten. Auf Grund dieser Vorgabe sind sowohl der für die Kindertageseinrichtungen vorhandene Wareneinsatz wie auch die Personalberechnung im hauswirtschaftlichen Bereich ausgelegt. Zusätzliche kleine Mahlzeiten in Form von Obst- und Gemüsesnacks werden, soweit es möglich ist, als pädagogisches Angebot gereicht.Die noch aus den 1970er Jahren stammende Kindergartentasche, gefüllt mit selbst mitgebrachter Verpflegung, verliert immer mehr an Bedeutung. Die Tradition, Essen zu Hause vorzubereiten, um dieses dann in die Kindertageseinrichtung mitzunehmen, ist u.a. aus Sicht vieler Eltern nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus ist an vielen Kindertageseinrichtungen, die in Gebieten mit hohem sozialen Handlungsbedarf liegen, der Lebensmittelbedarf zu Beginn der Woche bzw. am Ende der Woche stark erhöht, da nicht in allen Familien am Wochenende für eine kalorisch ausreichende wie ernährungsphysiologisch hochwertige Verpflegung gesorgt werden kann.
Im Rahmen eines durch den Geschäftsbereich KITA des Referats für Bildung und Sport im Jahr 2013 gestarteten Projekts zum „Personellen Versorgungsmanagement“, das u.a. zum Ziel hatte, ein neues Stellenbemessungstool für den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung zu entwickeln, konnten in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich A und dem Personal- und Organisationsreferat auch erste Kostendaten für ein Frühstücks- bzw. Brotzeitangebot in Kindergärten, Horten und Häusern für Kinder1 ermittelt werden. Hierfür wurde in einer festgelegten vierzehntägigen Projektphase an allen teilnehmenden Pilotstandorten (insgesamt 26 Kindertageseinrichtungen) ein Frühstücksangebot umgesetzt. Die Rezepturen wie Speisepläne wurden für alle Kindertageseinrichtungen standardisiert. So konnten valide Daten zu Wareneinsatzkosten wie auch Personalkosten für dieses zusätzliche Angebot erfasst werden.
Grundsätzlich wurden alle erhobenen Projektdaten qualitätsgesichert und plausibilisiert. Die Anforderungen an die Methodik der Erhebung und die Systematik sind mit dem Personal- und Organisationsreferat abgestimmt und abgesichert.
Der standardisierte Frühstücksplan entspricht den Empfehlungen für die Zwischenverpflegung des Qualitätsstandards für die Mittagsempfehlung (DGE) und den Frühstücksempfehlungen der Optimierten Mischkost (opti-MIX®) des Forschungsinstituts für Kinderernährung.
Aus den Daten zu den Wareneinsatzkosten lässt sich ableiten, dass ein Frühstück, das analog des Angebots in den Kinderkrippen und Häusern für Kinder im Altersbereich U3 die Vorgaben der o.g. Fachgesellschaften erfüllt, pro Kind und Tag ca. 1 Euro kostet. Das bedeutet, dass für die zur Zeit ca. 15.000 Kindergartenkinder (in 164 städtischen Kindergärten und 68 Häusern für Kinder im Altersbereich Ü3) pro Tag ein zusätzlicher Wareneinsatz von 15.000 Euro bzw. rund 3,3 Mio. Euro pro Jahr notwendig wären.Das Projekt „Optimierung der hauswirtschaftlichen Versorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen“ wird weitere Daten zu den Wareneinsatzkosten, hier für die Mittagsverpflegung, liefern. Sollte hier die Möglichkeit bestehen, über geringere Wareneinsatzkosten für vorgefertigte Tiefkühlmenükomponenten finanzielle Ressourcen für den Wareneinsatz in der Frischkost zu generieren, könnte dies möglicherweise auch für ein Frühstücksangebot genutzt werden. Hierzu wird dem Stadtrat über den aktuellen Projektfortschritt bis 2022 erneut berichtet. Die Projektlaufzeit ist auf fünf Jahre angelegt und endet am 31.12.2024.
Die zusätzlichen Personalstunden für ein Frühstücksangebot ergeben sich hauptsächlich aus den Zeiten für die Speiseplanung, die Lebensmittelbestellung, die Zubereitung und den Spülaufwand. Im Rahmen des Projektes „Personelles Versorgungsmanagement“ erfolgte die Erörterung und Festlegung der Zeitwerte je Aufgabe als Kalkulationsbasis für das Stellenbemessungstool. So können für diese einzeln genannten Aufgabenpakete genaue Zeitvorgaben für ein Frühstücksangebot abgelesen werden.
Aus dem aktuellen Jahresmittelbetrag für eine*n angelernte*n hauswirtschaftliche Mitarbeiter*in (Entgeltgruppe E2Ü: 44.770 Euro) ergibt sich ein Mehraufwand von 8.310 Euro pro Jahr. In der Annahme, dass an allen bestehenden 164 städtischen Kindergärten und 68 Kindergartenkindergruppen in Häusern für Kinder im Altersbereich Ü3 die Wochenarbeitszeit der hauswirtschaftlichen Mitarbeiter*innen für ein Frühstücksangebot erhöht werden müsste, kann ein Gesamtbetrag von ca. 2 Mio. Euro pro Jahr qualifiziert geschätzt werden.
2. Zu Stadtratsantrag Nr. 14-20/A 06793 Bildung geht durch den Magen VII – Frisches Obst und Gemüse an städtischen Kindertageseinrichtungen
In diesem Antrag regten Sie an, das Referat für Bildung und Sport damit zu beauftragen, an allen städtischen Kindertageseinrichtungen frisches Obst und Gemüse für die betreuten Kinder zur Verfügung zu stellen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Durch den weiterhin kontinuierlich steigenden Ausbau der Kindertageseinrichtungen und die längeren Verweilzeiten der Kinder nimmt auch ihre ganztägige gesunde Versorgung weiterhin an Bedeutung zu. Das beinhaltet, dass die betreuten Kinder über alle Altersstufen hinweg nicht nur das Mittagessen in der Kindertageseinrichtung einnehmen, sondern in der Regel auch Zwischenmahlzeiten, wie ein zweites Frühstück und die Nachmittagsbrotzeit.In städtischen Kinderkrippen und städtischen Häusern für Kinder mit Kindern (HfK) ab der neunten Lebenswoche wird seit 1989 (Kinderkrippen) bzw. 2000 (HfK) eine ganztägige Verpflegung, bestehend aus Frühstück, Mittagessen und Brotzeit angeboten. In städtischen Kindergärten, Horten und Häusern für Kinder ab dem Kindergartenalter1 wird ausschließlich ein Mittagessen angeboten. Das bedeutet, dass die Kinder in der Regel ein zweites Frühstück sowie ggf. eine Nachmittagsbrotzeit von zuhause mitbringen, da dieses in der Kindertageseinrichtung nicht angeboten wird.
Grundlage hierfür bilden die Vorgaben zum „Essen und Trinken“ in den Basisstandards zur inklusiven Bildung, Erziehung und Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen. Hier wird das regelmäßige Angebot an frischem Obst, frischem Salat oder Rohkost unter den Standardvorgaben benannt. In der Praxis bedeutet das, dass allen Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen zum Mittagessen, im Falle einer ganztägigen Verpflegung auch zu Frühstück und Brotzeit, frisches Gemüse und Obst angeboten wird. Dies ist über den Lebensmittelwareneinsatz, der für jedes Kind an jedem Tag zur Verfügung steht, eingerechnet. Für alle weiteren zusätzlichen Angebote an Gemüse und Obst können in der Finanzierung der Lebensmittel Förderprogramme wie z.B. das EU-Schulprogramm genutzt werden.
Das EU-Schulprogramm soll die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen. Für das Kindertageseinrichtungsjahr 2017/2018 sind alle städtischen Kindertageseinrichtungen über die aktuellen Neuerungen im EU-Schulprogramm von der Trägerleitung informiert worden.
Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder bis zum Schuleintritt erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst, Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte. Das EU-Schulprogramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert.
Die kostenlose Abgabe erfolgt ausschließlich über zugelassene Lieferanten (www.schulprogramm.bayern.de). Der Abschluss eines Liefervertrages mit dem ausgewählten Lieferanten wird empfohlen. Ein Wechsel des Lieferanten ist grundsätzlich nur schulquartalsweise möglich.
Die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder wird nur einmal für das gesamte Kindertageseinrichtungsjahr über das offizielle Meldeblatt gemeldet.Kinder in Kindergärten und Häusern für Kinder, die am Stichtag 1. August 2019 in der Einrichtung für das Kindertageseinrichtungsjahr 2019/2020 registriert sind bzw. eine Platzzusage hatten und mindestens drei Jahre alt waren, konnten gemeldet werden. Vorschul-Kinder, die im September 2019 in die Schule wechselten, wurden nicht mitgezählt.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Kinderhorte und -krippen, Netze für Kinder, Mittagsbetreuung, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien sowie nicht regelmäßig besuchte Einrichtungen wie z.B. Schullandheime oder Krankenhausschulen.
Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, genauer das Kompetenzzentrum Förderprogramme, ist für die Zulassung der Lieferanten im EU-Schulprogramm und die verwaltungstechnische Abwicklung des EU-Schulprogramms in Bayern zuständig. Von dort wurde bestätigt, dass im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 2.544 Kinder in 44 städtischen Kindertageseinrichtungen am EU-Schulprogramm teilgenommen haben. 33 Kindertageseinrichtungen erhielten Obst/Gemüse und Milch/Milchprodukte, acht nur Milch/Milchprodukte und sechs nur Obst/Gemüse. Im laufenden Schuljahr planen ca. 47 Kindertageseinrichtungen mit 2.693 Kindern teilzunehmen.
Den städtischen Kindertageseinrichtungen ist die Möglichkeit bekannt, Waren durch Förderprogramme beziehen zu können. Leider ist der Förderantrag, der von jeder einzelnen Einrichtung selbstständig unter Berücksichtigung der Stichtagsvorgaben, recht aufwändig, so dass bisher die Abnahme zurückhaltend erfolgt.
Denn Grundsatz der Förderung für Kindertageseinrichtungen ist, dass nur Kinder, die am Stichtag 1. August mindestens drei Jahre alt sind und noch nicht die Schule besuchen, gefördert werden. Das bedeutet, dass in den städtischen Kindertageseinrichtungen u.a. folgende Kinder nicht berücksichtigt werden:
-Kinderkrippenkinder,
-Kinder im Kindergarten, die noch nicht 3 Jahre alt sind,
-Schulkinder.
Für Kinder in Grund- und Förderschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4) übernimmt die Beantragung der Förderung die jeweilige Schule.
Darüber hinaus gilt es in altersgemischten Kindertageseinrichtungen, z.B. den Häusern für Kinder mit Altersbereich U3, genau zu identifizieren, welche Kinder die o.g. Kriterien erfüllen und dann über das EU-Schulprogramm förderfähig sind.Deshalb arbeitet der Städtische Träger aktuell an einer EDV-gestützten Bestelllösung, um die Beantragung von Gemüse und Obst aus dem EU-Schulprogramm unter Berücksichtigung des Stichtags 1.9. mit wenig Aufwand für die Einrichtungsleitungen umzusetzen. So kann die Teilnahme an diesem Programm intensiviert werden und gleichzeitig allen förderberechtigten Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen dieses gesundheitsförderliche Angebot zur Verfügung gestellt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass in den anderen, nicht teilnehmenden Kindertageseinrichtungen kein Obst angeboten würde. Im Rahmen des pädagogischen Angebots haben grundsätzlich alle Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen derzeit die Möglichkeit, Obst und Gemüse kennenzulernen und zu essen.
3. Zu Stadtratsantrag Nr. 14-20/A 06794 Bildung geht durch den Magen VIII – Versorgungsberatung für nicht-städtische Kindertageseinrichtungen
In diesem Antrag regten Sie an, das Referat für Bildung und Sport damit zu beauftragen, eine Beratung für nicht-städtische Kindertageseinrichtungen an allen städtischen Kindertageseinrichtungen zur Versorgung mit frischem Obst und Gemüse für die betreuten Kinder anzubieten.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Was und wie Kinder essen und trinken, spielt eine große Rolle für Gesundheit und Wohlbefinden. Die Essenssituationen so zu gestalten, dass es diesen Anforderungen entspricht, ist eine Aufgabe, der sich immer mehr Kindertageseinrichtungen stellen.
Es gibt in München, Bayern wie auch bundesweit eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Auf einige dieser Möglichkeiten wird im Folgenden eingegangen:
Im Geschäftsbereich KITA bietet die Fachberatung (KITA-FB) bereits jetzt für alle Träger in München zu vielen Themen rund um die Bewirtschaftung von Kindertageseinrichtungen Unterstützung an. So wurden in der Vergangenheit fachliche und gesetzlich geforderte Konzepte wie z.B ein Allergenmanagement-Konzept allen Münchner Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Über die Fachaufsicht der Abteilung Freie Träger (KI-TA-FT) werden Trägeranfragen zur z.B. veganen Ernährung im Kindesalter von der KITA-Fachberatung beantwortet. Auch sind im Fortbildungsprogramm des Pädagogischen Instituts hauswirtschaftliche Fortbildungen wie z.B. zur Speiseplangestaltung in der Kindertageseinrichtung aufgeführt, diedem hauswirtschaftlichen wie pädagogischen Personal der Kindertageseinrichtungen freier und gemeinnütziger Träger zur Verfügung stehen. Leider musste eine für dieses Jahr von der Fachberatung geplante Fachveranstaltung mit dem Titel „Bildungsort Esstisch“ auf 2021 verschoben werden. So stehen eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten der KITA-Fachberatung allen Münchner Trägern zu Verfügung. Weiterhin vermittelt die KITA- Fachberatung an weitere Beratungs- und Informationsstellen.
Darüber hinaus bietet die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Bayern zur Unterstützung das Coaching Kitaverpflegung an. Im kommenden Kindergartenjahr sollen bayernweit 40 Kindertageseinrichtungen ausgewählt werden, die von Januar 2021 bis Juli 2021 von der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung fachlich unterstützt und begleitet werden. Die Teilnahme am Coaching Kitaverpflegung wird vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finanziert und ist somit für alle Kindertageseinrichtungen kostenfrei. Darüber hinaus veranstaltet die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung regelmäßig Workshops für die Verpflegungsverantwortlichen in Kindertageseinrichtungen.
Auch das Angebot des KitaTreffs ermöglicht den Verpflegungsbeauftragten der ehemaligen Coaching-Kitas einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch und bietet aktuelle Informationen rund um die Kitaverpflegung. Einmal im Jahr wird von jeder Vernetzungsstelle in Bayern eine Fachtagung angeboten. Die für 2020 geplante Veranstaltung mit dem Motto „Genießen mit Verantwortung“ ist nach derzeitigem Stand auf Juli 2021 verschoben worden.
Bundesweit hat das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) den Auftrag, bereits vorhandene Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in deutschen Kindertageseinrichtungen und Schulen zu bündeln, zu koordinieren und weiterzuentwickeln, damit die Verantwortlichen vor Ort die passenden Instrumente an die Hand bekommen, um Ernährungsqualität für Kinder zu realisieren. Das NQZ hat hierzu viele hilfreiche Materialien online veröffentlicht.
Als Biostadt will München mehr biologisch erzeugte Lebensmittel auf den Teller bringen – allen voran bei Kindern und Jugendlichen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt und das Tollwood-Kulturfestival haben deshalb 2006 das Projekt „Bio für Kinder“ ins Leben gerufen. Viele Münchner Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen, Horte und andere Betreuungseinrichtungen konnten seither erfolgreich an dem Projekt teilnehmen. In der Regel ist eine Erhöhung des Bio-Anteils an eine Erhöhung des Gemüse- undObstanteils gekoppelt, denn nur so lässt sich kostengünstig mehr Bio einsetzen. Hierbei unterstützen erfahrene Bio-Mentorinnen und -Mentoren. Sie sind im gesamten Münchner S-Bahn-Netz zu Workshops und Schulungen unterwegs. Aktuell ist ein Leitfaden für alle Küchenfachkräfte, die Bio erfolgreich in Kindertageseinrichtungen und Schulen umsetzen wollen, auf der Tollwood-Homepage kostenfrei abrufbar.
Das EU-Schulprogramm steht allen Münchner Kindertageseinrichtungen zur Verfügung und soll die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in allen Münchner Kindergärten und Häusern für Kinder (Stichtagsregelung) erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst, Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte. Das EU-Schulprogramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert. Ansprechpartnerin hierfür ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme.
Durch das vorhandene, breite Unterstützungsangebot haben alle Kindertageseinrichtungen in München bereits jetzt vielfältige Möglichkeiten, entsprechende Beratung zur Verpflegung und hauswirtschaftlichen Versorgung anzufragen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
1 Kinderbetreuung für Kinder von drei Jahren bis Ende der Grundschulzeit