Öffentliche Fitnessanlagen in München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm, Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 9.7.2021
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 9.7.2021 Folgendes beantragt:
„Das Baureferat prüft die Einrichtung von öffentlichen Fitnessanlagen im Freien in Rücksprache mit den Bezirksausschüssen. In der Ausgestaltung sollen insbesondere Calisthenics-Anlagen berücksichtigt werden, die ein Training mithilfe des eigenen Körpergewichts ermöglichen. Das Baureferat schlägt den Bezirksausschüssen entsprechende Optionen zu Standorten, Sportanlagen und Kosten vor.“
Als Begründung führen Sie unter anderem an, dass öffentliche, moderne Fitnessanlagen ein wohnortnahes und niedrigschwelliges Angebot darstellen und daher in den Stadtbezirken gefördert werden sollen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 9.7.2021 teilen wir Ihnen jedoch Folgendes mit:
Fitnessanlagen sind ein Bestandteil des umfangreichen Sportangebotes in öffentlichen Grünanlagen für die diversen Bedarfe und unterschiedlichen Altersgruppen. So gibt es aktuell stadtweit mehr als 400 Sporteinrichtungen wie z.B. Bolzplätze, Skate-, Bike-, Street- und Basketballanlagen, Tischtennisplatten etc. Unter den Sportangeboten befinden sich 33 Fitnessanlagen, von welchen aktuell neun als Calisthenicsanlagen ausgebaut sind. Noch in diesem Jahr werden voraussichtlich weitere sechs Fitnessanlagen fertiggestellt, darunter fünf Calisthenicsanlagen. Weitere Anlagen sind in Planung.
Meistens entstehen neue Sport- und Fitnessangebote im Zuge der Neuanlage von Grünanlagen im Rahmen von städtebaulichen Entwicklungen, z.B. in Freiham und im Prinz-Eugen-Park, oder der Sanierung von bestehenden Grünanlagen wie z.B. am Neuhofener Berg. Dabei werden im Vorfeld derPlanung regelmäßig Bürgerbeteiligungen durchgeführt und der örtliche Bezirksausschuss eng eingebunden. Die Äußerungen der Bürgerschaft, ihre Bedarfe und Anregungen sind dann die Grundlage für die Planung und Realisierung. Im Zuge der Beteiligungsverfahren werden oftmals Fitness- oder auch Calisthenicsanlagen gewünscht. Auch unabhängig von Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen ganzer Grünanlagen stimmt das Baureferat mit den Bezirksausschüssen bereits heute Bedarfe und potentielle Standorte für die Realisierung der Fitness- bzw. Calisthenicsanlagen ab. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen werden die Anlagen dann sukzessive realisiert.
Wir gehen davon aus, dass das bereits praktizierte Vorgehen der Intention Ihres Antrages entspricht.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.